Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Genauigkeitsverbesserung der Liegenschaftskarte
RdErl. d. MI v. 10.11.2008 - 34-23422/14 (Nds.MBl. Nr.46/2008 S.1178) - VORIS 21160 -
Bezug:
a) RdErl. v. 1.8.1988 (Nds.MBl. S.725), zuletzt geändert durch RdErl v. 25.1.2008 (Nds.MBl. S.424) - VORIS 21160 01 00 35 026 -
b) RdErl. v. 3.8.2005 (Nds.MBl. S.587) - VORIS 21160 -

Schulrecht

Die Genauigkeit der Liegenschaftskarte ist zu verbessern, um den Anforderungen an ein Geobasisinformationssystem gerecht zu werden. Dazu ist die Liegenschaftskarte flächendeckend-aktuell, vollständig und in hoher Genauigkeit zu führen.

Landesweit sind gleichartige Genauigkeitsstandards zu erzielen. Zwischen Punktdatei und Grundrissdatei ist die Identität der Koordinaten herzustellen. Um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten, werden folgende Regelungen getroffen.

1. Genauigkeitsstufen

Die Genauigkeit der Liegenschaftskarte wird in vier Stufen unterteilt:

1.1 Genauigkeitsstufe A: <= 0,04 m
(Vermessungen nach dem Bezugserlass zu b, Lagegenauigkeit 2 nach dem Bezugserlass zu a).
1.2 Genauigkeitsstufe B: überwiegend <= 0,20 m
(Standardgenauigkeit für Ortslagen und Ortsrandlagen, in der Regel Lagegenauigkeit 3 nach dem Bezugserlass zu a).
1.3 Genauigkeitsstufe C: überwiegend <= 0,50 m
(Standardgenauigkeit für Feldlagen, in der Regel die Genauigkeit der aus Rahmenkarten digitalisierten Liegenschaftskarte).
1.4 Genauigkeitsstufe D: > 0,50 m.

2. Genauigkeitsanforderungen

Die Liegenschaftskarte ist grundsätzlich in einer Genauigkeit von

2.1 <= 0,20 m in Ortslagen und Ortsrandlagen,
2.2 <= 0,50 m in Feldlagen

vorzuhalten.

3. Arbeiten zur flächenhaften Genauigkeitsverbesserung der Liegenschaftskarte

3.1 Die Genauigkeit soll in einem Verfahrensschritt verbessert werden, mehrfache Lageverschiebungen sollen vermieden werden.

3.2 Die örtlichen Vermessungsarbeiten sind auf den unbedingt erforderlichen Umfang zu begrenzen.

3.3 Die Liegenschaftskarte ist vorrangig bedarfsorientiert zu verbessern.

In den übrigen Gebieten erfolgt die Genauigkeitsverbesserung in der Regel nach folgenden Prioritäten:

- Priorität 1: Ortslagen und Ortsrandlagen,
- Priorität 2: Feldlagen.

Vorrang haben jeweils die Gebiete, in denen die Liegenschaftskarte durch Digitalisierung von Inselkarten im Maßstab <= 1 : 2 000 entstanden sind.

Gebiete, die großflächig überwiegend als Wald, Heide, Moor oder Küstengewässer genutzt werden, sind zurückzustellen, soweit kein besonderer Bedarf besteht.

3.4 Für die Arbeiten zur Genauigkeitsverbesserung sind die Hinweise der Handlungsempfehlung (Anlage 1) zu beachten.

3.5 Als webbasiertes grafisches Informationssystem wird die Anwendung „ALK-Geometrieinformationen (ALK-Geo-Info)” landesweit eingeführt.

In der Anwendung ALK-Geo-Info sind die Gebiete, die den Anforderungen nach Nummer 2 bereits genügen, sowie sämtliche in Planung und in Bearbeitung befindlichen Gebiete darzustellen (Anlage 2).

Gebiete, deren Bearbeitung noch nicht geplant oder deren Bearbeitung zurückgestellt wird, sind sukzessive nachzuerfassen.

