Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Maßnahmen der Polizei aus Anlass größerer Sportveranstaltungen
RdErl. d. MI v. 27.2.2006 - LPP 4.10-12310 (Nds.MBl. Nr.11/2006 S.188) - VORIS 21021 -
Bezug:
a) RdErl. v. 22.10.1991 (Nds.MBl. 1992 S.503) - VORIS 21021 00 00 30 061 -
b) RdErl. v. 23.12.2005 (Nds.MBl. 2006 S.186) - VORIS 21021 -
Schulrecht

1. Allgemeines

Seit Jahren treten anlässlich von Sportveranstaltungen, insbesondere anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten Fußballs, gewaltbereite oder gewalttätige Gruppierungen in Erscheinung. Ihre Handlungsmuster erstrecken sich vom bloßen auffälligen Verhalten bis zur Begehung von Straftaten. Als Folgen ergeben sich zum Teil schwer wiegende Gesundheits- und Vermögensschäden sowie Beeinträchtigungen des subjektiven Sicherheitsempfindens von Veranstaltungsbesuchern und Bevölkerung.

Dies beschränkt sich nicht ausschließlich auf die jeweiligen Austragungsorte der Sportveranstaltungen, sondern findet immer häufiger bereits auf der Anreise dorthin oder an so genannten Drittorten statt.

Von daher ist der Bereich Sport und Sicherheit, für den eine ganze Reihe von Organisationen und Behörden Verantwortung tragen, von großer Bedeutung.

2. Nationales Konzept Sport und Sicherheit

Das Nationale Konzept Sport und Sicherheit ist ein von allen Beteiligten, getragenes Konzept, mit dem ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen gewährleistet werden soll.

Die Handlungsfelder erstrecken sich von der Fanbetreuung im Rahmen der Sozialarbeit, über bundesweit abgestimmte Stadienordnungen bis hin zur Erarbeitung von Rahmenrichtlinien für Ordnerdienste und bauliche Sicherheitsstandards für Stadien.

An der Umsetzung vor Ort wirkt neben den Kommunen und anderen Trägern öffentlicher Belange auch die Polizei mit. Es bildet weiterhin die Grundlage für Sicherheitsmaßnahmen aus Anlass größerer Sportveranstaltungen.

Soweit in diesem Konzept kostenintensive Vorhaben enthalten sind, stehen dafür keine Finanzmittel zur Verfügung. Die kostenneutralen Inhalte sind gleichwohl umzusetzen.

3. Informationsaustausch

Grundlage polizeilicher Maßnahmen bei sportlichen Großveranstaltungen ist der länderübergreifende Informationsaustausch.

Dieser Informationsaustausch ist auch bei Fußballländer- und DFB-Pokalspielen, aber auch bei anderen sportlichen Großveranstaltungen, bei denen mit entsprechenden Problemen zu rechnen ist, analog anzuwenden.

3.1 Verfahrensbeteiligte

3.1.1 Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)

Für alle Bundesländer ist beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen eine ZIS eingerichtet.

Sie nimmt folgende Aufgaben wahr:

- Sammlung, Bewertung und Aufbereitung von Nachrichten und Informationen zur Erstellung eines aktuellen Lagebildes;
- Ereignis- und anlassunabhängige Sammlung und Auswertung von Informationen (Medienberichterstattung, wissenschaftliche Unterlagen usw.);
- Dokumentation von Störertaktiken und -techniken, insbesondere von Waffen und gefährlichen Gegenständen;
- Erstellung eines Jahresberichts Fußball;
-- Auswertung von Ereignissen in allen Bundesländern und auf internationaler Ebene;
- Steuerung bzw. Verteilung der vorgenannten aufbereiteten Informationen an einen festgelegten Adressatenkreis, auf Anforderung oder aus eigener Initiative;
- Durchführung von Besprechungen mit den Fußballbundesligabehörden.

3.1.2 Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS)

Bei jedem Bundesland ist eine LIS eingerichtet. In Niedersachsen ist die LIS beim Landespolizeipräsidium/LPP 4 im Lagezentrum angesiedelt.

Sie hat folgende Aufgaben:

- vor und nach einem Spiel die betroffenen Polizeibehörden innerhalb des Landes, die ZIS und die beteiligten Fußballbehörden über Aufklärungsergebnisse, Ereignisse im Zusammenhang mit und Abläufe von Sportveranstaltungen zu informieren;
- als Ansprechstelle für andere Stellen (z.B. die ZIS) zur Verfügung zu stehen bzw. Informationen auf Landesebene zu steuern.

3.1.3 Polizeibehörden/-dienststellen mit Fußballbundesliga- und -regionalligavereinen

Die Polizeibehörden/-dienststellen mit Fußballvereinen der ersten und zweiten Bundesliga sowie der Regionalliga erheben bei Auswärtsspielen im Vorfeld anlassbezogene Informationen und berichten darüber in Form von Vorausberichten.

Über den jeweiligen Einsatzverlauf, differenziert nach Anreise-, Spiel- und Abreisephase, berichten die Spielortbehörden in Form von Verlaufsberichten.

