1. Zuwendungsanträge im Küstenschutz sind bei einer beantragten Förderung aus dem EFRE-Programm der EU durch die hierfür bestimmte Stelle nach dem Scoring-Modell zu bewerten. Die Bewertung ist anhand der Qualitätskriterien schlüssiges Gesamtkonzept, Dringlichkeit der Maßnahme, Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, Schutz des regionalen Wirtschaftspotenzials und Stand des Genehmigungsverfahrens wie folgt vorzunehmen:
Für jedes förderfähige Projekt ist der nachfolgende Bewertungsbogen zu erstellen. Übersteigt die Gesamtsumme der von den Projektträgern für das Haushaltsjahr beantragten EFRE-Fördermitte]. die in dem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel, so richtet sich die Auswahl der zu fördernden Projekte nach der erreichten Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge. Projekte mit einer Gesamtpunktzahl von 16 oder weniger werden nicht gefördert.
| Kriterium | Bewer- tung in Punkten | Gewich- tung | Punkte | Gesamt- punkte |
| Schlüssiges Gesamtkonzept (Küstenschutzanlagen müssen sich in die Generalplanung einfügen, um einen effektiven Nutzen zu gewährleisten) | 0 bis 3 | x 3 | ||
| Dringlichkeit der Maßnahme (z.B. unzureichender Sturmflutschutz, Fehlhöhe bei vorhandenen Anlagen, abgängige Bauwerke in der Hauptdeichlinie) | 0 bis 3 | x 3 | ||
| Wirtschaftlichkeit der Maßnahme (spezifische Kosten z.B. je km, je m3 im Vergleich mit anderen vergleichbaren Anlagen - je geringer, desto höher die Bewertungspunkte) | 1 bis 3 | x 1 | ||
| Schutz des regionalen Wirtschaftspotenzials (je höherwertig das zu schützende Gebiet, desto höher die Bewertungspunkte) | 1 bis 3 | x1 | ||
| Stand des Genehmigungverfahrens (je weiter fortgeschritten, desto höher die Bewertungspunkte) | 1 bis 3 | x 2 | ||
| Erreichte Gesamtpunktzahl: | ||||
| Erläuterungen: 0 Punkte = nicht erfüllt. 1 Punkt = in Ansätzen erfüllt. 2 Punkte = erfüllt. 3 Punkte = in besonderer Weise erfüllt. |
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2. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2007 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.
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