| Nr. |
Kriterium |
Punkte |
| 1. |
Bewertung der
Qualitätskriterien nach Nummer 4.2.1 |
|
1.1 |
Ausrichtung des Projekts am Bedarf der Betriebe und der
zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen sowie der
Beitrag des Projekts zur Erhöhung der Arbeitsplatzsicherheit und zur
Erhöhung der Aufstiegschancen. (Die Kriterien Beitrag des Projekts
zur Erhöhung der Arbeitsplatzsicherheit und zur Erhöhung der
Aufstiegschancen der Teilnehmenden finden keine Anwendung auf Projekte
nach Nummer 2.3.4 des Bezugserlasses zu b.) |
60 |
|
|
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
| - |
derzeitige und/oder zukünftige Anforderungen des
betrieblichen Arbeitsplatzes werden vermittelt |
| - |
Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am
Arbeitsmarkt wird durch die Maßnahme gestärkt oder verbessert |
| - |
Mobilität oder Flexibilität der Teilnehmenden
wird gefördert |
| - |
Synergieeffekte mit Wirtschaftspolitik und -förderung
|
| - |
besondere Zielgruppen (Frauen, Migrantinnen und Migranten,
Menschen mit Behinderung, Ältere ab 45) |
| - |
Beschreibung der Konzeption für eine
Personalentwicklungsberatung in den Betrieben |
| - |
qualifizierte Letters of intent
(Absichtserklärungen der Betriebe) |
| - |
Beachtung branchenspezifischer, regionaler oder
struktureller Probleme |
|
|
|
1.2 |
Integriertes Gesamtkonzept - insbesondere auch detaillierte
Projektplanung - |
40 |
|
|
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
| - |
Verfolgte Ziele, vermittelte Inhalte |
| - |
abschlussbezogene Maßnahmen, Qualität der
Abschlüsse |
| - |
Methoden zur Durchführung der Seminare;
Schulungspersonal (Referenten) |
| - |
differenzierte und chronologische Darstellung der
einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen |
| - |
konzeptionelle Zusammenarbeit mit den Betrieben |
| - |
getrennte Darstellung von Akquise, Beratung, Profiling und
Qualifizierung |
| - |
Planungsqualität, detaillierte Projektplanung,
Meilensteine |
| - |
Darstellung der Methoden der Akquise |
|
|
|
1.3 |
Fachliche und administrative Kompetenz des Antragstellers und
ggf. seiner Kooperationspartner zur Durchführung des Projekts |
20 |
|
|
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
| - |
Erfahrungen in der Durchführung und Abwicklung von
Bildungsmaßnahmen |
| - |
Zielerreichung und Zuverlässigkeit bei bisher
durchgeführten ESF-Maßnahmen (Mitteilungspflichten,
Verwendungsnachweise) |
| - |
qualifiziertes Personal (Projektleitung,
Tätigkeitsbeschreibung, Qualifizierungsnachweise) |
|
|
|
1.4 |
Innovationsgehalt des Projekts |
15 |
|
|
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
| - |
Anwendung bewährter Qualifizierungsansätze auf
andere Zielgruppen |
| - |
Weiterentwicklung von Qualifizierungsansätzen |
| - |
Übertragung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
in die Weiterbildungspraxis |
|
|
|
1.5 |
Spezifischer Beitrag des Projekts zur Erreichung
der Querschnittsziele |
|
|
| - |
Demografischer Wandel (z.B. Beitrag zur Sicherung des
künftigen Fachkräftebedarfs, Unterstützung einer langen
Erwerbstätigkeit und Aktivierung der Begabungsreserven) |
|
15 |
|
| - |
Chancengleichheit/Nichtdiskriminierung (z.B. Beitrag des
Projekts zur Chancengleichheit, geschlechterdifferenzierte und gendersensible
Beschreibung der Zielgruppen, gleichberechtigter Zugang, Gender Kompetenz des
Antragstellers, Berücksichtigung externen Wissens zum Querschnittsziel,
Strategie zur Chancengleichheit und Gleichstellung, Barrierefreiheit) |
|
15 |
|
| - |
Nachhaltigkeit (z.B. soziale Aspekte wie Stabilisierung und
langfristige Integration von besonderen Zielgruppen, ökologische Aspekte
wie Klimawandel, Umweltschutz und ökonomische Aspekte wie Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen) |
|
15 |
| 1.6 |
Effizienz des Mitteleinsatzes |
20 |
|
Dazu gehören insbesondere folgende Teilaspekte:
| - |
Höhe des beantragten Interventionssatzes |
| - |
Einhalten der Bemessungsgrenzen nach Nummer 5.6 des
Bezugserlasses zu b |
| - |
finanzieller Eigenbeitrag der Unternehmen |
| - |
nachvollziehbare Erläuterungen zum Finanzierungsplan
|
|
|
| insgesamt maximal |
200. |
|
Die aufgeführten Teilaspekte dienen als Beispiele zur
Erläuterung der jeweiligen Kriterien. Die Aufzählung ist weder
abschließend, noch müssen sämtliche aufgezählte
Teilaspekte von einem einzelnen Projekt erfüllt sein.
Gefördert werden können nur Projekte, die mindestens
151 Gesamtpunkte und bei jedem Einzelkriterium mindestens die Hälfte der
jeweiligen Punktzahl erreichen.
Zur Bewertung der Projektskizzen zu Sonderschwerpunkten wird das
Scoring-Modell ggf. zugunsten des jeweiligen Themas modifiziert. In diesem Fall
wird die Modifikation innerhalb des Aufrufs des Sonderschwerpunktes bekannt
gegeben. |
|
| 2. |
Bewertung der
Qualitätskriterien nach Nummer 4.2.2 |
|
| 2.1 |
Regionale, branchenbezogene oder
thematisch-inhaltliche Ausrichtung der geplanten Aktivitäten |
60 |
| 2.2 |
Art, Umfang und Tiefe der Kooperationen |
20 |
| 2.3 |
Fachliche und administrative Eignung des
Weiterbildungsnetzwerks für Fragen der Personalentwicklung |
20 |
| 2.4 |
Ein Fachkonzept für die Projektlaufzeit
(Ziele, Inhalte, Methoden der Netzwerkarbeit, Nachnutzung der Projektergebnisse
nach Ablauf der Förderung) |
40 |
| 2.5 |
Innovationsgehalt des Projekts |
10 |
| 2.6 |
Spezifischer Beitrag des Projekts zur Erreichung der
Querschnittsziele |
|
|
|
10 |
| - |
Chancengleichheit/Nichtdiskriminierung |
|
10 |
|
|
10 |
| 2.7 |
Finanzierungskonzept für die Projektlaufzeit
einschließlich nachvollziehbarer Erläuterungen |
20 |
| insgesamt maximal |
200. |
| Gefördert werden können nur
Projekte, die mindestens 151 Gesamtpunkte und bei jedem Einzelkriterium
mindestens die Hälfte der jeweiligen Punktzahl erreichen. |