3.1.4 Andere Polizeibehörden/-dienststellen

Polizeibehörden/-dienststellen ohne Fußballbundesliga- oder -regionalligavereine übermitteln ihre Aufklärungsergebnisse und Erkenntnisse, sofern sie für die Planung und Durchführung eines Polizeieinsatzes einer anderen Polizeibehörde/-dienststelle oder eines anderen Bundeslandes von Bedeutung sein können, an die Einsatz führende Behörde und an die eigene LIS.

Sie erhalten ihrerseits Informationen, soweit konkrete Erkenntnisse vorliegen, die darauf hinweisen, dass sie von den Folgen und Auswirkungen einer Sportveranstaltung betroffen sein können (z.B. auf den Anreisewegen der Fans oder bei so genannten Drittortauseinandersetzungen).

3.2 Verfahren

3.2.1 Vorausbericht

Vorausberichte sollen den Adressaten fernschriftlich drei Werktage vor Spielbeginn zugehen. Nachträglich gewonnene Erkenntnisse sind an den gleichen Verteiler nachzuberichten.

Gliederung und Inhalt sind der Anlage 1 zu entnehmen.

3.2.2 Verlaufsbericht

Der Verlaufsbericht ist den Adressaten fernschriftlich unmittelbar nach Spielende zu übermitteln.

Gliederung und Inhalt sind der Anlage 2 zu entnehmen.

3.2.3 Zur Vermeidung einer Informationsflut sind in Voraus- und Verlaufsberichten nur tatsächlich vorhandene Aufklärungsergebnisse und Erkenntnisse aufzunehmen. Felder zu denen diese nicht vorliegen, sind nicht aufzuführen.

In die Berichte werden nur Informationen aufgenommen, die für die Erfüllung polizeilicher Aufgaben relevant sind. Hierbei ist die Bedeutung des Bundes-/Regionalligavereins ebenso zu betrachten wie regionale Aspekte.

3.2.4 ZIS-Vorauslagen, ZIS-Verlaufslagen

Bezogen auf die jeweiligen Spieltage fasst die ZIS die eingegangenen Voraus- und Verlaufsberichte zu ZIS-Vorauslagen und ZIS-Verlaufslagen zusammen und steuert diese an die LIS, in deren Zuständigkeitsbereich eine Mannschaft der ersten und zweiten Fußballbundesliga ansässig ist.

Zur Begrenzung des Informationsaufkommens erstellt die ZIS diese Lageberichte für Spiele der Fußballregionalliga nicht.

3.3 Aufklärungsergebnisse/Erkenntnisse anderer Behörden

Andere Behörden gemäß Nummer 3.1.4 melden der LIS ihre Aufklärungsergebnisse und Erkenntnisse ohne die in den Anlagen 1 und 2 vorgegebene Struktur der Voraus- und Verlaufsberichte.

4. Schlussbestimmungen

4.1 Der Bezugserlass zu a wird aufgehoben.

4.2 Die Meldung gemäß Nummer 3.2.2 gilt als Verlaufsbericht gemäß dem Bezugserlass zu b.


Anlage 1

Vorausbericht

Adressaten *)

- eigene Landesinformationsstelle Sporteinsätze
- ggf. die eigene Polizeibehörde
- Landesinformationsstelle Sporteinsätze, in deren Bereich das Bundesliga-/Regionalligaspiel stattfindet
- Polizeibehörde, in deren Bereich das Bundesliga-/Regionalligaspiel stattfindet
- Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze
- Informationsstelle Sporteinsätze Bundespolizei (IS-BuPol)

1. Lage
(kurz — evtl. stichwortartig)

- Bewertung des Spiels (Bedeutung)
- erwartete Anzahl von auswärts anreisender Stadionbesucher
- Stand des Kartenvorverkaufs

2. Erkenntnisse zum Verhalten von Besuchergruppen

- konkrete Erkenntnisse (K)
- Erfahrungswerte (E)
- Vermutungen (V).

2.1 Mit wie vielen Besuchern der Kategorien A, B und C ist zu rechnen?

Wie werden sie auftreten (Erscheinungsbild, Erkennbarkeit)?

Kategorie A = der friedliche Fan
Kategorie B = der bei Gelegenheit gewaltgeneigte Fan
Kategorie C = der zur Gewalt entschlossene Fan

2.2 Mit welchen Verkehrsmitteln reisen die Anhänger der Gastmannschaft an?

2.3 Sind Fußballanhänger aus anderen Standorten als der am Spiel beteiligten Mannschaft zu erwarten?

2.4 Mit welchen Verhalten der Risikogruppen muss vor, während und nach dem Spiel gerechnet werden?

- Welche Absichten bestehen?
- Welche Taktiken sind zu erwarten?
- Welche Reaktionen sind zu erwarten auf
- polizeiliche Maßnahmen, insbesondere Begleitung
- Maßnahmen Ordnerdienste
- Maßnahmen Fanprojekte o.Ä.
- Versuche zum Dialog?
- Alkoholkonsum