4. Eintragung der Ergebnisse von Liegenschaftsvermessungen in das Liegenschaftskataster in verbesserten Gebieten

In bereits verbesserten Gebieten ist bei der Eintragung von nachfolgenden Liegenschaftsvermessungen grundsätzlich die Identität von Grundriss- und Punktdatei beizubehalten.

__________
An
die Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften den Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen


Anlage 1

Handlungsempfehlung
Genauigkeitsverbesserung der Liegenschaftskarte

Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vorbereitende Arbeiten
2.1 Bedarfsanalyse
2.2. Genauigkeitsanalyse
2.3 Bearbeitungsübersicht
2.4 Abgleich mit der Örtlichkeit
2.5 Unterlagenvorbereitung
2.5.1 Bereinigung des Liegenschaftskatasters
2.5.2 Berechnungsunterlagen
3. Vermessungsarbeiten
4. Auswertung
4.1 Auswertung mithilfe von Rechenansätzen mit GeoPard
4.1.1 Berechnung und Erstellung der Grafik
4.1.2 Ergänzende Arbeiten bei flächenhaftem Löschen (Locherzeugung) und nachfolgender Eintragung
4.2 Auswertung durch Homogenisierung
4.3 Flächenberichtigung
4.4 Unrichtige Angaben im Liegenschaftskataster
5. Eintragung in das Liegenschaftskataster
5.1 Zahlennachweis
5.2 Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)
5.3 Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)
6. Abschließende Arbeiten
Anlage   Handlungsempfehlung in Kurzform

1. Einleitung

Durch die Genauigkeitsverbesserung der ALK soll im Bereich von Orts- und Ortsrandlagen eine mittlere Punktgenauigkeit in der Darstellung von <= 0,2 m (Genauigkeitsstufe B) und im Bereich von Feldlagen eine mittlere Genauigkeit in der Darstellung von <= 0,5 m (Genauigkeitsstufe C) erreicht werden. In Feldlagen kann nutzungsabhängig (z.B. im Bereich von Trassen für Versorgungsanlagen) auch die Genauigkeitsstufe B gefordert sein.

In Fällen nicht ausreichender Zahlennachweise kann diese Genauigkeit nur durch örtliche Vermessungen nach dem LiegVermErlass erzielt werden.

Um für die Nutzer mehrfache Anpassungen ihrer Fachinformationen an die ALK zu vermeiden, soll von iterativen Verfahren zur Genauigkeitsverbesserung abgesehen werden.

Zur Erzeugung von Synergieeffekten sind die Arbeiten zur Genauigkeitsverbesserung der ALK mit den ständigen Aufgaben zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters zu verknüpfen. Dieses sind z.B. die Erfassung von Veränderungen des Gebäudebestandes, Veränderungen der tatsächlichen Nutzung (TN), Verschmelzungen.

2. Vorbereitende Arbeiten

2.1 Bedarfsanalyse

Die ALK ist vorrangig bedarfsorientiert zu verbessern. Daneben soll eine flächenhafte Verbesserung vorrangig in Ortslagen/Ortsrandlagen (Entwicklungsflächen für Gewerbe- und Baugebiete) und hier insbesondere in den Gebieten, in denen die ALK durch Digitalisierung der Inselkarten im Maßstab <= 1 : 2 000 entstanden ist, erfolgen.

2.2 Genauigkeitsanalyse

Durch grafische Überlagerung der Punktdatei- und Grundrissdateiinformationen ist eine Genauigkeitsanalyse durchzuführen. Fehlende Punktkoordinaten, Doppelnummerierungen aber auch verschiedene Lagegenauigkeitsstufen (LG) lassen sich so erkennen.

Auf der Grundlage der Genauigkeitsanalyse wird die Bearbeitungsart nach Nummer 4.1 oder 4.2 gewählt.

