Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Staatsprüfung für Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker;
Geschäftsstelle für den Vorsitz der Prüfungsausschüsse der Staatsprüfung für Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker einschließlich der Prüfstelle über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen sowie Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik über die Staatsprüfungen

Erl. d. ML v. 22.7.2008 - 202.2-44000 (Nds.MBl. Nr.33/2008 S.915) - VORIS 78500 -
Bezug: RdErl. v. 9.1.1997 (Nds.MBl. S.138) - VORIS 78500 01 01 00 001 -
Schulrecht

Dem LAVES werden mit Wirkung vom 1.1.2005 übertragen:

  1. Die Aufgaben der Geschäftsstelle für den Vorsitz der Prüfungsausschüsse für den Zweiten und Dritten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung für Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker nach § 4 APVOLMChem vom 10.2.2003 (Nds.GVBl. S.79),
  2. die Aufgaben der Prüfstelle über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen gemäß § 1 der Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlass von Ausbildungsförderungsdarlehen vom 14.12.1983 (BGBl. I S.1439, 1575), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2.12.2004 (BGBl. I S.3127), sowie
  3. die Aufgaben der Erhebungsstelle für die Statistik über die Staatsprüfungen nach dem Hochschulstatistikgesetz vom 2.11.1990 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.6.2005 (BGBl. I S.1860), i.V.m. dem Bundesstatistikgesetz vom 22.1.1987 (BGBl. I S.462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7.9.2007 (BGBl. I S.2246).

Die Einstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die berufspraktische Ausbildung erfolgt jährlich zum 1.Juni und 1.Dezember. Die praktischen Prüfungen sind so zu legen, dass sie zum 31.Mai oder 30.November abgeschlossen sind. Die Geschäftsstelle legt die Prüfungstermine in Abstimmung mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie den Prüferinnen und Prüfern fest.

Einsicht in die Prüfungsunterlagen nach § 13 APVOLMChem erfolgt bei der Geschäftsstelle.

Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen, Auslandspraktika, anderen Prüfungsleistungen oder Ähnliches sind, sofern die APVOLMChem nicht bereits Näheres bestimmt, der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zusammen mit der Stellungnahme des Instituts für Lebensmittelchemie der Technischen Universität Braunschweig zur Entscheidung vorzulegen.

Die Geschäftsstelle erstattet den Prüferinnen und Prüfern die Prüfungsvergütungen in der Regel einmal jährlich. Als Bemessungsgrundlage ist der RdErl. des ML vom 22.6.2007 (Nds.MBl. S.652) anzuwenden.

Der Bezugserlass wird aufgehoben.

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