Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Gemeindefinanzplanung; Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2010 bis 2014
Bek. d. MI v. 25.8.2010 - 33.21-04020/7 (Nds.MBl. Nr.35/2010)
Schulrecht

1. Allgemeines

Die Ist-Ergebnisse des Jahres 2009 weisen für Land und Kommunen eine finanzwirtschaftlich äußerst negative Entwicklung insbesondere der Finanzierungssalden aus. Für das Land ergibt sich nach deutlich günstigeren Werten in den Vorjahren ein Finanzierungssaldo 2009 von -2 018 Mio. EUR. Und auch die Kommunen schließen nach drei Jahren mit Finanzierungsüberschüssen das Jahr 2009 erstmals wieder mit einem negativen Finanzierungssaldo von -875 Mio. EUR ab. Die für beide Seiten erwartete Negativentwicklung, verursacht durch drastische Einbrüche auf der Einnahmeseite im Zuge der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise, ist damit tatsächlich eingetreten.

Wie mit dem dritten Nachtragshaushalt 2009 des Landes veranschlagt, lagen die Steuereinnahmen in Niedersachsen für das Jahr 2009 um 1,3 Mrd. EUR unter den Ansätzen des Grundhaushaltes. 2009 wurde in Deutschland mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsproduktes um fast 5 v.H. ein historisch negatives Ergebnis realisiert. Zwar haben die staatlichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte und die aktiven konjunkturpolitischen Maßnahmen mit den beiden Konjunkturpaketen und den Regelungen zur Kurzarbeit dazu beigetragen, die Weichen wieder in Richtung einer wirtschaftlichen Erholung zu stellen: Gleichwohl ist die Haushaltsituation von Bund, Ländern und Kommunen auf Jahre durch abgesenkte Einnahmeniveaus geprägt, die nach der Phase aktiver Konjunkturpolitik in 2009/2010 auch auf Jahre vermehrte Konsolidierungsanstrengungen erfordern. Land und Kommunen werden das Einnahmeniveau des Jahres 2008 nach der aktuellen Steuerschätzung erst im Jahr 2013 wieder erreichen.

Mit der Steuerschätzung vom Mai 2010 wurden die Einnahmeerwartungen für die Jahre 2011 ff. für den Landeshaushalt gegenüber den bisherigen Erwartungen weiter um 490/612/571 Mio. EUR abgesenkt. Etwa zur Hälfte gehen diese Mindereinnahmen auf Rechtsänderungen zurück. Für die Kommunen ergeben sich aus der Regionalisierung der Steuerschätzung verringerte Einnahmeerwartungen für die Jahre 2011 ff. von 24/35/73 Mio. EUR.

Durch Änderung des Grundgesetzes und Verabschiedung des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform wurde im Sommer 2009 eine deutliche Weichenstellung für mehr Stabilität und Nachhaltigkeit an zentralen Punkten der deutschen Finanzverfassung vorgenommen:

- Der geänderte Artikel 109 Abs. 3 GG verpflichtet Bund und Länder, ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.
- Für die Länder gilt nach einer Übergangsphase bis 2020 ein strukturelles Verschuldungsverbot (Artikel 143d GG).
- Zur Vermeidung von Haushaltsnotlagesituationen und zur fortlaufenden Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern wird ein Stabilitätsrat eingerichtet (Artikel 109a GG, StabiRatG).

Das Land bekennt sich nachdrücklich zu den Zielen der Föderalismusreform.

Die aktuellen Rahmenbedingungen machen es allerdings auch für 2011 erforderlich, mit einer Nettokreditaufnahme von 1 950 Mio. EUR zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes die Regelgrenze der Kreditaufnahme nach Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung zu überschreiten.

Nachdem inzwischen die aktiven und passiven Maßnahmen zur Konjunkturstützung greifen, ist es Zeit, in die Phase einer aktiven Rückführung der in der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise entstandenen Defizite einzutreten. Ein Ausgleich des Landeshaushaltes ohne Nettokreditaufnahme wird eine sehr starke Begrenzung der Ausgabeentwicklung auf höchstens 1 v.H. pro Jahr erfordern.

Die auf Nachhaltigkeit ausgerichteten finanzpolitischen Zielsetzungen der Föderalismusreform erfordern von Land und Kommunen eine zwischen Konsolidierung und Sicherung der Investitions- und Wachstumsbasis austarierte Haushaltspolitik.

