Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Perfluorierte Tenside in kommunalen Klärschlämmen; Anforderungen an die landwirtschaftliche Verwertung
Gem. RdErl. d. MU u. d. ML v. 24.11.2011 - 21-62800/2/10 (Nds.MBl. Nr.5/2012 S.136) - VORIS 28300 -
Bezug: Gem. RdErl. d. MU u. d. ML v. 6.3.2008 - 21-62800/2/10 (Nds.MBl. Nr.27/2008 S.775) - VORIS 28300 -

Schulrecht

Klärschlämme, die einen PFT-Gehalt (Summenwert aus PFOA und PFOS) von 0,1 mg/kg TM überschreiten, sind aus Vorsorgegründen nicht mehr landwirtschaftlich zu verwerten. Eine Verwertung derart belasteter Klärschlämme würde i.S. von § 3 Abs. 1 AbfKlärV das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen, weil es sich um Schadstoffe handelt, die in der Umwelt persistent und mobil sind und über die Aufnahme in die Pflanze und in die Nahrungskette akkumuliert werden.

Um diese Anforderung zu überprüfen, sind die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen (> 1 000 EW) von den zuständigen unteren Abfallbehörden zu Untersuchungen vor der Abgabe des Klärschlamms zu verpflichten. Die Untersuchungen sind vorzugsweise zusammen mit den Schwermetalluntersuchungen vor der Frühjahrs- bzw. Herbstaufbringung zu veranlassen. Die Zahl der Untersuchungen sollte je nach Abgabemenge bemessen werden; sie muss mindestens aber zwei Analyseergebnisse pro Jahr für PFT (Summenwert aus PFOS und PFOA) im Abstand von jeweils mehr als drei Monaten umfassen. Diese Überwachungsmaßnahmen sind auf § 3 Abs. 5 Satz 2 AbfKlärV zu stützen. Die Untersuchungsergebnisse sollten der jeweiligen Klärschlammpartie zuzuordnen sein und auf Voranmeldung und Lieferschein vermerkt werden.

Eine Auswahl der für die Untersuchung anerkannten Labore ist der als Anlage beigefügten Liste zu entnehmen. Der aktuelle Stand geeigneter Labore ist zudem auf der Internetseite des NLWKN (www.nlwkn.de) unter dem Kapitel Wasserwirtschaft, Staatlich anerkannte Laboratorien, aufgeführt. Werden andere als die auf der beigefügten Liste benannte Labore beauftragt, ist vorab eine Bestätigung über die Eignung der betreffenden Labore beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Geschäftsbereich III, An der Scharlake 39, 31135 Hildesheim, einzuholen.

Soweit Klärschlamm nach Niedersachsen eingeführt und auf Flächen im Zuständigkeitsbereich der Unteren Abfallbehörden verwertet werden soll, sind obligatorisch Untersuchungen zum PFT-Gehalt (Summenwert PFOS und PFOA) zu fordern und diese zu prüfen.

Da es sich bei PFT um eine Schadstoffgruppe handelt, bei der Einzelwirkstoffe kurzfristig in das Grundwasser verlagert werden können, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass aus Vorsorgegründen Klärschlämme und Klärschlammgemische gemäß SchuVO vom 9.11.2009 (Nds.GVBl. S.431) ab 1.1.2010 nicht mehr in der Wasserschutz-Zone III verwertet werden dürfen.

Aus gegebener Veranlassung wird zudem auf die Deklarationspflichten für Klärschlämme nach der DüMV hingewiesen, die zur Düngung landwirtschaftlich genutzter Flächen vorgesehen sind. Kennzeichnungsbeispiele sind auf der Internetseite der LWK (www.lwk-niedersachsen.de) unter dem Webcode 01013621 auf der Seite Betrieb & Umwelt > Umwelt- und Ressourcenschutz > Boden veröffentlicht.

Dieser RdErl. tritt am 24.11.2011 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 23.11.2011 außer Kraft.

