1.Für Beschwerdeverfahren in Landesausgleichssachen gemäß § 310 Abs. 3 des Landesausgleichsgesetzes ist das MI zuständig. Der Amtsbereich der Beschwerdestelle ist das Land Niedersachsen.
2. - gestrichen -
3. Dieser Erlass tritt am 1.1.2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
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