1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen zur Qualifizierung und Begleitung von Integrationslotsen mit dem Ziel,
| - | die Integration von Zugewanderten zu verbessern und |
| - | das ehrenamtliche Engagement - insbesondere von Menschen mit Migrationshintergrund - zu fördern. |
1.2 Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Gefördert werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlich Tätigen, deren bürgerschaftliches Engagement darauf gerichtet ist, Neuzugewanderte und schon länger in Niedersachsen lebende Migrantinnen und Migranten und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei der sprachlichen, schulischen, beruflichen oder gesellschaftlichen Integration zu unterstützen.
2.2 Die Grundsätze zur inhaltlichen Ausgestaltung von Qualifizierung und Einsatz von Ehrenamtlichen sind Bestandteil dieser Richtlinie (Anlage).
3. Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige, juristische Personen des privaten Rechts.
4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
4.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
4.2 Gefördert werden
| - | Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen (Basis- und Spezialisierungsmodule) bis zu einem Umfang von 100 Stunden pro Maßnahme und bis zu 25 EUR/Stunde bzw. in Doppeldozentur bis zu 50 EUR/Stunde, |
| - | Sachausgaben, z.B. Materialien, bis zu 1.000 EUR pro Maßnahme. |
4.3 Die Höhe der Zuwendung wird nach den Erfordernissen des Einzelfalles bemessen. Angemessene Eigenmittel des Trägers sind grundsätzlich erforderlich.
5. Verfahren
5.1 Bewilligungsbehörde ist das MI - Regierungsvertretung Oldenburg -.
5.2 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.
5.3 Die Höhe der Zuwendung soll 2.000 EUR nicht unterschreiten. Die VV Nr. 1.1 und VV-Gk Nr. 1.1 zu § 44 LHO (Kleinstbetragsregelung) sind insoweit nicht anzuwenden.
5.4 Ein einfacher Verwendungsnachweis wird zugelassen. Für Bewilligungen an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts wird anstelle der Anlage zu VV-Gk Nr. 5.1 zu § 44 LHO die Anlage Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen der modellhaften Erprobung Verwendungsbestätigung (ANBest-Gk Verwendungsbestätigung) zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides.
6. Schlussbestimmungen
Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2007 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2007 außer Kraft.
Grundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen für die Unterstützung von Migrantinnen und Migranten im Integrationsprozess (Richtlinie Integrationslotsen)
1. Konzeption und Ziele zur Förderung der Integration vor Ort
1.1 Integration ist Aufgabe aller politischer Ebenen, also des Bundes, der Länder und der Kommunen. Der Erfolg oder Misserfolg der Integration entscheidet sich vor Ort in den Städten und Gemeinden, in den Stadtteilen und Wohnvierteln. Hier setzt das Projekt Integrationslotsen an.
1.2 Integrationslotsen helfen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern bei der Orientierung in einer für sie fremden Umgebung und unterstützen schon länger hier lebende Migrantinnen und Migranten und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei der sprachlichen, schulischen, beruflichen oder gesellschaftlichen Integration. Die professionellen Betreuungs- und Beratungsangebote für Zuwanderinnen und Zuwanderer werden durch ehrenamtlich tätige Integrationslotsen unterstützt und erweitert, die für diese Aufgabe qualifiziert und in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit begleitet werden müssen.
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist kein Ersatz für die hauptberufliche Erfüllung von Integrationsaufgaben durch Fachkräfte, sondern stellt eine wichtige und im Integrationsbereich unverzichtbare Unterstützung der hauptamtlichen Arbeit dar.
2. Qualifizierung und Einsatz von Ehrenamtlichen
2.1 Träger von Maßnahmen zur Qualifizierung und Begleitung von Integrationslotsen erstellen ein Konzept zu Fortbildungsinhalten und zum Einsatz der ehrenamtlich Tätigen. Über eine Basisqualifizierung sollen für das interkulturelle Handeln wichtige soziale und kommunikative Kompetenzen gefördert und Kenntnisse über Integrationsabläufe und -verläufe vermittelt werden. Spezialisierungsmodule für einzelne Themenbereiche bauen darauf auf. Während und nach Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen ist die Begleitung und Vernetzung der Integrationslotsen in die Strukturen des Trägers der Maßnahmen oder in regionale Netzwerke sicherzustellen.
2.2 Die Einsatzmöglichkeiten der Integrationslotsen sind vielfältig. Sie müssen auf den jeweiligen Bedarf vor Ort ausgerichtet und mit den besonderen Kompetenzen und Interessen der Integrationslotsen abgestimmt werden.
Integrationslotsen werden sich als Einzelpersonen für Einzelpersonen engagieren, aber auch - z.B. bei ehrenamtlicher Sprachförderung - kleine Gruppen unterstützen oder bei Bedarf ihre interkulturellen Kompetenzen i.S. von Kulturdolmetscherinnen und Kulturdolmetschern als Beraterinnen und Berater bzw. Vermittlerinnen und Vermittler in Institutionen einsetzen (Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs, Verwaltung, Vereine usw.). Integrationslotsen verbessern die Integration zugewanderter Kinder oder unterstützen ältere Migrantinnen und Migranten, sie begleiten Jugendliche beim Übergang von der Schule in die Ausbildung oder führen Migranteneltern näher an das deutsche Schulsystem heran. Weitere Betätigungsfelder liegen zum Beispiel in Sport und Freizeitgestaltung, in der Gesundheitsvorsorge, im kulturellen Bereich oder auf anderen Gebieten.
Integrationslotsen werden in den Kommunen, in den Stadtteilen, in den Wohnquartieren eingesetzt oder sie engagieren sich direkt in einzelnen Migrantenfamilien. So leisten sie je nach Bedarf vor Ort und nach den individuellen Einsatzmöglichkeiten und -wünschen auf allen Ebenen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Integration von Zugewanderten.
2.3 Für den Erfolg dieser anspruchsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit wird es von Bedeutung sein, dass die Integrationslotsen ihre Erfahrungen austauschen, sich vernetzen können und begleitet werden. Der Einsatz ehrenamtlicher Integrationslotsen muss in die örtlichen Strukturen eingebunden sein und von Fachkräften koordiniert werden.
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