An die
Unteren Abfallbehörden
Nachrichtlich:
An die
Unteren Bodenschutzbehörden


Anlage

Auswahl geeigneter Untersuchungsstellen für die Analytik von Perfluorierten Tensiden (PFT) in Klärschlamm, Klärschlammkompost, Boden und Wasser
Stand: August 2010

Untersuchungsstelle Telefon/Fax Ansprechpartnerin /
Ansprechpartner
Email
LUFA Nord-West
Finkenborner Weg 1 A
31787 Hameln
Tel: 05151 9871-18
Fax: 05151 9871-11
Herr Dr. Appuhn helmut.appuhn@lwk-niedersachsen.de
AGROLAB Laborgruppe
Institut Koldingen GmbH
Breslauer Straße 60
31157 Sarstedt
Tel: 05066 90193-4
Fax: 05066 90193-35
Herr Dr. Behrens torsten.behrens@agrolab.de
AGROLAB Laborgruppe
LUFA-ITL GmbH
Dr.-Hell-Straße 6
24107 Kiel
Tel: 0431 1228-0
Fax: 0431 1228-489
Herr Gosch klaus.gosch@agrolab.de
eurofins I GFA mbH
Otto-Hahn-Straße 22
48161 Münster-Roxel
Tel: 02534 807-122
Fax: 02534 807-110
Frau Lichte MichaelaLichte@eurofins. de
Institut Dr. Nowak
Mayenbrook 1
28870 Ottersberg
Tel: 04205 3175-24
Fax: 04205 3175-816
Frau Dr. Brandsch tb@limnowak.com
Analytik Institut
Rietzler GmbH
Schnorrstraße 5 a
90471 Nürnberg
Tel: 0911 8688-215
Fax: 0911 8688-222
Herr Fahrmayr sfahrmayr@rietzler-analytik.de
SGS Institut Fresenius GmbH
Am Leinekanal 4
37073 Göttingen
Tel: 0551 5220315
Fax: 0551 5220388
Herr Alburg goettingen@institut-fresenius.de
WESSLING Laboratorien GmbH
Feodor-Lynen-Straße 23
30625 Hannover
Tel: 0511 54700-22
Fax: 0511 54700-30
Herr Kintrup Joachim.Kintrup@wessling.de
WESSLING Laboratorien GmbH
Oststraße 6
48341 Altenberge
Tel: 02505 89-152
Fax: 02505 89-119
Frau Peikert Miroslawa.Peikert@wessling.de
GBA Gesellschaft für
Bioanalytik Hamburg mbH
Brekelbaumstraße 1
31789 Hameln
Tel: 05151 9849-31
Fax: 05151 9849-99
Herr Dr. Sven Steinhauer s.steinhauer@gba-hamburg.de
Eurofins Institut Jäger GmbH
Ernst-Simon-Straße 2-4
72072 Tübingen
Tel: 07071 7007 53
Fax: 07071 7007 77
Frau Vogrinec SabinaVogrinec@eurofins.de

Stammt der Klärschlamm aus Kläranlagen außerhalb Niedersachsens, so ist die Untersuchung auch durch eine in dem entsprechenden Bundesland zugelassene Untersuchungsstelle zulässig.

Für die Aufnahme in diese Liste ist Voraussetzung, dass die Labore die staatliche Anerkennung als Untersuchungsstelle der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (§§ 61a und 44 NAbfG) für die Parameter des Fachmoduls Wasser, Teilbereich 7 „HPLC-Verfahren”, bzw. des Fachmoduls Abfall, Teilbereich 1.5 „Organisch-persistente Schadstoffe”, besitzen. (PFT-Untersuchungen sind noch nicht in den Teilbereichen aufgeführt, sie werden jedoch ebenfalls per HPLC bestimmt.)

Weitere Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an dem vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ausgerichteten Ringversuch „S-01 - PFT in Wasser und Schlamm” oder einem vergleichbaren Ringversuch oder die Akkreditierung der PFT-Analytik.

Verfügt eine Untersuchungsstelle über mehrere Laborstandorte, so sind in der Liste lediglich die in Niedersachsen anerkannten Standorte aufgeführt.

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