Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Verwaltungsmodernisierung 2010;
Organisations- und Standortentscheidungen im Geschäftsbereich des MS

Beschl. d. LReg v. 9.11.2010 - MS-Z/1-01472/18.3 (Nds.MBl. Nr.46/2010 S.1139) -VORIS 20100 -
Bezug:
a) Beschl. v. 29.8.2006 (TOP IV) - n.v. -
b) Beschl. v. 1./2.8.2010 (TOP V) - n.v. -
Schulrecht

Die LReg hat am 9.11.2010 auf der Grundlage des Bezugsbeschlusses zu b folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Mit Wirkung vom 1.1.2011 werden die Landeskrankenhäuser Moringen - Maßregelvollzugszentrum Südwest - und Brauel - Maßregelvollzugszentrum Nordost - zu einem Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen (MRVZN) zusammengelegt und als Landesbetrieb nach § 26 LHO geführt. Mit dieser Zusammenlegung werden deren bisherige Organisationseinheiten und ihre Aufgaben auf das MRVZN übertragen. Das MRVZN hat seinen Hauptsitz in Moringen und weitere Standorte in Brauel und Bad Rehburg.
  2. Die Nummern 1 d und 2 d des Bezugsbeschlusses zu a werden aufgehoben.
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