Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Dienstrechtliche Befugnisse
RdErl. d. ML v. 20. 11. 2008 - 402-03000-63 (Nds.MBl. Nr.47/2008 S.1234) - VORIS 20400 -
Bezug:
a) Beschl. d. LReg. v. 30.11.2004 (Nds.MBl. S.860) - VORIS 20400 -
b) RdErl. v. 14.2.2005 (Nds.MBl. S.178) - VORIS 20400 -
Schulrecht

1. Gemäß Nummer 1.3 des Bezugsbeschlusses zu a werden die dienstrechtlichen Befugnisse des ML wie folgt übertragen:

1.1 Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts sowie vergleichbare Beschäftigte im Tarifbereich mit der Ausnahme, dass Entscheidungen über die Besetzung von Dienstposten der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Dezernatsleiterinnen und Dezernatsleiter und Institutsleiterinnen und Institutsleiter von der Zustimmung des ML abhängig sind.
1.2 Niedersächsisches Landgestüt
Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 12 und abwärts sowie vergleichbare Beschäftigte im Tarifbereich.
1.3 Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Beschäftigte der EntgeltGr. E 9 (VergGr. V b nach Aufstieg aus VergGr. V c) und abwärts.
1.4 Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt
Beschäftigte der EntgeltGr. E 9 (VergGr. V b nach Aufstieg aus VergGr. V c) und abwärts sowie Drittmittelkräfte der EntgeltGr. 13/13 Ü und abwärts.

2. Dieser RdErl. tritt am 1.12.2008 in Kraft und mit Ablauf des 30.11.2013 außer Kraft. Der Bezugserlass zu b tritt mit Ablauf des 30.11.2008 außer Kraft.

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An die
Dienststellen des Geschäftsbereichs

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