Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen
Bek. d. MI v. 20.9.2006 - 43.2-48 102/22 (Nds.MBl. Nr.39/2006 S.971)
Bezug: RdErl. v. 20.9.2006 (Nds.MBl. S.970) - VORIS 27400 -
Schulrecht

Die Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen (KMN) als Teil des „Handlungsprogramms Integration” der LReg hat zum Ziel, die Integration von Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen zu verbessern und strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Die Bekanntmachung berücksichtigt die gesetzlichen und programmatischen Veränderungen auf Bundes- und Landesebene und löst die Bek. des MFAS vom 9.11.2000 (Nds.MBl. 2001 S.212) ab.

Die KMN umfasst als landesweites Verbundsystem insbesondere die bestehenden Beratungsdienste für Menschen mit Migrationshintergrund. Eingebunden in das Netz werden alle Maßnahmen, Projekte und Programme auf kommunaler, regionaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die die gesellschaftliche, insbesondere die soziale und berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten zum Ziel haben. Die KMN optimiert die Integrationsstrukturen in Niedersachsen und unterstützt die Qualitätssicherung. Erfolgreiche Integration entscheidet sich letztlich auf lokaler Ebene. Durch die bestehenden Regionalverbünde verbessert die KMN die Integrationsaktivitäten vor Ort und bringt die Erfahrungen in die überregionalen Gestaltungsprozesse mit ein.

Die folgenden Eckpunkte bilden den Rahmen der KMN:

- Die Arbeit muss auf die jeweiligen regionalen Gegebenheiten abgestimmt sein sowie vorhandene Ansätze einer Kooperation weiterentwickeln.
- Mit In-Kraft-Treten des Zuwanderungsgesetzes ist Integration eine gesetzlich verankerte Aufgabe geworden.
- Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Integration von Migrantinnen und Migranten und Deutschen ausländischer Herkunft im Rahmen der KMN v. 20.9.2006 (Richtlinie Integration) - siehe Bezugserlass - sieht grundsätzlich die Beratung aller Migrantinnen und Migranten vor.
- Durch die Zusammenführung der Dienste auf Bundes- und Landesebene stehen die Beratungsdienste auch Aussiedlern offen.
- Die Migrationsarbeit ist Bestandteil des „Handlungsprogramms Integration” der LReg zur Integration von in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten und Deutschen ausländischer Herkunft.
- Die Träger bilden regionale Verbünde, die über eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung eine möglichst flächendeckende Beratung der Migrantinnen und Migranten sicherstellen.
- Eine Kooperation zwischen Trägern und Kommunen ist anzustreben bzw. zu verstärken und soll soweit wie möglich verbindlich geregelt werden.

Die Migrationsarbeit ist verstärkt durch Eigenmittel der Träger sowie durch Drittmittel, insbesondere der Gebietskörperschaften, um deren Verantwortung vor Ort Rechnung zu tragen, mit zu finanzieren. Um die erfolgreiche Arbeit der KMN fortzusetzen, bedarf es einer aktiven Beteiligung der verantwortlichen Institutionen, Träger und Gebietskörperschaften, um die gewachsenen Netzwerkstrukturen zu erhalten und weiter auszubauen. Das Land fördert diesen Prozess im Rahmen des „Handlungsprogramms Integration” sowie der Richtlinie Integration vom 20.9.2006.

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