2. Ergebnisse der Steuerschätzung (Mai 2010) und Zielvorgaben

Gemäß § 9 Abs. 3 GemHKVO vom 22.12.2005 (Nds.GVBl. S.458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.12.2009 (Nds.GVBl. S.490), für die bereits mit Doppik arbeitenden Kommunen bzw. gemäß § 62 Abs. 2 GemHKVO i.V.m. § 24 Abs. 3 GemHVO vom 17.3.1997 (Nds.GVBl. S.90), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.5.2003 (Nds.GVBl. S.192), für die zunächst noch kameral buchenden Kommunen, werden im Einvernehmen mit dem MF die Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2010 bis 2014 bekannt gegeben:

A. Einnahmen (Steuerschätzungen)

  2010 2011 20121) 20131) 20141)
      - v.H. -    
1. Kommunale Steuereinnahmen
1.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Abgeltungsteuer)
-5,3 -1,6 7,5 6,5 5,0
1.2 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
1,8 1,1 3,0 2,0 2,5
1.3 Gewerbesteuer (brutto)
1,3 7,6 7,5 7,5 6,5
1.4 Gewerbesteuer (netto)
1,4 7,6 7,5 7,5 6,5
1.5 Grundsteuer A und B
4,1 2,0 2,0 2,0 2,0
2. Zahlungen des Landes
2.1 Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Schlüsselzuweisungen) insgesamt
-20,2 2) 10,4 6,0 4,5 4,0
2.2 Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreises
1,3 1,0 1,0 1,0 1,0
1) Für die Planungsjahre 2012 bis 2014 sind die Angaben auf 0,5-Stufungen gerundet.
2) Die Steigerungsrate enthält die Steuerverbundabrechnung 2009.

B. Ausgaben (gesamtwirtschaftliche Zielvorgaben)

Nachdem die Konjunkturpakete I und II wirken, wird es bei wieder günstigerer gesamtwirtschaftlicher Entwicklung für die kommunalen Haushalte erforderlich sein, in eine aktive Phase der ausgabeseitigen Rückführung der Defizite einzutreten.

3. Erläuterungen

Die Einnahmeschätzungen der LReg für die Kommunen in den Jahren 2010 bis 2014 sind von den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” vom Mai 2010 abgeleitet worden und beruhen auf geltendem Recht (Stand: Mai 2010).

Neu berücksichtigt sind damit insbesondere das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) und das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie die Änderung steuerlicher Vorschriften. Ferner kam es aufgrund weiterer Rechtsanhängigkeit zu einer Verschiebung der finanziellen Auswirkungen eines in der letzten Steuerschätzung berücksichtigten EuGH-Urteils.

Die Ansätze wurden entsprechend der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Projektion vom Mai 2010 für den Planungszeitraum abgeleitet. Danach wurden die Wachstumserwartungen für 2010 leicht angehoben: plus 1,8 v.H. nominale Veränderung des Bruttoinlandsproduktes. Für 2011 wird eine Veränderung um plus 2,4 v.H. und für 2012 bis 2014 um je plus 2,9 v.H. erwartet. Die entsprechend realen Veränderungen betragen in den Jahren 2010 bis 2014 +1,4/+1,6/+1,7/+1,7/+1,7 v.H.

Zu A 1.1

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt für das Jahr 2010 kassenmäßig voraussichtlich 2 019 Mio. EUR. Grundlagen sind die realisierten Steueraufkommen bis Juli 2010 sowie die aktuellen Sollzahlen bis einschließlich des dritten Quartals 2010 unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung und der Zahlungsmodalitäten des LSKN, die in der Verordnung über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage vom 10.4.2000 (Nds.GVBl. S.70), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28.2.2009 (Nds.GVBl. S.36, 239), festgelegt sind.

Zu A 1.2

Die Steigerungsraten für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind von den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” abgeleitet. Der Umsatzsteueranteil wird ab 2009 anhand eines endgültigen, fortschreibungsfähigen Verteilungsschlüssels gemäß den §§ 5a bis 5f des Gemeindefinanzreformgesetzes i.d.F. vom 10.3.2009. (BGBl. I S.502) berechnet.

Zu A 1.3 und 1.4

Die Steigerungsrate bei der Gewerbesteuer (brutto) für das Jahr 2010 ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” mit dem auf die niedersächsischen Kommunen entfallenen Anteil an der Gewerbesteuer berechnet. Auf dieser Basis sind die Werte bis zum Jahr 2014 fortentwickelt. Unter Einbeziehung der seitens der Kommunen zu leistenden Gewerbesteuerumlage ergeben sich die Veränderungen für die Gewerbesteuer (netto).

