Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen
Beschl. d. LReg v. 9.6.1998*) - ML-106.1-44013-17 (Nds.MBl. Nr.34/2007 S.832) - VORIS 78500 -
Schulrecht

Die LReg hat folgenden Beschl. gefasst:

Der Beschl. der LReg vom 11.1.1994 wird dahingehend geändert, daß die „Niedersächsische Akkreditierungsstelle für lebensmitteluntersuchende Laboratorien” in „Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover" (AKS Hannover) umbenannt wird. Der bisherige Arbeitsauftrag, der sich nur auf die Bewertung und Akkreditierung von Lebensmittel und Bedarfsgegenstände untersuchenden Instituten (Prüflaboratorien und - nach Bedarf - Inspektionsstellen) bezieht, wird auf alle Institute angewandt, deren Laborbefunden und Berichten insbesondere chemische, physikalische, biologische und medizinisch-diagnostische Untersuchungstechniken sowie sachverständige Beurteilungen zugrunde liegen. Damit soll der Kernbereich der Tätigkeit der Akkreditierungsstelle nicht verändert werden. Gegebenenfalls sind die Vorgaben zur Interpretation der Akkreditierungskriterien im Umweltbereich anzuwenden.

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*) Nachträgliche Veröffentlichung.

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