Dem LAVES werden mit Wirkung vom 1.1.2005 übertragen:
Die Einstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die berufspraktische Ausbildung erfolgt jährlich zum 1.Juni und 1.Dezember. Die praktischen Prüfungen sind so zu legen, dass sie zum 31.Mai oder 30.November abgeschlossen sind. Die Geschäftsstelle legt die Prüfungstermine in Abstimmung mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie den Prüferinnen und Prüfern fest.
Einsicht in die Prüfungsunterlagen nach § 13 APVOLMChem erfolgt bei der Geschäftsstelle.
Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen, Auslandspraktika, anderen Prüfungsleistungen oder Ähnliches sind, sofern die APVOLMChem nicht bereits Näheres bestimmt, der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zusammen mit der Stellungnahme des Instituts für Lebensmittelchemie der Technischen Universität Braunschweig zur Entscheidung vorzulegen.
Die Geschäftsstelle erstattet den Prüferinnen und Prüfern die Prüfungsvergütungen in der Regel einmal jährlich. Als Bemessungsgrundlage ist der RdErl. des ML vom 22.6.2007 (Nds.MBl. S.652) anzuwenden.
Der Bezugserlass wird aufgehoben.
| Recht und Gesetz in Niedersachsen (www.recht-niedersachsen.de) |