Als Anerkennung für herausragende Leistungen bei der Teilnahme an Leistungswettbewerben der Feuerwehren auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene wird eine Wettbewerbs-Leistungsspange gestiftet.
1. Wettbewerbsgruppen der Feuerwehr, die an Leistungswettbewerben entsprechend dem Bezugserlass (Leistungswettbewerbe der Feuerwehren im Lande Niedersachsen) in der jeweils geltenden Fassung auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene teilnehmen und die die in Nr.4 genannten besonderen Voraussetzungen im Leistungswettbewerb erfüllen, erlangen die Berechtigung zum Tragen der Wettbewerbs-Leistungsspange (im Folgenden: Leistungsspange).
2. Die Leistungsspange besteht aus einem metallenen, ca. 6,5 cm x 2,0 cm großem, stilisiertem Eichenlaub als Grundplatte mit einem aufgesetzten Landeswappen in den Landesfarben (Anlage 1). Die Farbe der Grundplatte ist bronze, silber oder gold.
3. Die Leistungsspange wird in drei Stufen vergeben:
3.1 Wettbewerbe auf Kreisebene: bronze,
3.2 Wettbewerbe auf Bezirksebene: silber,
3.3 Wettbewerbe auf Landesebene: gold.4. Voraussetzungen zur Erlangung der Leistungsspange: 20 v.H. der gestarteten Wettbewerbsgruppen (Bruchteile sind aufzurunden) erwerben die Berechtigung zum Tragen der Leistungsspange, sofern eine Mindestpunktzahl von 400 Punkten erreicht wurde.
Bei einer Änderung der Wettbewerbsbestimmungen ist die Mindestpunktzahl zu überprüfen und ggf. neu festzusetzen.
5. Wettbewerbsgruppen, die die in Nr.4 genannten Voraussetzungen nach dem 1.1.2000 erfüllt haben, erhalten vom Veranstalter des Leistungswettbewerbs ein Besitzzeugnis entsprechend Anlage 2. Das Besitzzeugnis berechtigt zum Erwerb der Leistungsspange.
6. Die Leistungsspange wird als äußeres Zeichen der von einer Wettbewerbsgruppe gemeinsam erbrachten herausragenden feuerwehrtechnischen Leistung an der Dienstjacke oberhalb der 1inken Brusttasche, bei weiblichen Feuerwehrmitgliedern in entsprechender Höhe der Dienstjacke getragen.
Die Leistungsspange kann auch in Form einer Bandschnalle (Bandfarben rot - weiß - rot ) mit einer verkleinerten Darstellung der Leistungsspange getragen werden.
Die Leistungsspange (Originalform oder Bandschnalle) darf nur in der jeweils höchsten Stufe getragen werden.