Aufgrund des § 5 Abs. 1 NBrandSchG vom 8.3.1978 (Nds.GVBl. S.233), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16.9.2004 (Nds.GVBl. S.362), wird die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 Führung und Leitung im Einsatz - Führungssystem (FwDV 100) - Stand 10.3.1999 - in Kraft gesetzt.
Für die Führungsstrukturen nach dem NKatSG (siehe
§§ 6, 9 und 22 NKatSG) gilt die FwDV 100. Der Aufbau des
Katastrophenschutzstabes sowie die Führungsebenen im Katastrophenfall
ergeben sich aus den grafischen Darstellungen der
Anlagen 1 und 2. Die organisatorische Zuordnung der örtlichen
Einsatzleitung nach dem NRettDG wird im Katastrophenfall von der
Katastrophenschutzbehörde festgelegt. Bei einer Katastrophe mit mindestens
zwei Einsatzabschnitten mit rettungsdienstlichem Schwerpunkt soll sie in der
Technischen Einsatzleitung (TEL) mitwirken. Andere Behörden, Dienststellen
und sonstige Träger öffentlicher Aufgaben (§ 4 NKatSG) wirken
bei Bedarf in den Führungsebenen mit. Die personelle Zusammensetzung und
die materielle Ausstattung der TEL sind im Katastrophenschutzplan festzulegen.
Von einem Abdruck der FwDV 100 wird wegen des Umfangs der Vorschrift abgesehen. Sie wird im Downloadbereich der Niedersächsischen Feuerwehrschulen (www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de) bereit gestellt und kann u.a. bezogen werden beim W. Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Alexanderstraße 3, 30159 Hannover, und beim Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH, Koblenzer Straße 135, 53177 Bonn.
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