Die erwarteten Veränderungsraten der Gewerbesteuer sind als Durchschnittswerte anzusehen. Die besonderen lokalen Gegebenheiten sind von den einzelnen Kommunen ergänzend in die Veranschlagung einzubeziehen.

Die nachstehend aufgeführten Umlagesätze haben ihre Grundlage im Gemeindefinanzreformgesetz und in der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2009 vom 18.2.2009 (BGBl. I S.434).

Zusammengefasst ergeben sich derzeit folgende Gewerbesteuerumlagesätze:

  2010 2011 2012 2013 2014
      - v.H. -    
Bundesanteil 14,5 14,5 14,5 14,5 14,5
Landesanteil
1. innerhalb des Länderfinanzausgleichs
20,5 20,5 20,5 20,5 20,5
2. außerhalb des Länderfinanzausgleichs
7 7 6 6 5
2.2 Neuordnung Länderfinanzausgleich (1993)
29 29 29 29 29
Vervielfältiger gesamt 71 71 70 70 69

Zu A 1.5

Die Steigerungsraten bei der Grundsteuer sind für den Planungszeitraum 2010 bis 2014 von den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” abgeleitet worden.

Zu A 2.1

Hinsichtlich der Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) insgesamt wird auf die Ausführungen unter Nummer 1 verwiesen. Die Zuweisungen im KFA für das Jahr 2010 betragen rd. 2 510 Mio. EUR (ohne Finanzausgleichsumlage). Insbesondere wegen der hohen negativen Steuerverbundabrechnung für das Jahr 2009 fällt die Steigerung der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2011 besonders deutlich aus. Zusammen mit den Mehreinnahmen von 33 Mio. EUR aus der von der LReg ab 2011 beschlossenen Anhebung des Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 v.H. auf 4,5 v.H. stehen in 2011 2 760 Mio. EUR im Rahmen des KFA den Kommunen zur Verfügung.

Zu A 2.2

In den Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2009 bis 2013 war in der Prognose bereits das Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung enthalten. Dieses sieht eine Reduzierung des Zuweisungsbetrages für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises vor und ist zum 1.1.2010 in Kraft getreten.

Dadurch wird die Tariferhöhung in 2009 (3,1 v.H.) im zugeordneten Planungsjahr 2010 zu einer Steigerung von 1,3 v.H. umgesetzt. Die Tariferhöhung 2010 (1,03 v.H.) wird im zugeordneten Planungsjahr 2011 in voller Höhe realisiert. Für die Jahre ab 2012 wird derzeit von einer prognostizierten Steigerung in Höhe von 1 v.H. ausgegangen. Bei der Berechnung ist durchgängig die für das Zahlungsjahr 2010 relevante Bevölkerungszahl vom 31.12.2008 berücksichtigt worden. Nicht enthalten sind die im NFVG und die analog zum NFVG in Fachgesetzen geregelten weiteren Zuweisungen. Diese sind zurzeit:

- Leistungen für neu zugewiesene oder übertragene Aufgaben (§ 4 NFVG)
- Zusatzleistungen für Systembetreuung in Schulen (§ 5 NFVG),
- Leistungen für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften gemäß § 14 NBGG.

Im neu gefassten § 4 NFVG sind die Änderungen durch das Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung und die ebenfalls zum 1.1.2010 in Kraft getretenen Änderungen, die sich aus der in 2007 durchgeführten Revision der Leistungen für die im Zuge der Auflösung der Mittelbehörden kommunalisierten Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ergeben, dargestellt. § 6 NFVG ist entfallen.

Die finanzielle Umsetzung der Änderungen führt in den Jahren 2010, 2011 und 2012 zu einem Anstieg der weiteren Zuweisungen aus dem NFVG in Höhe von 13,9 v.H., 8,0 v.H. und 0,5 v.H. Die Erhöhung ist auf die Umschichtung der Mittel für die Wohnraumförderung und auf das Ergebnis der Revision zurückzuführen. Für die Jahre 2013 und 2014 ist derzeit keine Steigerung abzusehen.

__________
An
den Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen,
die Region Hannover, die Landkreise und die Gemeinden
Nachrichtlich: An die
Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt

[ Alter Erlass v. 1.9.2009 aufgehoben. ]

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