Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Bewertung von Anträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland in den Ländern Niedersachsen und Bremen
RdErl. d. MU v. 1.11.2007 - 22-62629/3, 62631/2 (Nds.MBl. Nr.48/2007 S.1390) - VORIS 28200 -
Bezug: RdErl. v. 1.11.2007 (Nds.MBl. S.1315) - VORIS 28200 -
Schulrecht

1. Bei der Bewertung der Anträge gemäß Nummer 4.4 des Bezugserlasses ist wie folgt vorzugehen:

Für jedes förderfähige Projekt ist der nachfolgende Bewertungsbogen zu erstellen. Übersteigt die Gesamtsumme der von den Projektträgern für das Haushaltsjahr beantragten EFRE-Fördermittel die in dem Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel, so richtet sich die Auswahl der zu fördernden Projekte nach der erreichten Gesamtpunktzahl in absteigender Reihenfolge. Projekte mit einer Gesamtpunktzahl von 4 oder weniger werden nicht gefördert.

Kriterium Bewer- tung in Punkten Gewich- tung Punkte Gesamt- punkte
Notwendigkeit der Maßnahme (z.B. fehlender Hochwasserschutz hat die größste Priorität; je höher die Fehlhöhe bei vorhandenen Anlagen, desto höher die Priorität) 0 bis 3 x 3    
Schlüssiges Gesamtkonzept liegt vor (Hochwasserschutzanlagen sind für einen größeren Teil des Einzugsgebietes zu planen, um einen effektiveren Nutzen für mehrere Gebietskörperschaften entlang eines Gewässers sicherzustellen) 0 bis 3 x 2    
Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme (spezifische Kosten, z.B. je km, je m3 im Vergleich mit anderen Anlagen - je geringer, desto höher die Bewertungspunkte) 1 bis 3 x 2    
Stand des Genehmigungsverfahrens (je weiter fortgeschritten, desto höher die Bewertungspunkte) 1 bis 3 x 1    
Schutz des Wirtschaftspotenzials (je höherwertig die geschützten Fläche, desto höher die Bewertungspunkte) 1 bis 3 x 1    
Höhe der Eigenbeteiligung (eine höhere Eigenbeteiligung des Maßnahmeträgers dokumentiert sein besonderes Interesse) Bonuspunkte möglich:
+ 1 Punkt pro 10 v.H. höherer Eigenbeteiligung über 30 v.H.
   
  Erreichte Gesamtpunktzahl:
Erläuterungen:
0 Punkte = nicht erfüllt
1 Punkte = in Ansätzen erfüllt
2 Punkte = erfüllt
3 Punkte = in besonderer Weise erfüllt

2. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2007 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.

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