Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Übertragung der Beschaffung und Abrechnung von Forstdienstkleidung auf das Logistik Zentrum Niedersachsen, Auflösung der Forstkleiderkasse Hildesheim
Beschl. d. LReg v. 28.10.2008 - ML-405-01566-1-217 (Nds.MBl. Nr.1/2009 S.7 ) - VORIS 79100 -
Bezug: Beschl. v. 30.11.1954 (Nds.MBl. S.554) - VORIS 79100 00 00 42 001 -
Schulrecht

Die LReg hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die LReg beauftragt das Logistik Zentrum Niedersachsen ab 1.1.2009 mit der Beschaffung und der Abrechnung von Forstdienstkleidung. Die Umsetzung nehmen das MI und das ML in eigener Zuständigkeit vor.
  2. Die LReg genehmigt den Beschluss des Verwaltungsausschusses der Forstkleiderkasse Hildesheim vom 6.12.2007, die Forstkleiderkasse gemäß § 6 Abs. 1 Buchst. h der Satzung mit Ablauf des 31.12.2008 aufzulösen. Deren Aufgaben werden ab 1.1.2009 auf das Logistik Zentrum Niedersachsen als Rechtsnachfolger der Forstkleiderkasse Hildesheim übertragen.
  3. Der Bezugsbeschluss wird mit Wirkung vom 1.1.2009 aufgehoben.
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