Recht und Gesetz in Niedersachsen

ZurückZurück
Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen
Beschl. d. LReg v. 22.5.2007 - ML-204.2-44013-1 (Nds.MBl. Nr.34/2007 S.833) - VORIS 78500 -
Schulrecht

Die LReg hat folgenden Beschl. gefasst:

Der Beschl. der LReg vom 9.6.1998 wird dahingehend geändert, dass der bisherige Arbeitsauftrag der Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover (AKS Hannover), der sich nur auf die Bewertung und Akkreditierung von Instituten (Laboratorien und Inspektionsstellen) bezieht, auf Konformitätsbewertungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen einschließlich Kontrollstellen), die insbesondere chemische, physikalische, biologische und medizinisch-diagnostische Laboruntersuchungen sowie Inspektionen und/oder Zertifizierungen durchführen, erweitert wird.

Zum Seitenanfang
Recht und Gesetz in Niedersachsen (www.recht-niedersachsen.de)