Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen
RdErl. d. MW v. 13.2.2008 - 10-32371-200 (Nds.MBl. Nr.10/2008, S.407) - VORIS 77000 -
Bezug: RdErl. v. 13.2.2008 (Nds.MBl. S.405) - VORIS 77000 -
Schulrecht

1. Nach Nummer 4.3 Abs. 2 des Bezugserlasses sind bei der Bewertung der Anträge die dort aufgeführten Qualitätskriterien wie folgt zu gewichten:

1.1 Kriterien und Punktekatalog zur Ermittlung von Prioritäten für die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur als investive Zuschuss-Förderung GA (EFRE)

Kriterien Höchst- punkt- zahl Punkt- zahl
Beteiligung Privater1) > hoch
40 40
  > gut
  20
  > mittel
  10
     
Qualität des Businessplans1) > sehr gut
50 50
  > gut
  30
  > befriedigend
  20
     
Erhöhung DAPl. > 302)
60 60
  > 10
  40
  > 5
  30
     
Produkt-/Prozess-/Dienstleistungsinnovation3) 50 50
     
Ausbau/Ergänzung/Schließung regionaler Wertschöpfungsketten 50 50
     
Entlastung der Umwelt, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, PIUS4), Chancengleichheit, Familienfreundlichkeit und Nichtdiskriminierung insbesondere von behinderten Menschen 20 20
     
Schaffung von Ausbildungsplätzen je Platz 10 Punkte maximal 50 50 10
     
Keine Vorförderung5) 10 10
     
Zwischensumme Punktvergabe NBank 330  
Nur durch Entscheidungen des MW Besondere wirtschafts- oder strukturpolitische Bedeutung für das Land 60  
Regional abgestimmtes Vorhaben 30  
Gesamtpunktzahl 420  
1) Vorhaben, die nicht den beiden Mindestanforderungen "mittel" für die private Beteiligung und "befriedigend" für die Qualität des Businessplans entsprechen, sind von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen (Mindestpunktzahl damit: 30).
2) Arbeitsplatzschaffende Maßnahmen werden hierdurch im Ranking besonders hervorgehoben. Entspricht den GA-Rahmenplan-Regelungen.
3) Konzeptionen und/oder Vorhaben, die geeignet sind, in regional vorhandenen Sektoren die Einführung neuer oder besserer marktfähiger Erzeugnisse, Prozesse oder Dienstleistungen zu unterstützen; entspricht dem Lissabonansatz EFRE
4) Beitrag zur Umweltallianz Niedersachsen i. S. der Verbesserung des Umweltmanagements, des produktionsintegrierten Umweltschutzes oder der Ressourcenschonung (nachhaltige Unternehmensstrategien), produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS), Umwelttechnik, entspricht der Leitlinie zur Kohäsionspolitik der EU und Teil I GA Rahmenplan.
5) Zu berücksichtigen sind Förderungen innerhalb der letzten 6 Jahre. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Bewilligung. Entspricht der Regelung im Teil II 36. GA Rahmenplan.

1.2 Kriterien und Punktekatalog zur Ermittlung von Prioritäten für Zuwendungen zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen

Kriterien Höchst- punkt- zahl Punkt- zahl
Beteiligung Privater1) Große Unternehmen
40 40
  Mittlere Unternehmen
  30
  Kleine Unternehmen
  10
     
Qualität des Businessplans1) > sehr gut
50 50
  > gut
  30
  > befriedigend
  20
     
Sicherung und/oder Schaffung DAPl.2) > 100
60 60
  > 50
  40
  > 20
  30
  > 10
  20
     
Produkt-/Prozess-/Dienstleistungsinnovation3) 50 50
     
Ausbau/Ergänzung/Schließung regionaler Wertschöpfungsketten 50 50
     
Entlastung der Umwelt, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, PIUS4), Chancengleichheit, Familienfreundlichkeit und Nichtdiskriminierung insbesondere von behinderten Menschen 20 20
     
Schaffung von Ausbildungsplätzen je Platz 10 Punkte maximal 50 50 10
     
Keine Vorförderung5) 10 10
     
Zwischensumme Punktvergabe NBank 330  
Nur durch Entscheidungen des MW Besondere wirtschafts- oder strukturpolitische Bedeutung für das Land 60  
Regional abgestimmtes Vorhaben 30  
Gesamtpunktzahl 420  
1) Vorhaben, die nicht den beiden Mindestanforderungen "Beteiligung Privater" und "befriedigend" für die Qualität des Businessplans entsprechen, sind von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen (Mindestpunktzahl damit: 30).
2) Arbeitsplatzschaffende Maßnahmen werden hierdurch im Ranking besonders hervorgehoben. Entspricht den GA-Rahmenplan-Regelungen.
3) Ansiedlungsvorhaben, Neuerrichtungen und/oder Erweiterungen, die geeignet sind, in regional vorhandenen Sektoren die Einführung neuer oder besserer marktfähiger Erzeugnisse, Prozesse oder Dienstleistungen zu unterstützen; entspricht dem Lissabonansatz EFRE.
4) Beitrag zur Umweltallianz Niedersachsen i. S. der Verbesserung des Umweltmanagements, des produktionsintegrierten Umweltschutzes oder der Ressourcenschonung (nachhaltige Unternehmensstrategien), produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS), Umwelttechnik, entspricht der Leitlinie zur Kohäsionspolitik der EU und Teil I GA Rahmenplan.
5) Zu berücksichtigen sind Förderungen innerhalb der letzten 6 Jahre. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Bewilligung. Entspricht der Regelung im Teil II GA Rahmenplan.

2. Dieser RdErl. tritt am 1.3.2008 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.

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