Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Bewertung von Förderanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft
Erl. d. MW v. 27.9.2007 - 23-32330/0200 (Nds.MBl. Nr.42/2007 S.1178) - VORIS 77000 -
Bezug: Erl. v.17.7.2007 (Nds.MBl. S.979) - VORIS 77000 -
Schulrecht

Bei der Bewertung der Anträge nach Nummer 7.3. Satz 2 i.V.m. Nummer 4.3 des Bezugserlasses sind die dort genannten Kriterien wie folgt zu gewichten:

Qualitätskriterium Bewertung Gewich-
tung
Höchst- punktzahl
Das Projekt wirkt positiv auf regionales Wachstum und Beschäftigung und ist ökonomisch nachhaltig Punkte 0 - 10 x 3 30
Das Projekt trägt zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots bei Punkte 0 - 10 x 3 30
Das Projekt ist innovativ Punkte 0 - 10 x 3 30
Das Projekt fördert Kooperation und Vernetzung in der Region Punkte 0 - 10 x 2 20
Das Projekt liegt in einem touristischen Schwerpunkt Punkte 0 - 10 x 2 20
Das Projekt ist ökologisch nachhaltig Punkte 0 - 10 x 1 10
Das Projekt ist sozial nachhaltig Punkte 0 - 10 x 1 10
Erläuterungen:
0 Punkte = Trifft nicht zu.
2,5 Punkte = Trifft weniger zu.
5 Punkte = Trifft teilweise zu.
7,5 Punkte = Trifft überwiegend zu.
10 Punkte = Trifft voll und ganz zu.

Die Mindestpunktzahl, die benötigt wird, damit der Antrag in die engere Wahl der zu fördernden Anträge kommt, beträgt 75 Punkte.

Diese Bewertung ist entsprechend auch bei der Auswahl von förderfähigen Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Geländerschließung für den Tourismus sowie im Bereich öffentlicher Einrichtungen des Tourismus nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” vorzunehmen.

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.9.2007 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.

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