2.3 Bearbeitungsübersicht

Das geplante Bearbeitungsgebiet (Projekt) ist in die Anwendung „ALK-Geometrieinformationen (ALK-Geo-Info)” einzutragen. Neben der räumlichen Abgrenzung sind beschreibende Sachinformationen zu erfassen. Das Projekt erhält den Status „geplant”.

Die Anwendung steht für Auskunftszwecke zur Verfügung.

2.4 Abgleich mit der Örtlichkeit

Zur Sicherstellung der Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte des Liegenschaftskatasters, insbesondere hinsichtlich des Nachweises der Gebäude sowie der tatsächlichen Nutzung, ist zu prüfen, ob vor der Bearbeitung des Projekts ein Ortsvergleich durchzuführen ist (z.B. unter Verwendung digitaler Orthofotos oder durch Außendienst).

2.5 Unterlagenvorbereitung

Zu Beginn der Unterlagenvorbereitung ist der Projektstatus im Informationssystem ALK-Geo-Info in „in Arbeit” zu ändern.

2.5.1 Bereinigung des Liegenschaftskatasters

Vor der Projektbearbeitung ist das Liegenschaftskataster zu bereinigen, z.B. durch Vereinigungen und Verschmelzungen. Vereinigungen sollen in der Regel nur durchgeführt werden, wenn öffentlichen Stellen Eigentümer sind, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

2.5.2 Berechnungsunterlagen

Für die Durchführung der Projekte sind Berechnungsunterlagen für die Innendienstbearbeitung zusammenzustellen. Diese bestehen aus Punkt- und Grundrissinformationen sowie Punktreservierungen im Geodätischen Programmsystem (Geo-Pard), Präsentationen der Liegenschaftskarte, Festpunktfeldübersichten, Vermessungsrissübersichten und allen relevanten Fortführungsdokumenten.

Bei Bedarf sind Vermessungsunterlagen für die Außendiensttätigkeit zusammenzustellen.

3. Vermessungsarbeiten

Werden bei der Vorbereitung oder Auswertung der Unterlagen fehlende Berechnungsmöglichkeiten oder Unstimmigkeiten festgestellt, sind Vermessungsarbeiten im Außendienst durchzuführen. Fehlende Berechnungsmöglichkeiten lassen sich in der Regel durch die Bestimmung von ausgewählten Punkten des Liniennetzes beheben. Liegt kein ausreichender Zahlennachweis vor, können Liegenschaftsvermessungen von Amts wegen erforderlich werden. Grenzen mit grafischen Bestimmungselementen sind nicht zwingend zu vermessen, sondern können auch eingepasst werden, z.B. mit dem Homogenisierungsprogramm SYSTRA. Die Vermessungstätigkeiten können vor oder während der Auswertungsphase durchgeführt werden. Sie sind möglichst zu bündeln und auf den unbedingt erforderlichen Umfang zu beschränken.

4. Auswertung

4.1 Auswertung mithilfe von Rechenansätzen mit GeoPard

4.1.1 Berechnung und Erstellung der Grafik

Die Berechnung der erforderlichen Koordinaten von Liniennetz-, Grenz-, Gebäude- und Bauwerkspunkten erfolgt mit dem Programm GeoPard. Grundsätzlich sind für diese Punkte endgültige Punktnummern zu vergeben. Untergehende Punkte sind zu löschen oder als „historisch” zu kennzeichnen.

Für die Ausgangspunkte müssen Koordinaten mit einer LG <= 3 vorliegen. Die Berechnungen sind wirksam zu kontrollieren, die zulässigen Abweichungen sind einzuhalten:

Bei der Berechnung aufgedeckte Diskrepanzen im Zahlennaohweis sind für eine vermessungstechnische Klärung im Außendienst zu dokumentieren.

Die Grafikinformationen für Flurstücksgrenzen und Gebäude werden ebenfalls mit GeoPard erzeugt und durch das ALK-Erfassungs- und Fortführungssystem (TERRA-ALK) visualisiert.

