1. Nach Nummer 4.3 Abs. 2 des Bezugserlasses sind bei der Bewertung der Anträge die dort aufgeführten Qualitätskriterien wie folgt zu gewichten:
1.1 Kriterien und Punktekatalog zur Ermittlung von Prioritäten für die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur als investive Zuschuss-Förderung GA (EFRE)
| Kriterien | Höchst- punkt- zahl | Punkt- zahl | |||
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40 | 40 | |||
|
20 | ||||
|
10 | ||||
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50 | 50 | |||
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30 | ||||
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20 | ||||
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60 | 60 | |||
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40 | ||||
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30 | ||||
| Produkt-/Prozess-/Dienstleistungsinnovation3) | 50 | 50 | |||
| Ausbau/Ergänzung/Schließung regionaler Wertschöpfungsketten | 50 | 50 | |||
| Entlastung der Umwelt, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, PIUS4), Chancengleichheit, Familienfreundlichkeit und Nichtdiskriminierung insbesondere von behinderten Menschen | 20 | 20 | |||
| Schaffung von Ausbildungsplätzen je Platz 10 Punkte maximal 50 | 50 | 10 | |||
| Keine Vorförderung5) | 10 | 10 | |||
| Zwischensumme Punktvergabe NBank | 330 | ||||
| Nur durch Entscheidungen des MW Besondere wirtschafts- oder strukturpolitische Bedeutung für das Land | 60 | ||||
| Regional abgestimmtes Vorhaben | 30 | ||||
| Gesamtpunktzahl | 420 | ||||
| 1) | Vorhaben, die nicht den beiden Mindestanforderungen "mittel" für die private Beteiligung und "befriedigend" für die Qualität des Businessplans entsprechen, sind von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen (Mindestpunktzahl damit: 30). |
| 2) | Arbeitsplatzschaffende Maßnahmen werden hierdurch im Ranking besonders hervorgehoben. Entspricht den GA-Rahmenplan-Regelungen. |
| 3) | Konzeptionen und/oder Vorhaben, die geeignet sind, in regional vorhandenen Sektoren die Einführung neuer oder besserer marktfähiger Erzeugnisse, Prozesse oder Dienstleistungen zu unterstützen; entspricht dem Lissabonansatz EFRE |
| 4) | Beitrag zur Umweltallianz Niedersachsen i. S. der Verbesserung des Umweltmanagements, des produktionsintegrierten Umweltschutzes oder der Ressourcenschonung (nachhaltige Unternehmensstrategien), produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS), Umwelttechnik, entspricht der Leitlinie zur Kohäsionspolitik der EU und Teil I GA Rahmenplan. |
| 5) | Zu berücksichtigen sind Förderungen innerhalb der letzten 6 Jahre. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Bewilligung. Entspricht der Regelung im Teil II 36. GA Rahmenplan. |
1.2 Kriterien und Punktekatalog zur Ermittlung von Prioritäten für Zuwendungen zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen
| Kriterien | Höchst- punkt- zahl | Punkt- zahl | |||
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40 | 40 | |||
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30 | ||||
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10 | ||||
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50 | 50 | |||
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30 | ||||
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20 | ||||
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60 | 60 | |||
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40 | ||||
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30 | ||||
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20 | ||||
| Produkt-/Prozess-/Dienstleistungsinnovation3) | 50 | 50 | |||
| Ausbau/Ergänzung/Schließung regionaler Wertschöpfungsketten | 50 | 50 | |||
| Entlastung der Umwelt, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, PIUS4), Chancengleichheit, Familienfreundlichkeit und Nichtdiskriminierung insbesondere von behinderten Menschen | 20 | 20 | |||
| Schaffung von Ausbildungsplätzen je Platz 10 Punkte maximal 50 | 50 | 10 | |||
| Keine Vorförderung5) | 10 | 10 | |||
| Zwischensumme Punktvergabe NBank | 330 | ||||
| Nur durch Entscheidungen des MW Besondere wirtschafts- oder strukturpolitische Bedeutung für das Land | 60 | ||||
| Regional abgestimmtes Vorhaben | 30 | ||||
| Gesamtpunktzahl | 420 | ||||
| 1) | Vorhaben, die nicht den beiden Mindestanforderungen "Beteiligung Privater" und "befriedigend" für die Qualität des Businessplans entsprechen, sind von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen (Mindestpunktzahl damit: 30). |
| 2) | Arbeitsplatzschaffende Maßnahmen werden hierdurch im Ranking besonders hervorgehoben. Entspricht den GA-Rahmenplan-Regelungen. |
| 3) | Ansiedlungsvorhaben, Neuerrichtungen und/oder Erweiterungen, die geeignet sind, in regional vorhandenen Sektoren die Einführung neuer oder besserer marktfähiger Erzeugnisse, Prozesse oder Dienstleistungen zu unterstützen; entspricht dem Lissabonansatz EFRE. |
| 4) | Beitrag zur Umweltallianz Niedersachsen i. S. der Verbesserung des Umweltmanagements, des produktionsintegrierten Umweltschutzes oder der Ressourcenschonung (nachhaltige Unternehmensstrategien), produktionsintegrierter Umweltschutz (PIUS), Umwelttechnik, entspricht der Leitlinie zur Kohäsionspolitik der EU und Teil I GA Rahmenplan. |
| 5) | Zu berücksichtigen sind Förderungen innerhalb der letzten 6 Jahre. Maßgeblich ist jeweils das Datum der Bewilligung. Entspricht der Regelung im Teil II GA Rahmenplan. |
2. Dieser RdErl. tritt am 1.3.2008 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.
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