Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Gemeindefinanzplanung; Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2011 bis 2015
Bek. d. MI v. 22.8.2011 - 33.21-04020/7 (Nds.MBl. Nr. 31/2011 S.579)
Schulrecht

1. Allgemeines

Deutschland hat die Talsohle nach dem Wirtschaftseinbruch 2009 zügiger verlassen, als es dem internationalen Maßstab entspricht; damit korrespondierend verläuft die Haushaltsentwicklung insbesondere auf der Einnahmeseite aktuell günstiger als erwartet. Gleichwohl wirken die Belastungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und die Finanzierungserfordernisse der zur Krisenbewältigung ergriffenen Maßnahmen nach: Das Finanzierungsdefizit 2010 des Landeshaushalts verringerte sich nach einem Vorjahreswert von - 2 018 Mio. EUR leicht auf - 1 873 Mio. EUR. Auch die kommunale Ebene musste einen negativen Saldo von - 606 Mio. EUR nach - 997 Mio. EUR in 2009 hinnehmen. Für beide Ebenen ergab sich damit nach den drei günstigen Jahren 2006 bis 2008 und den krisenbedingten drastischen Einbrüchen auf der Einnahmeseite in 2009 ein leicht erholtes, aber deutlich negatives Gesamtergebnis für 2010.

Mit der Steuerschätzung vom Mai 2011 wurden für den Landeshaushalt die Einnahmeerwartungen für die Jahre 2011 und 2012 um 566 bzw. 613 Mio. EUR gegenüber den bisherigen Erwartungen aus der Steuerschätzung November 2010 sowie für die Jahre 2013 und 2014 um 1 556 bzw. 1 626 Mio. EUR gegenüber der Mipla 2010 bis 2014 heraufgesetzt. Nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung und der derzeitigen Entwicklung der Steuereinnahmen wird das hohe Einnahmeniveau des Jahres 2008 im Verlauf des Jahres 2011 erstmals wieder erreicht werden, womit gegenüber der Veranschlagung im Haushalt 2011 spürbare Steuermehreinnahmen erzielt würden. Für die Kommunen ergeben sich aus der Regionalisierung der Steuerschätzung erhöhte Einnahmeerwartungen für die Jahre 2011 ff. von 114/159/569/559 Mio. EUR.

Von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Kommunalfinanzen ist das Ergebnis der Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene vom 15.Juni 2011 zur stufenweisen Kostenübernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Durch die geplante Anhebung der Beteiligung des Bundes an diesen Kosten über die bisher ab dem Jahr 2012 gesetzlich festgelegten 16% hinaus auf nunmehr 45% in 2012, 75% in 2013 und 100% ab dem Jahr 2014 werden die Kommunen gerade in dem Bereich der ausgaben- und steigerungsintensiven Sozialausgaben erheblich entlastet. Allein für die Jahre 2012 und 2013 beträgt die voraussichtliche Entlastungswirkung für die niedersächsischen Kommunen über 420 Mio. EUR. Die entsprechende bundesgesetzliche Regelung befindet sich im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen in Vorbereitung.

Soweit die prognostizierte positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung eintritt, besteht für die nähere Zukunft die berechtigte Hoffnung, dass sich die Finanzierungssalden des Landes und seiner Kommunen insbesondere im Zuge einer positiven Steuereinnahmeentwicklung und der Entlastungen im sozialen Bereich verbessern werden.

Unabhängig von der aktuell günstigen Einnahmeentwicklung besteht aber weiter erheblicher Konsolidierungsbedarf. Solange ein struktureller, dauerhafter Haushaltsausgleich nicht erreicht wird, hat die Verwendung von Mehreinnahmen für eine zeitnahe Rückführung der Defizite Vorrang.