Für die Einpassung von einzelnen Grenzen in Ortslagen ist der Einsatz der Homogenisierungssoftware SYSTRA nach Nummer 4.2 zweckmäßig.

4.1.2 Ergänzende Arbeiten bei flächenhaftem Löschen (Locherzeugung) und nachfolgender Eintragung

Wird die ALK durch flächenhaftes Löschen (Locherzeugung) fortgeführt, d.h., sämtliche Informationen im Projektbereich werden gelöscht und wieder neu eingetragen, ist die Grafik analog der Vorgehensweise bei der Einrichtung der ALK vollständig auszuarbeiten. Werden Erkenntnisse aus dem Ortsvergleich zusätzlich eingearbeitet, können in TERRA-ALK digitale Orthofotos (DOP) als Hilfsmittel hinzugeladen werden. Vor der Eintragung ist die ausgearbeitete Grafik mithilfe von Prüfplots oder durch Überlagerung mit den bisherigen Daten inhaltlich zu vergleichen.

4.2 Auswertung durch Homogenisierung

Zur Homogenisierung wird das Programm SYSTRA eingesetzt. Die Bearbeitung von Projekten in Ortslagen erfordert eine hohe Zahl an identischen Punkten. Gegebenenfalls ist die Anzahl der identischen Punkte durch Berechnungen zu erhöhen und entsprechend Nummer 4.1.1 zu nummerieren. Daneben ist die Eingabe eindeutiger Bedingungen (z.B. Geradlinigkeiten, Parallelitäten) unerlässlich, um eine geometrische Verbesserung zu erreichen. Besondere Vorteile bietet SYSTRA bei der automatisierten Fortführung sämtlicher ALK-Folien.

In Gebieten ohne ausreichenden Zahlennachweis bietet SYSTRA die Möglichkeit, die Homogenität und Nachbarschaftsgenauigkeit in der Kartendarstellung zu verbessern. Dafür ist ein Raster von örtlich bestimmten identischen Punkten in Verbindung mit eindeutigen Bedingungen notwendig.

Punkte, die durch eindeutige Bedingungen mit SYSTRA koordiniert werden, sind zweckmäßigerweise in die Punktdatei zu überführen.

4.3 Flächenberichtigung

Die berechneten Flurstücksflächen sind mit den Flächenangaben im ALB zu vergleichen.

Bei Überschreitung der zulässigen Abweichungen sind Flächenberichtigungen im ALB vorzunehmen

- in Gebieten der Genauigkeitsstufe B bei Überschreitung der zulässigen Abweichungen nach LiegVermErlass Anlage 7 Spalte 2,
- in Gebieten der Genauigkeitsstufe C bei Überschreitung der zulässigen Abweichungen nach LiegVermErlass Anlage 7 Spalte 3 nach sachverständigem Ermessen.

4.4 Unrichtige Angaben im Liegenschaftskataster

Widersprüche und Fehler in den Nachweisen, die im Zusammenhang mit den Arbeiten zur Genauigkeitsverbesserung der ALK erkannt werden, sind zu berichtigen. Gegebenenfalls ist ein entsprechendes Verwaltungsverfahren einzuleiten.

5. Eintragung in das Liegenschaftskataster

Grundsätzlich ist nach Abschluss der Arbeiten eine Identität zwischen Punkt-/und Grundrissdatei für alle in der Punktdatei geführten Punkte zu gewährleisten.

5.1 Zahlennachweis

Die Punktdatei ist fortzuführen. Sämtliche Punkte, die durch Aufstellung von Rechenansätzen berechnet werden, sind in die Punktdatei einzutragen. Lagegenauigkeit und Lagezuverlässigkeit sind nach dem Punktführungserlass auf der Grundlage der Ausgangspunkte und der Bestimmungselemente zu vergeben.

Für den Nachweis der Punktnummern sind Punktnummernrisse anzufertigen und in das Fortführungs-Dokumente-Informations-System (FODIS) zu übernehmen.