2.5 Welche Freund-/Feindschaften bestehen? Gibt es Absprachen über geplante Aktionen?

2.6 Welche Waffen und andere gefährlichen Gegenstände werden mitgeführt?

2.7 Sind Namen mitreisender Rädelsführer bekannt?

3. Maßnahmen vor und während der Anreise

3.1 Welche polizeilichen Maßnahmen sind geplant?

- Aufklärung sowie weitere taktische Maßnahmen (ggf. nennen)
- Begleitung durch szenekundige Beamte

3.2 Welche Maßnahmen trifft die Bundespolizei (z.B. Begleitung)? In welcher Stärke?

3.3 Welche Maßnahmen treffen Fanprojekte o.Ä.?

4. Kommunikation

Verbindungsaufnahme möglich mit (Name, Dienststelle, Erreichbarkeit — Telefon, E-Mail, Fax —)

5. Sonstiges

_________________
*) Da für Spiele der Fußballregionalliga keine ZIS-Vorauslage gesteuert wird, sind bei entsprechenden Erkenntnissen z.B. zum Anreiseverhalten von Störern oder zu Drittortauseinandersetzungen auch die hiervon betroffenen LIS anzuschreiben.


Anlage 2

Verlaufsbericht

Adressaten *)

- eigene Landesinformationsstelle Sporteinsätze
- ggf. eigene Behörde
- Landesinformationsstelle Sporteinsätze der Gastmannschaft
- Bundesliga-/Regionalligabehörde der Gastmannschaft
- Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze
- Informationsstelle Sporteinsätze Bundespolizei (IS-BuPol)

Anlass

(Spielpaarung/Name des Stadions/Spielergebnis)

1. Allgemeines

1.1 Polizeiführer/-dienststelle

1.2 Einsatzstärke (gesamt):

  1. - Sicherheit:
  2. - davon zivil:
  3. - Verkehr:

1.3 Geleistete Mannstunden

1.4 Stärke des Ordnungsdienstes

1.5 Gesamtzahl der Zuschauer:…….......................davon Auswärtige: .....................................

1.6 Wieviele Besucher der Kategorien A, B und C waren erkennbar?

Besucher der Kategorien B und C aufgeschlüsselt nach Heimfans und Auswärtige - Erscheinungsbild -?

2. Statistik

2.1 Verletzte Personen (ohne Unfallopfer/Krankheitsfälle)

  1. 2.1.1 Polizeibeamte
  2. 2.1.2 Störer
  3. 2.1.3 Unbeteiligte

2.2 Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fallzahlen)

  1. 2.2.1 strafprozessual (einschließlich § 163b StPO)
  2. 2.2.2 polizeirechtlich (ohne Platzverweise und Personalienfeststellungen vor Ort)

2.3 Anzahl der Strafanzeigen

2.4 Anzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen (außer Verkehr)

2.5 Anzahl und Art der durch die Polizei während des gesamten Einsatzverlaufs sichergestellten verbotenen/gefährlichen Gegenstände bzw. Waffen

2.6 Sicherstellungen (Gegenstände aller Art) durch den Ordnungsdienst anlässlich der Eingangskontrollen

3. Verlaufsbericht

3.1 Vor dem Spiel - Sachverhaltsdarstellung im Freitext -

- insbesondere konkrete Details über Anreise der Zuschauer, Reisemittel und -wege und Anreisezeitpunkt neutral gekleideter Personen der Kategorie B und C
- Erscheinen von Fußballanhängern aus anderen als den beteiligten Standorten
- Verhalten der Besuchergruppen/Absichten oder Absprachen erkennbar?
- Taktiken/Gruppenbildung
- Reaktionen der Fans auf:
- polizeiliche Maßnahmen — insbesondere Begleitung -
- Maßnahmen der Ordnungsdienste
- Maßnahmen der Fanprojekte o.Ä.
- Versuche zum Dialog
- Alkoholkonsum
- welche Waffen und andere gefährlichen Gegenstände wurden sichergestellt/in welcher Einsatzphase und bei wem (Kategorie)?
- sonstige Erkenntnisse über das Fanverhalten

3.2 Während des Spiels (Sachverhaltsdarstellung im Freitext bis auf Anreise der Fans)

3.3 Nach dem Spiel (Sachverhaltsdarstellung im Freitext mit Abreise der Fans)

3.4 Welche polizeilichen Maßnahmen von besonderer taktischer Bedeutung wurden getroffen?

3.5 Welche Maßnahmen haben andere Behörden und Organisationen getroffen?

4. Kommunikation

Verbindungsaufnahme möglich mit (Name, Dienststelle, Erreichbarkeit — Telefon, E-Mail, Fax —)

5. Sonstiges

________________
*) Da nach Spielen der Fußballregionalliga keine ZIS-Verlaufslage gesteuert wird, sind neben den aufgeführten Adressaten auch alle LIS anzuschreiben, aus deren Zuständigkeitsbereich Mannschaften in der Regionalliga Nord spielen.

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