1. Förderbereich Natur erleben
Bei der Bewertung der beantragten Maßnahmen gemäß Nummer 4.5 des Bezugserlasses sind die dort in Nummer 4.5.1 genannten Kriterien wie folgt zu gewichten:
| 1.1 | Qualität des Gesamtkonzeptes (inhaltlich, organisatorisch,
finanziell, kommunikativ, Langfristigkeit) zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: dreifach |
| 1.2 | Kosten-Nutzen-Verhältnis (Effizienz) zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: einfach |
| 1.3 | Übereinstimmung mit den Programmzielen Natur
erleben zu vergebende Punkte: 1 bis 3; Gewichtung: zweifach |
| 1.4 | Innovativer Ansatz zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach |
| 1.5 | Besucher-/Nutzerzahlen (hohe bis sehr hohe Besucherzahlen sind
wahrscheinlich) zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach |
| 1.6 | Synergie-Effekte (Anbindung an vorhandene
Naturerlebniseinrichtungen, -punkte oder -routen) zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach |
| 1.7 | Lage in einem NATURA 2000-Gebiet/Nationalpark bis zu 3 Bonusspunkte oder Lage in einem Naturschutzgebiet/Biosphärenreservat/ Naturpark bis zu 2 Bonuspunkte |
| 1.8 | Eignung für Kinder/Jugendliche/Familien (diese Zielgruppe
wird auf besondere Weise angesprochen) bis zu 3 Bonuspunkte |
| 1.9 | Barrierefreiheit (Einrichtung ist barrierefrei, Thema ist besonders
berücksichtigt) bis zu 3 Bonuspunkte. |
Die Mindestpunktzahl, die zur Berücksichtigung für eine Förderung benötigt wird, beträgt 12.
2. Förderbereich Nachhaltige Entwicklung
Bei der Bewertung der beantragten Maßnahmen gemäß Nummer 4.5 des Bezugserlasses sind die dort in Nummer 4.5.2 genannten Kriterien wie folgt zu gewichten:
| 2.1 | Lage in einer Modellregion für nachhaltige Entwicklung 15 Bonuspunkte |
| 2.2 | Qualität des Gesamtkonzeptes (inhaltlich, organisatorisch,
finanziell, kommunikativ, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Langfristigkeit)
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: vierfach |
| 2.3 | Übereinstimmung mit den Programmzielen Umwelt und nachhaltige
Entwicklung zu vergebende Punkte: 1 bis 3; Gewichtung: dreifach |
| 2.4 | Wirkungsgrad (positive Effekte für die regionale Entwicklung,
z.B. hohe Besucherzahlen) zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: dreifach |
| 2.5 | Innovativer Ansatz zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach |
| 2.6 | Synergien zu anderen EU-Programmen zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach |
| 2.7 | Anbindung an vorhandene touristische Infrastrukturen oder Projekte
zur nachhaltigen Entwicklung zu vergebende Punke: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach |
| 2.8 | Förderung der Chancengleichheit (gemäß den
Querschnittszielen des operationellen Programms) bis zu 3 Bonuspunkte |
| 2.9 | Eignung für Kinder/Jugendliche/Familien (diese Zielgruppe wird
auf besondere Weise angesprochen) bis zu 3 Bonuspunkte |
| 2.10 | Barrierefreiheit (Einrichtung ist barrierefrei, Thema ist
besonders berücksichtigt) bis zu 3 Bonuspunkte. |
Die Mindestpunktzahl, die zur Berücksichtigung für eine Förderung benötigt wird, beträgt 16.
3. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 15.10.2007 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.
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