Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Förderrichtlinie „Natur erleben und nachhaltige Entwicklung”
RdErl. d. MU v. 15.10.2007 - 51-22312/01 (Nds.MBl. Nr. 44/2007 S.1226) - VORIS 28100 -
Bezug: RdErl. d. MU v. 15.10.2007 (Nds.MBl. S.1226) - VORIS 28100 -

Schulrecht

1. Förderbereich Natur erleben

Bei der Bewertung der beantragten Maßnahmen gemäß Nummer 4.5 des Bezugserlasses sind die dort in Nummer 4.5.1 genannten Kriterien wie folgt zu gewichten:

1.1 Qualität des Gesamtkonzeptes (inhaltlich, organisatorisch, finanziell, kommunikativ, Langfristigkeit)
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: dreifach
1.2 Kosten-Nutzen-Verhältnis (Effizienz)
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: einfach
1.3 Übereinstimmung mit den Programmzielen „Natur erleben”
zu vergebende Punkte: 1 bis 3; Gewichtung: zweifach
1.4 Innovativer Ansatz
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach
1.5 Besucher-/Nutzerzahlen (hohe bis sehr hohe Besucherzahlen sind wahrscheinlich)
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach
1.6 Synergie-Effekte (Anbindung an vorhandene Naturerlebniseinrichtungen, -punkte oder -routen)
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach
1.7 Lage in einem NATURA 2000-Gebiet/Nationalpark
bis zu 3 Bonusspunkte
oder
Lage in einem Naturschutzgebiet/Biosphärenreservat/ Naturpark
bis zu 2 Bonuspunkte
1.8 Eignung für Kinder/Jugendliche/Familien (diese Zielgruppe wird auf besondere Weise angesprochen)
bis zu 3 Bonuspunkte
1.9 Barrierefreiheit (Einrichtung ist barrierefrei, Thema ist besonders berücksichtigt)
bis zu 3 Bonuspunkte.

Die Mindestpunktzahl, die zur Berücksichtigung für eine Förderung benötigt wird, beträgt 12.

2. Förderbereich Nachhaltige Entwicklung

Bei der Bewertung der beantragten Maßnahmen gemäß Nummer 4.5 des Bezugserlasses sind die dort in Nummer 4.5.2 genannten Kriterien wie folgt zu gewichten:

2.1 Lage in einer Modellregion für nachhaltige Entwicklung
15 Bonuspunkte
2.2 Qualität des Gesamtkonzeptes (inhaltlich, organisatorisch, finanziell, kommunikativ, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Langfristigkeit)
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: vierfach
2.3 Übereinstimmung mit den Programmzielen Umwelt und nachhaltige Entwicklung
zu vergebende Punkte: 1 bis 3; Gewichtung: dreifach
2.4 Wirkungsgrad (positive Effekte für die regionale Entwicklung, z.B. hohe Besucherzahlen)
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: dreifach
2.5 Innovativer Ansatz
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach
2.6 Synergien zu anderen EU-Programmen
zu vergebende Punkte: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach
2.7 Anbindung an vorhandene touristische Infrastrukturen oder Projekte zur nachhaltigen Entwicklung
zu vergebende Punke: 0 bis 3; Gewichtung: zweifach
2.8 Förderung der Chancengleichheit (gemäß den Querschnittszielen des operationellen Programms)
bis zu 3 Bonuspunkte
2.9 Eignung für Kinder/Jugendliche/Familien (diese Zielgruppe wird auf besondere Weise angesprochen)
bis zu 3 Bonuspunkte
2.10 Barrierefreiheit (Einrichtung ist barrierefrei, Thema ist besonders berücksichtigt)
bis zu 3 Bonuspunkte.

Die Mindestpunktzahl, die zur Berücksichtigung für eine Förderung benötigt wird, beträgt 16.

3. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 15.10.2007 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.

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