Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)
Erl. d. MS v. 7.5.2010 - 204-43041 (Nds.MBl. Nr. 21/2010 S.552) - VORIS 82300 -
Bezug: Erl. v. 7.5.2010 (Nds.MBl. S.548) - VORIS 82300 -
Schulrecht

Bei der Bewertung der Anträge nach Nummer 4 des Bezugserlasses ist wie folgt zu verfahren:

Gewichtung der Qualitätskriterien nach Nummer 4.5 (Scoring-Modell)

Nr. Kriterium Punkte
1. Eignung des Antragstellers 25
Dazu gehören insbesondere:
- Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
- Zuverlässigkeit in bisherigen ESF-Maßnahmen
- geeignetes Schulungspersonal (Tätigkeitsbeschreibung; Qualifizierungsnachweise)
- gute Kontakte zu Kooperationspartnern (z.B. Betrieben)
2. Ausrichtung des Projekts an den zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen 40
Dazu gehören bei Erwerbslosenprojekten insbesondere:
- Geschlechtsspezifische Analyse des regionalen Arbeitsmarktes
- Betriebliche Qualifizierung
- Stellungnahme der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune
bei Beschäftigtenprojekten insbesondere :
- derzeitige/künftige Anforderungen am Arbeitsplatz
- Verbesserung der beruflichen Perspektiven für die Beschäftigten
- Qualifizierte „Letters of intent” (Absichtserklärungen der Betriebe)
3. Integriertes Gesamtkonzept 50
Dazu gehören insbesondere:
- Verfolgte Ziele; Inhalte; Methoden zur Durchführung
- Berücksichtigung der Zielgruppe (frauenspezifischer Ansatz)
- differenzierte und chronologische Darstellung des Projektes (Ablaufplan, Meilensteine)
- Zertifikate (trägereigene, allgemein anerkannte)
- Verzahnung von Theorie und Praxis
- Innovationsgehalt
- bei Beschäftigtenprojekten: Methoden der Akquise; konzeptionelle Zusammenarbeit mit Betrieben
- bei Erwerbslosenprojekten: Auswahl der Teilnehmenden
4. Querschnittsziel Demografischer Wandel 10
Dazu gehören zum Beispiel:
- Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs
- ältere Arbeitnehmerinnen als Zielgruppe
- Aktivierung der Begabungsreserven
5. Querschnittsziel Nachhaltigkeit 20
Dazu gehören zum Beispiel:
- soziale Stabilisierung und Integration in den Arbeitsmarkt (z.B. Nachbetreuung)
- Veränderung von Strukturen (z.B. in Unternehmen durch Einbeziehung von Führungskräften, Personalverantwortlichen)
- Dokumentation und Verbreitung von Erfahrungen und Ergebnissen
6. Querschnittsziele Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung 30
Konkrete Darstellung des Projektbeitrags zur Gleichstellung von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt als Einleitungskapitel und über alle Qualitätskriterien hinweg („roter Faden" des Antrags)
Siehe hierzu „Leitfaden zur Bewertung von Anträgen hinsichtlich des Querschnittsziels Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung im Rahmen der Anwendung des Scoringmodells in den ESF geförderten Programmen” (www.nbank.de)
Beispielhafte Elemente:
- Eröffnen von Aufstiegsmöglichkeiten
- Netzwerkbildung
- Qualifizierung in Berufen mit hoher Arbeitsmarktrelevanz/guten Verdienstmöglichkeiten
- Familienfreundliche Arbeitsmodelle/Betreuungsangebote
- Blended Learning
- Berufsrückkehrmanagement
7. Effizienz des Mitteleinsatzes 25
Dazu gehören insbesondere:
- Kostenstruktur
- Transparenz
- Schlüssige Erläuterungen zum Finanzierungsplan
- bei Beschäftigtenprojekten: Verzicht auf Freistellungsausgaben
Insgesamt maximal 200

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte vom einzelnen Projekt erfüllt sein.

Das Projekt muss bei allen Kriterien mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erhalten. Insgesamt müssen mehr als 150 Punkte erreicht werden.

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An die
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

[ Vorläufer-Erlass ]

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