5.2 ALK

In der ALK sind sämtliche Teilinhalte (Folien) zu überarbeiten bzw. nach flächenhaftem Löschen neu einzurichten.

Nach der Übernahme ist eine Schlussprüfung durchzuführen.

Bei der Erneuerung nach Nummer 4.1.2 sind flächenhaftes Löschen (Locherzeugung) und Neueintrag in unmittelbarer Folge vorzunehmen.

5.3 ALB

Die Arbeiten zur Genauigkeitsverbesserung der ALK können zur Fortführung von Angaben des ALB führen. Änderungen sind denkbar beim Flurstückskennzeichen, der Lagebezeichnung, der TN, der Bodenschätzung, der gesetzlichen Klassifizierung, den Flächenangaben und bei den Adressangaben der Eigentümer.

6. Abschließende Arbeiten

Erforderliche Bekanntgaben sind vorzunehmen (Fortführungsmitteilung/Offenlegung).

Nach fehlerfreier Eintragung in das Liegenschaftskataster sind alle im Lauf der Bearbeitung erzeugten Projektdateien und -protokolle zu löschen. Im System ALK-Geo-Info ist der Status „fertig” einzutragen und ggf. die Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes anzupassen.

Anlage

Handlungsempfehlung in Kurzform

Vorbereitende Arbeiten:
- Bedarfs- und Genauigkeitsanalyse
- Bearbeitungsgebiet festlegen und in ALK-Geo-Info Projektzustand „geplant” eintragen
- TN und Gebäude gemäß DOP bzw. Ortsvergleich aktualisieren
- Gebäudeaufforderungsverfahren
- Verschmelzungen
- In ALK-Geo-Info Projektzustand „in Bearbeitung” eintragen
- Unterlagenvorbereitung
Vermessungsarbeiten:
- Ergänzungsvermessungen
- Vermessung der im Ortsvergleich festgestellten Veränderungen
Auswertung:
a) Berechnung mit GeoPard
  - Punkt- und Grundrissdateibenutzung überlagern
  - Berechnung aller fehlenden Punktkoordinaten
  - Kontrollberechnungen durchführen
  - fehlende Berechnungsmöglichkeiten und Unstimmigkeiten für den Außendienst vorbereiten
  - Flächenabgleich
b) Bearbeitung mit SYSTRA
  - Passpunkte zuordnen
  - Eingabe zusätzlicher Bedingungen
Eintragung in das Liegenschaftskataster:
a) Zahlennachweis:
  - Punktdatei fortführen
  - Punktnummernrisse anfertigen
  - FODIS
b) ALK-Fortführung:
  - fGrafik ausarbeiten (DE-Bild)
  - f ggf. nicht rechenbare Grenzen einpassen
  - fzur Kontrolle Grafik alt und neu überlagern
  - fsämtliche Folien überarbeiten oder Locherzeugung und Grafikaustausch
  - f Schlussprüfung
c) ALB-Fortführung:
  - f z.B. TN, Fläche, Kennung 32, Lage etc.
Abschließende Arbeiten:
- Bearbeitungsaufträge löschen
- In ALK-Geo-Info Projektzustand „fertig” eintragen
- ggf. Bekanntgabe an die Eigentümer

Anlage 2

Visualisierung der ALK-Genauigkeitsstufen mit dem grafischen Informationssystem ALK-Geometrieinformationen (ALK-Geo-Info)

1. Darstellung der Objektdichte aus der ALK-Statistik

Aus der ALK-Statistik können Informationen zur Objektdichte angezeigt werden.

Das Gebiet einer Rahmenkarte (0,5 km x 0,5 km) wird je nach Anzahl der vorhandenen ALK-Objekte einer der folgenden Objektklassen zugeordnet:

- > 900 Objekte dichte Bebauung (in der Regel Innenstadtbereiche)
- 451 - 900 Objekte in der Regel Ortslage
- 81 - 450 Objekte in der Regel Ortsrandlage
- 16 - 80 Objekte in der Regel Feldlage
- 0 - 15 Objekte in der Regel Wald, Heide, Moor, Küstengewässer.

