Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Landesausschuss „Rettungsdienst” nach § 13 NRettDG; Dokumentation und Datenverarbeitung der Einsätze im Rettungsdienst
Bek. d. MI v. 6.1.2010 - B21.32 41576-10-13/0 (Nds.MBl. Nr.8/2010 S.232)
Schulrecht

Gemäß § 8 der Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst werden die vom Landesausschuss beschlossenen Empfehlungen zur Dokumentation und Datenverarbeitung der Einsätze im Rettungsdienst bekannt gemacht (Anlage).


Anlage

Dokumentation und Datenverarbeitung der Einsätze im Rettungsdienst; Empfehlung des Landesausschusses Rettungsdienst Niedersachsen

Grundlagen

Dokumentation und Datenverarbeitung sind wichtige Bestandteile des Qualitätsmanagements im Rettungsdienst.

Datensatz

- Alle Einsätze der Notfallrettung sind mit dem jeweils aktuellen Formblatt „Notarzteinsatzprotokoll” der DIVI zu dokumentieren.
- Es wird der jeweils aktuelle Datensatz „MIND” zugrunde gelegt.
- Der Datensatz soll zur Analyse und Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes genutzt werden.

Allgemeine Aspekte

- Die Art der Datenerfassung ist grundsätzlich freigestellt.
- Die Datenerfassung muss anwenderfreundlich und rettungsdiensttauglich sein (z.B. witterungsresistent, hygienisch unbedenklich).
- Zur kontinuierlichen Dokumentation ist das Einsatzprotokoll bei der Patientenübergabe in Papierform zu übergeben.

Datenverarbeitung

- Die Daten sind zur elektronischen Auswertung aufzubereiten und zentral zu archivieren.
- Die Schnittstellen sind zu definieren (z.B. Einsatzleitrechner, Abrechnungssystem).
- Es ist eine Verknüpfung mit dem Einsatzleitrechner für die Übertragung der Einsatzzeiten, Alarmnummer, Start- und Zielort erforderlich.

Datenschutz

- Die jeweils aktuellen Datenschutz-Bestimmungen sind zu beachten.

Wirtschaftlichkeit

- Die Dokumentation und Datenverarbeitung dient der Qualitätssicherung sowie der Sicherstellung und Optimierung eines auf den Patienten ausgerichteten, bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Rettungsdienstes.
- Dokumentation und Datenverarbeitung sind - auch unter Beachtung von Einsatzhäufigkeit und Auslastung - wirtschaftlich und effizient durchzuführen.
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