Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Bewertung der Qualitätskriterien der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Programms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)”
Erl. d. MW v. 20.12.2010 - 13-46105/6700/1100 (Nds.MBl. Nr.7/2011 S.154; ber. S.259) - VORIS 82300 -
Bezug: a) Erl. v. 1.10.2009 (Nds.MBl. S.857) - VORIS 82300 -
b) Erl. v. 20.12.2010 (Nds.MBl. 2011 S.149) - VORIS 82300 -
Schulrecht

I. Die Auswahl der Förderprojekte nach Nummer 4.2 des Bezugserlasses zu b erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Scoring-Modells.

Nr. Kriterium Punkte
1. Bewertung der Qualitätskriterien nach Nummer 4.2.1
1.1 Ausrichtung des Projekts am Bedarf der Betriebe und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen sowie der Beitrag des Projekts zur Erhöhung der Arbeitsplatzsicherheit und zur Erhöhung der Aufstiegschancen. (Die Kriterien „Beitrag des Projekts zur Erhöhung der Arbeitsplatzsicherheit und zur Erhöhung der Aufstiegschancen der Teilnehmenden” finden keine Anwendung auf Projekte nach Nummer 2.3.4 des Bezugserlasses zu b.) 60
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
- derzeitige und/oder zukünftige Anforderungen des betrieblichen Arbeitsplatzes werden vermittelt
- Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt wird durch die Maßnahme gestärkt oder verbessert
- Mobilität oder Flexibilität der Teilnehmenden wird gefördert
- Synergieeffekte mit Wirtschaftspolitik und -förderung
- besondere Zielgruppen (Frauen, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung, Ältere ab 45)
- Beschreibung der Konzeption für eine Personalentwicklungsberatung in den Betrieben
- qualifizierte „Letters of intent” (Absichtserklärungen der Betriebe)
- Beachtung branchenspezifischer, regionaler oder struktureller Probleme
 
1.2 Integriertes Gesamtkonzept - insbesondere auch detaillierte Projektplanung - 40
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
- Verfolgte Ziele, vermittelte Inhalte
- abschlussbezogene Maßnahmen, Qualität der Abschlüsse
- Methoden zur Durchführung der Seminare; Schulungspersonal (Referenten)
- differenzierte und chronologische Darstellung der einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen
- konzeptionelle Zusammenarbeit mit den Betrieben
- getrennte Darstellung von Akquise, Beratung, Profiling und Qualifizierung
- Planungsqualität, detaillierte Projektplanung, Meilensteine
- Darstellung der Methoden der Akquise
 
1.3 Fachliche und administrative Kompetenz des Antragstellers und ggf. seiner Kooperationspartner zur Durchführung des Projekts 20
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
- Erfahrungen in der Durchführung und Abwicklung von Bildungsmaßnahmen
- Zielerreichung und Zuverlässigkeit bei bisher durchgeführten ESF-Maßnahmen (Mitteilungspflichten, Verwendungsnachweise)
- qualifiziertes Personal (Projektleitung, Tätigkeitsbeschreibung, Qualifizierungsnachweise)
 
1.4 Innovationsgehalt des Projekts 15
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
- Anwendung bewährter Qualifizierungsansätze auf andere Zielgruppen
- Weiterentwicklung von Qualifizierungsansätzen
- Übertragung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Weiterbildungspraxis
 
1.5 Spezifischer Beitrag des Projekts zur Erreichung der Querschnittsziele  
- Demografischer Wandel (z.B. Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs, Unterstützung einer langen Erwerbstätigkeit und Aktivierung der Begabungsreserven)
15
- Chancengleichheit/Nichtdiskriminierung (z.B. Beitrag des Projekts zur Chancengleichheit, geschlechterdifferenzierte und gendersensible Beschreibung der Zielgruppen, gleichberechtigter Zugang, Gender Kompetenz des Antragstellers, Berücksichtigung externen Wissens zum Querschnittsziel, Strategie zur Chancengleichheit und Gleichstellung, Barrierefreiheit)
15
- Nachhaltigkeit (z.B. soziale Aspekte wie Stabilisierung und langfristige Integration von besonderen Zielgruppen, ökologische Aspekte wie Klimawandel, Umweltschutz und ökonomische Aspekte wie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen)
15
1.6 Effizienz des Mitteleinsatzes 20
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
- Höhe des beantragten Interventionssatzes
- Einhalten der Bemessungsgrenzen nach Nummer 5.6 des Bezugserlasses zu b
- finanzieller Eigenbeitrag der Unternehmen
- nachvollziehbare Erläuterungen zum Finanzierungsplan
insgesamt maximal 200.

Die aufgeführten Teilaspekte dienen als Beispiele zur Erläuterung der jeweiligen Kriterien. Die Aufzählung ist weder abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählte Teilaspekte von einem einzelnen Projekt erfüllt sein.

Gefördert werden können nur Projekte, die mindestens 151 Gesamtpunkte und bei jedem Einzelkriterium mindestens die Hälfte der jeweiligen Punktzahl erreichen.

Zur Bewertung der Projektskizzen zu Sonderschwerpunkten wird das Scoring-Modell ggf. zugunsten des jeweiligen Themas modifiziert. In diesem Fall wird die Modifikation innerhalb des Aufrufs des Sonderschwerpunktes bekannt gegeben.

2. Bewertung der Qualitätskriterien nach Nummer 4.2.2
2.1 Regionale, branchenbezogene oder thematisch-inhaltliche Ausrichtung der geplanten Aktivitäten 60
2.2 Art, Umfang und Tiefe der Kooperationen 20
2.3 Fachliche und administrative Eignung des Weiterbildungsnetzwerks für Fragen der Personalentwicklung 20
2.4 Ein Fachkonzept für die Projektlaufzeit (Ziele, Inhalte, Methoden der Netzwerkarbeit, Nachnutzung der Projektergebnisse nach Ablauf der Förderung) 40
2.5 Innovationsgehalt des Projekts 10
2.6 Spezifischer Beitrag des Projekts zur Erreichung der Querschnittsziele
- Demografischer Wandel
10
- Chancengleichheit/Nichtdiskriminierung
10
- Nachhaltigkeit
10
2.7 Finanzierungskonzept für die Projektlaufzeit einschließlich nachvollziehbarer Erläuterungen 20
insgesamt maximal 200.
Gefördert werden können nur Projekte, die mindestens 151 Gesamtpunkte und bei jedem Einzelkriterium mindestens die Hälfte der jeweiligen Punktzahl erreichen.

II. Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 20.12.2010 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 19.12.2010 außer Kraft.

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An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen

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