Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Landesausschuss „Rettungsdienst” nach § 13 NRettDG; Indikationskatalog für den Notarzteinsatz
Bek. d. MI v. 6.1.2010 - B21.32 41576-10-13/0 (Nds.MBl. Nr.8/2010 S.232)
Schulrecht

Gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst werden die vom Landesausschuss beschlossenen Empfehlungen zum Indikationskatalog für den Notarzteinsatz im Rettungsdienst bekannt gemacht (Anlage).


Anlage

Indikationskatalog für den Notarzteinsatz; Empfehlung des Landesausschusses Rettungsdienst Niedersachsen

Grundlagen

Der Notarzteinsatzkatalog fasst die Indikationen für den Einsatz des Notarztes (NA) zusammen. Er stellt eine grundsätzliche Vorgabe für den Disponenten dar, von der im Einzelfall begründet abgewichen werden kann.

- Als ärztlich besetztes Rettungsmittel ist das nächststehende Notarzteinsatzfahrzeug einzusetzen.
- Ein Luftrettungsmittel ist einzusetzen, wenn ein relevanter Zeitvorteil beim Anrücken (Notarztzubringer) oder beim notarztbegleiteten Transport vitalbedrohter, zeitkritischer Patienten in eine geeignete Klinik vorliegt.
- Im Einzelfall ist ein primärer Paralleleinsatz der Boden- und Luftrettung zu erwägen.
- Bei unklarem Lagebild ist im Zweifel der NA einzusetzen.

Die Indikationen für den Einsatz des NA werden in drei Kategorien eingeteilt:

- Patientenzustand- bzw. symptombezogen - meist bei nicht ärztlicher Anforderung,
- Notfall- bzw. ereignisbezogen - bei einschlägiger Situation,
- Diagnosebezogen - bei fachkundiger Person vor Ort.

Patientenzustand- bzw. symptombezogene Indikationen

Der NA ist einzusetzen, wenn eine Vitalfunktion deutlich gestört ist, fehlt oder eine sonstige schwere Schädigung vorliegt:

Bewusstsein --> Fehlende Reaktion auf Ansprache und Rütteln
Atmung --> Ausgeprägte oder zunehmende Atemnot
--> Blaufärbung (Zyanose) der Lippen oder der Haut
--> Fehlende Brustkorb-Bewegungen - Atemstillstand
Kreislauf --> Akuter Brustschmerz
--> Kaltschweißigkeit
--> Fehlender Puls - Kreislaufstillstand
Sonstige Schädigung --> Plötzliche Lähmung (halbseitig)
--> Schwerer Krampfanfall
--> Starke Blutung nach innen oder außen
--> Schwere Verletzung
--> Starker Schmerzzustand.

Notfall- bzw. ereignisbezogene Indikationen

Der NA ist bei zu erwartender schwerer Schädigung unverzüglich einzusetzen:

- Schwerer Verkehrsunfall mit Hinweis auf Personenschaden
- Brände mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Explosions-, thermische oder chemische Unfälle mit Hinweis auf Personenbeteiligung
- Stromunfälle
- Wasserunfälle (Ertrinkungsunfall, Eis-Einbruch)
- Einklemmung und Verschüttung von Personen
- Sturz aus großer Höhe (> 3m)
- Schuss-, Stich- und Hiebverletzungen im Kopf-Hals-Rumpfbereich
- Manifeste oder drohende Gefährdung von Menschenleben (Geiselnahme, Amoklage usw.)
- Unmittelbar drohender Suizid.

Diagnosebezogene Indikationen

Darüber hinaus gelten folgende, von einer fachkundigen Person gestellte Diagnosen als NA-Indikation:

Neurologie und Psychiatrie
- Apoplektischer Insult
- Protrahierter Krampfanfall oder Status epilepticus
- Qualitative Bewusstseinsstörung mit manifester Eigen- oder Fremdgefährdung
Innere Medizin
- Akutes Koronarsyndrom (Herzinfarkt, Angina pectoris)
- Herzrhythmusstörung mit klinischer Symptomatik
- Ausgeprägte oder zunehmende Kreislaufinsuffizienz
- Hypertensiver Notfall (hypertone Krise)
- Lungenödem
- Schwerer Asthmaanfall oder Status asthmaticus
- Aspiration
- Schwere allergische Reaktion und anaphylaktischer Schock
Trauma
- Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstseinsstörung
- Schweres Thorax- oder Abdominal-Trauma
- Offene Frakturen großer Röhrenknochen
- Frakturen großer Knochen, die eine Reposition erfordern
- Größere Amputationsverletzungen
- Pfählungsverletzungen
- Ausgedehnte Verbrennungen, Verbrühungen, Erfrierungen oder Verätzungen
Sonstige
- Unmittelbar einsetzende bzw. stattgefundene Geburt
- Vergiftungen mit klinischer Symptomatik.
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