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Recht und Gesetz in
Niedersachsen |
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Die LReg hat folgenden Beschl. gefasst:
Der Beschl. der LReg vom 9.6.1998 wird dahingehend geändert, dass
der bisherige Arbeitsauftrag der Staatlichen Akkreditierungsstelle Hannover
(AKS Hannover), der sich nur auf die Bewertung und Akkreditierung von
Instituten (Laboratorien und Inspektionsstellen) bezieht, auf
Konformitätsbewertungsstellen (Laboratorien, Inspektions- und
Zertifizierungsstellen einschließlich Kontrollstellen), die insbesondere
chemische, physikalische, biologische und medizinisch-diagnostische
Laboruntersuchungen sowie Inspektionen und/oder Zertifizierungen
durchführen, erweitert wird.
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