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Aufgrund des §30a Satz 2 des Niedersächsischen Deichgesetzes in der Fassung vom 23.Februar 2004 (Nds.GVBl. S.83), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5.November 2004 (Nds.GVBl. S.417), wird verordnet:
§ 1
Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz ist für folgende Aufgaben zuständig:
Widmung eines Deiches oder Bauwerks nach §3 Abs.1 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG);
Festsetzung der Abmessungen eines Deiches nach §4 Abs.1 NDG;
Entgegennahme der Anzeige über den Bau eines Deiches und die weiteren Aufgaben nach §11 Abs.1 NDG;
Widmung eines Deiches nach §11 Abs.2 bis 4 NDG;
Entscheidungen nach §12 Abs.1 NDG;
Anordnung der Verlegung einer Deichlinie nach §13 Abs.1 NDG;
Entwidmung eines Deiches oder Sperrwerks nach §20 Abs.1 NDG;
Widmung einer Düne nach §20a Abs.1 NDG;
Schutzdünenschau nach §18 NDG in Verbindung mit §20a Abs.3 NDG;
Entwidmung einer Schutzdüne nach §20 Abs.1 NDG in Verbindung mit §20a Abs.3 NDG;
Bestimmung der Breite des Deichvorlandes nach §21 Abs.1 Satz 1 NDG und Bestimmung der Breite des Vorlandes eines Hochwasser- oder Schutzdeiches nach §21 Abs.1 Satz 1 in Verbindung mit Abs.3 NDG;
Anordnung zur Anlegung und Erhaltung eines Notdeiches nach §28 Abs.1 Satz 1 NDG;
Fristbestimmung nach §28 Abs.3 NDG, soweit es sich um einen Notdeich handelt, der einen vom Land oder vom Bund zu erhaltenden Deich ersetzt;
Widmung eines Deiches als zweite Deichlinie nach §29 Abs.1 Sätze 1 und 2 NDG und Entwidmung eines Deiches der zweiten Deichlinie nach §29 Abs.4 NDG, wenn der Deich vom Land oder vom Bund zu erhalten ist;
Festlegung des Umfangs der Unterhaltung eines Deiches der zweiten Deichlinie nach §29 Abs.1 Satz 3 NDG, wenn der Deich vom Land oder vom Bund zu erhalten ist;
Aufhebung und Beschränkung von Rechten sowie die damit zusammenhängenden Entscheidungen nach §34 Abs.1 und 2 NDG;
im Übrigen deichrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen, die ein Sperrwerk oder eine Schutzdüne oder einen Deich betreffen, der vom Land oder vom Bund zu erhalten ist.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1.Januar 2005 in Kraft.
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