Die in der bisherigen ALK-Statistik geführte Objektklasse Ortsrandlage wurde um die Rahmenflurkartengebiete bereinigt, bei denen die Flächen der tatsächlichen Nutzungen für die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsarten einen Anteil von mehr als 70 v.H. ergeben. Diese Flächen wurden den Feldlagen zugerechnet.

2. Erfassung und Dokumentation der Gebiete

2.1 Erfassung der Bearbeitungsgebiete

Die Umringe aller in Bearbeitung befindlichen und aller geplanten Gebiete sind ab dem 1.1.2009 in ALK-Geo-Info zu erfassen.

2.2 Nacherfassung der übrigen Gebiete

Die Umringe aller bis zum 31.12.2008 fertig gestellten Gebiete und aller Gebiete, die den Genauigkeitsansprüchen genügen, sind bis zum 30.6.2009 in ALK-Geo-Info zu erfassen. Als Datum der Fertigstellung ist ein Datum vor dem 1.1.2009 einzutragen.

Gebiete, deren Bearbeitung zurückgestellt ist, sind sukzessive nachzuerfassen.

2.3 Umringpolygonerfassung

Umringpolygone werden gebietsbezogen erfasst. Eine Identität der Grenzen des Umringpolygons mit den Flurstücksgrenzen ist nicht erforderlich.

Für Präsentations- und Auskunftszwecke können Umringpolygone benachbarter Verbesserungsgebiete mit gleicher ALK-Genauigkeitsstufe zusammengefasst werden. Die einzelnen Verbesserungsgebiete und ihre Attribute werden dauerhaft geführt.

2.4 Erfassung von Sachdaten zu jedem Umringpolygon

Für jedes Umringpolygon sind folgende Daten zu erfassen:

Datenfeldbezeichnung Beschreibung Inhalt
GID: Objektnummer wird automatisch generiert
Zustand1): Bearbeitungsstand des Verfahrensgebietes fertig”, „in Arbeit”, „geplant”, „nicht in Planung”, „zurückgestellt”
GLL: Name der GLL wird automatisch generiert
Katasteramt: Name des Katasteramts wird automatisch generiert
Gemarkung: Name der Gemarkung wird automatisch generiert
Bezeichnung: Projektbezeichnung kann frei gewählt werden
Verfahrensnummer: Nummer des Verfahrensgebietes kann frei gewählt werden
Datum geplant: Datum des geplanten Arbeitsbeginns Datumsformat: JJJJ-MM-TT
Datum in Arbeit: Datum des Arbeitsbeginns Datumsformat: JJJJ-MM-TT
Datum fertig1): Datum der Fertigstellung Datumsformat: JJJJ-MM-TT
Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner: Name Ansprechpartnerin/ Ansprechpartner kann frei gewählt werden
Fläche in qm: Fläche des Verfahrensgebietes wird automatisch generiert
Genauigkeit1): Angabe der Genauigkeitsstufe. Das Gebiet ist einer Genauigkeitsstufe zuzuordnen2) „A” oder „B” oder „C` oder „D”
Datenherkunft1): Angabe des Verwaltungsbereichs, von dem die Daten berechnet oder übernommen werden. Eingabemöglichkeiten sind:
Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung (VKV) oder Niedersächsische Verwaltung für Landentwicklung (NVL) oder Andere (z.B. Kommunen für Umlegungsgebiete)
„VKV” oder „NVL” oder „Andere”
Bemerkungen: Freie Eingabemöglichkeit, z.B „Systra-Berechnung” kann frei gewählt werden
_________
1) Eingabe ist erforderlich.
2) „Mischgebiete” - z.B. Grenzpunkte (LG 3), Gebäudepunkte (LG 2) - werden der niedrigeren ALK-Genauigkeit - hier der Stufe B - zugeordnet. Für geplante Verfahrensgebiete ist die angestrebte Genauigkeitsstufe anzugeben.
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