2. Ergebnisse der Steuerschätzung (Mai 2011) und Zielvorgaben

Gemäß § 9 Abs. 3 GemHKVO vom 22.12.2005 (Nds.GVBl. S.458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1.2.2011 (Nds.GVBl. S.31), für die bereits mit Doppik arbeitenden Kommunen bzw. letztmalig gemäß § 62 Abs. 2 GemHKVO i.V.m. § 24 Abs. 3 GemHVO vom 17.3.1997 (Nds.GVBl. S.90), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.5.2003 (Nds.GVBl. S.192), für die zunächst noch kameral buchenden Kommunen, werden im Einvernehmen mit dem MF die Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2011 bis 2015 bekannt gemacht:

A. Einnahmen (Steuerschätzungen)

  2011 2012 20131) 20141) 20151)
      - % -    
1. Kommunale Steuereinnahmen
1.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Abgeltungsteuer)
4,4 6,3 7,0 5,5 5,0
1.2 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
4,6 2,4 2,5 2,5 3,0
1.3 Gewerbesteuer (brutto)
8,1 8,7 6,5 5,0 4,0
1.4 Gewerbesteuer (netto)
7,4 9,0 6,5 5,0 4,0
1.5 Grundsteuer A und B
2,8 1,9 2,0 2,0 2,0
2. Zahlungen des Landes
2.1 Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen) insgesamt
23,1 2) 7,4 3) 1,0 4,0 4,0
2.2 Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreises
1,0 1,7 2,0 2,0 2,0
1) Für die Planungsjahre 2013 bis 2015 sind die Angaben auf 0,5-Stufungen gerundet.
2) Die Steigerungsrate enthält die Steuerverbundabrechnung 2010.
3) Die Steigerungsrate enthält eine voraussichtliche Steuerverbundabrechnung in Höhe von 114 Mio. EUR.

B. Ausgaben (gesamtwirtschaftliche Zielvorgaben)

Vor dem Hintergrund der aktuell günstigen Einnahmeentwicklung muss das Ziel der zeitnahen Rückführung der Defizite und einer Konsolidierung der kommunalen Haushalte im Vordergrund stehen. Die Ausgabeentwicklung ist daher auf ein Maß deutlich unterhalb der nachhaltig zur Verfügung stehenden Einnahmezuwächse zu beschränken.

3. Erläuterungen

Die Einnahmeschätzungen der LReg für die Kommunen in den Jahren 2011 bis 2015 sind von den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” vom Mai 2011 abgeleitet worden und beruhen auf geltendem Recht (Stand: Mai 2011).

Für die Jahre 2011 ff. sind erstmals die steuerlichen Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 2010, des Kernbrennstoffsteuergesetzes und des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 berücksichtigt.

Die Ansätze wurden entsprechend der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Projektion vom Mai 2011 für den Planungszeitraum abgeleitet. Das günstige wirtschaftliche Klima schlägt sich in einer Korrektur der Wachstumserwartungen für 2011 und 2012 nach oben nieder: je plus 3,5 % nominale Veränderung des Bruttoinlandsproduktes. Für die Jahre 2013 bis 2015 wird eine Veränderung um je plus 3,0 % erwartet. Die entsprechend realen Veränderungen betragen in den Jahren 2011 bis 2015 +2,6/+1,8/+1,6/+1,6/+1,6 %.

Zu A 1.1:

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt für das Jahr 2011 kassenmäßig voraussichtlich 2 142 Mio. EUR. Grundlagen sind die realisierten Steueraufkommen bis Juli 2011 sowie die aktuellen Sollzahlen bis einschließlich des dritten Quartals 2011 unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung und der Zahlungsmodalitäten des LSKN, die in der Verordnung über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage vom 10.4.2000 (Nds.GVBl. S.70), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.2.2009 (Nds.GVBl. S.36, 239), festgelegt sind.

Zu A 1.2:

Die Steigerungsraten für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind von den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” abgeleitet. Der Umsatzsteueranteil wird ab 2009 anhand eines endgültigen, fortschreibungsfähigen Verteilungsschlüssel gemäß den §§ 5a bis 5f des Gemeindefinanzreformgesetzes i.d.F. vom 10.3.2009 (BGBl. I S.502) berechnet.

Zu A 1.3 und 1.4:

Die Steigerungsraten bei der Gewerbesteuer (brutto) für das Jahr 2011 ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” mit dem auf die niedersächsischen Kommunen entfallenen Anteil an der Gewerbesteuer berechnet. Auf dieser Basis sind die Werte bis zum Jahr 2015 fortentwickelt. Unter Einbeziehung der seitens der Kommunen zu leistenden Gewerbesteuerumlage ergeben sich die Veränderungen für die Gewerbesteuer (netto).

