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Öffentliches Auftragswesen;
Schutzklausel zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation

RdErl. d. MW v. 1.10.2002 - 37 ÖA 32570/31/10 - (Nds.MBl. Nr.38/2002 S.918) - VORIS 72082 -

Zur Abwehr von Einflüssen der Scientology-Organisation (SO) bei öffentlichen Aufträgen über Beratungs- und Schulungsleistungen wird empfohlen, folgende Schutzklausel als Besondere Vertragsbedingung in die Vergabeunterlagen aufzunehmen:

Schutzklausel

Das Beratungs- und Schulungsunternehmen

  • verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
  • nimmt zur Kenntnis, dass bei einem Verstoß die Auftraggeberin/der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

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(Ort, Datum)

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(Unterschrift/Firmenstempel)

Die Erklärung ist gesondert mit dem Angebot abzugeben, andernfalls ist das Angebot auszuschließen.

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