Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft
Erl. d. MS v. 31.10.2007 - 204-38142 (Nds.MBl. Nr.49/2007 S.1403) - VORIS 82300 -
Bezug: Erl. v. 31.10.2007 (Nds.MBl. S.1401) - VORIS 82300 -
Schulrecht

Bei der Bewertung der Anträge nach Nummer 4.1 des Bezugserlasses ist wie folgt zu verfahren:

Gewichtung der Qualitätskriterien nach Nummer 4.1 (Scoring-Modell)

Nr. Kriterium Punkte
1. Eignung des Antragstellers 30
Dazu gehören insbesondere:
- geeignetes Personal
- Erfahrung in der Durchführung ähnlicher Projekte
- Zuverlässigkeit in bisherigen Maßnahmen
2. Kooperationen 30
Dazu gehören insbesondere:
- gute Kontakte zu (potenziellen) Kooperationspartnern
- Unternehmensakquise
- bei bereits vorhandenen KoStellen:
Bewertung der Arbeit für den Unternehmensverbund
3. Regionale Strukturen 30
Dazu gehören insbesondere:
- frauenspezifische Auswertung des regionalen Arbeitsmarktes
- Darstellung des daraus resultierenden Qualifizierungs- und Beratungsbedarfs
- arbeitsmarktpolitische Ausrichtung
4. Integriertes Gesamtkonzept 30
Dazu gehören insbesondere:
- Inhalt
- Innovationsgehalt
- Qualität des Finanzierungsplans
+ 20 (KoPlus)
5. Querschnittsziel Demografischer Wandel 10
Dazu gehören zum Beispiel:
- Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftemangels
- Aktivierung der Begabungsreserven
- ältere Arbeitnehmerinnen als Zielgruppe
6. Querschnittsziel Nachhaltigkeit 20
Dazu gehören zum Beispiel:
- Veränderung von Strukturen in Unternehmen
- Dokumentation und Verbreitung von Erfahrungen und Ergebnissen
7. Querschnittsziele Chancengleichheit / Nichtdiskriminierung 30
Beitrag zum Prinzip des Gender Mainstreaming und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Dazu gehören zum Beispiel:
- Verbesserung von Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen
- Netzwerkbildung
- Qualifizierung in Zukunftsberufen
- Kinderbetreuungsangebote
- Einführung familienorientierter Maßnahmen in Verbundbetrieben
Berücksichtigung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung, insbesondere: Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs für Menschen mit Behinderungen (Barrierefreiheit)
Insgesamt maximal 180 bzw. 200 (KoPlus)

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte erfüllt sein.

Das Projekt muss bei allen Kriterien jeweils mindestens die Hälfte der Maxmalpunktzahl erhalten. Insgesamt müssen mehr als 135 bzw. 150 Punkte (KoordinierungsstellePlus) erreicht werden.

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