Die erwarteten Veränderungsraten der Gewerbesteuer sind als Durchschnittswerte anzusehen. Die besonderen lokalen Gegebenheiten sind von den einzelnen Kommunen ergänzend in die Veranschlagung einzubeziehen.

Die nachstehend aufgeführten Umlagesätze haben ihre Grundlage im Gemeindefinanzreformgesetz und der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2011 vom 25.2.2011 (BGBl. I S.265).

Zusammengefasst ergeben sich derzeit folgende Gewerbesteuerumlagesätze:

  2011 2012 2013 2014 2015
      - % -    
Bundesanteil 14,5 14,5 14,5 14,5 14,5
Landesanteil
1. innerhalb des Länderfinanzausgleichs
20,5 20,5 20,5 20,5 20,5
2. außerhalb des Länderfinanzausgleichs
         
2.1 Beteiligung Fondskosten
6 5 5 5 5
2.2 Neuordnung Länderfinanzausgleich (1993)
29 29 29 29 29
Vervielfältiger gesamt 70 69 69 69 69

Zu A 1.5:

Die Steigerungsraten bei der Grundsteuer sind für den Planungszeitraum 2011 bis 2015 von den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” abgeleitet worden.

Zu A 2.1:

Hinsichtlich der Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) insgesamt wird auf die Ausführungen in Nummer 1 verwiesen.

Die Zuweisungen im KFA (ohne Finanzausgleichsumlage) einschließlich der voraussichtlichen positiven Steuerverbundabrechnung 2011 werden sich für das Jahr 2012 gegenüber den Zuweisungen von 3 002 Mio. EUR für das Jahr 2011 um rd. 200 Mio. EUR auf 3 200 Mio. EUR erneut verbessern. Auf Basis der Steuerschätzung Mai 2011 und der Beschlüsse der LReg zum Haushaltsplanentwurf 2012/2013 und der Mittelfristigen Planung 2011 bis 2015 wächst die Zuweisungsmasse des KFA für die Jahre 2013 ff. weiter auf 3 239/3 365/3 492 Mio. EUR.

Darin enthalten sind auch die Mehreinnahmen von rd. 33 Mio. EUR jährlich aus der von der LReg ab 2011 beschlossenen Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 auf 4,5%.

Zu A 2.2:

Die Tariferhöhung 2011 (1,7%) wird im zugeordneten Planungsjahr 2012 und die Tariferhöhung 2012 (1,9%) wird im zugeordneten Planungsjahr 2013 in voller Höhe realisiert. Für die Jahre ab 2014 wird derzeit von einer prognostizierten Steigerung in Höhe von 2% ausgegangen.

Bei der Berechnung ist durchgängig die für das Zahlungsjahr 2011 relevante Bevölkerungszahl vom 31.Dezember 2009 berücksichtigt worden.

Nicht enthalten sind die im NFVG und die analog zum NFVG in Fachgesetzen geregelten weiteren Zuweisungen. Diese sind:

- Leistungen für neu zugewiesene oder übertragene Aufgaben (§ 4 NFVG),
- Zusatzleistungen für Systembetreuung in Schulen (§ 5 NFVG),
- Leistungen für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften gemäß § 14 NBGG.

Aus den zum 1.1.2010 in Kraft getretenen Änderungen des § 4 NFVG wirkt das Ergebnis der im Zuge der Auflösung der Mittelbehörden erfolgten Kommunalisierung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach. Durch die finanzielle Umsetzung dieser Änderungen ergibt sich im Jahr 2012 ein Anstieg der weiteren Zuweisungen aus dem NFVG in Höhe von 0,5%. Für die Jahre 2013, 2014 und 2015 ist derzeit keine Steigerung abzusehen.

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An
den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
die Region Hannover, die Landkreise und Gemeinden
Nachrichtlich:
An den
Niedersächsischen Landesrechnungshof

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