1. Allgemeines
Die Ist-Ergebnisse des Jahres 2008 weisen für Land und Kommunen eine finanzwirtschaftlich positive Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Einnahmen und die Finanzierungssalden aus. Noch nie zuvor allerdings kontrastierte ein positiver, auf Ist-Basis erhobener Befund derart stark mit dem Bild der negativen Erwartungen insbesondere in Bezug auf die Einnahmen für das laufende und die folgenden Jahre. Der Mai-Steuerschätzung 2009 liegt eine Prognose der Bundesregierung für die Veränderung des deutschen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2009 von real - 6,0 v. H. zugrunde. Dies ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht erreichter Negativwert.
Die mittelfristige Projektion geht davon aus, dass auch im Jahre 2013 noch keine gesamtwirtschaftliche Normalsituation erreicht sein wird. Die auf der Basis dieser Prognose abgeleiteten Steuereinnahmeerwartungen wurden für den Landeshaushalt dementsprechend drastisch um 1,3/2,4/2,9/2,8 Mrd. EUR in den Jahren 2009 bis 2012 gegenüber den bisherigen Veranschlagungen reduziert. Auch für die Kommunen verringerte sich die Steuereinnahmeerwartung um 0,5/0,7/0,8/0,8 Mrd. EUR gegenüber der letzten Schätzung.
Neben den Wirkungen des Wirtschaftseinbruchs haben Steuerrechtsänderungen wie das Bürgerentlastungsgesetz (volle Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge), die Wiedereinführung der Pendlerpauschale sowie die Steuererleichterungen im Rahmen der Konjunkturpakete zu diesem Ergebnis beigetragen. Im Lauf des letzten Jahres sind Entlastungen für Bürger und Unternehmen beschlossen worden, die die Einnahmeseite des Landeshaushalts für die Jahre 2010 ff. um rd. 1 Mrd. EUR pro Jahr mindern; im Jahr 2011 belaufen sich die Mindereinnahmen aus Steuerrechtsänderungen sogar auf rd. 1,2 Mrd. EUR. Die originären Steuermindereinnahmen der Kommunen betragen rd. 0,4 Mrd. EUR pro Jahr.
Bund und Länder haben sehr schnell Maßnahmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung beschlossen und entsprechende Gesetzgebungsverfahren in kürzester Zeit abgeschlossen. Von staatlicher Seite wurden zwei Konjunkturpakete mit sowohl ausgabe- als auch einnahmeseitigen Maßnahmen zur Stabilisierung von Wachstum und Beschäftigung umgesetzt. In Niedersachsen konnte in konstruktiver Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene eine äußerst schnelle Umsetzung der Maßnahmen erreicht werden.
Hervorzuheben ist, dass das Land den Kommunen große Freiräume für eigene Gewichtungen bei der Verwendung der Fördermittel des Konjunkturpakets II gewährt, insbesondere bei der Weitergabe der Investitionspauschale des Bundes für die Kommunen in Höhe von 450 Mio. EUR. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz erfordert es u.a., die Fördermittel insgesamt zusätzlich zu den ohnehin erreichten Investitionsniveaus zu verausgaben. Diesem Erfordernis kommt auf kommunaler Ebene nach der Aufgabe der Investitionsbindung im kommunalen Finanzausgleich seit dem Jahr 2009, die den Kommunen größeren Freiraum in der Haushaltsplanung gewährt, besondere Bedeutung zu.
Allerdings führen die gesamtstaatlichen, in großer Übereinstimmung getroffenen Anstrengungen zur aktiven und passiven Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung zunächst zu einem deutlichen Ansteigen der Defizite der öffentlichen Haushalte. Dementsprechend ist für den Landeshaushalt für die Jahre 2009 und 2010 jeweils eine Nettokreditaufnahme von 2,3 Mrd. EUR erforderlich.
Ebenso dringlich sind allerdings die baldige Rückführung der ad hoc entstehenden Defizite und das Erreichen einer ausgeglichenen Haushaltssituation, wie es nach der Föderalismusreform II für die Länderhaushalte vorgesehen ist. Gefordert ist also in den Jahren 2009 bis 2011 eine zwischen Konsolidierung und Konjunkturstützung austarierte proaktive Haushaltspolitik, die in eine insgesamt auf Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtete Finanzpolitik eingebettet ist. Mittelfristig wird für Land und kommunale Ebene eine neue, verstärkte Konsolidierungsphase zur Erreichung der finanzpolitischen Ziele erforderlich.
2. Ergebnisse der Steuerschätzung (Mai 2009) und Zielvorgaben
Gemäß § 9 Abs. 3 GemHKVO vom 22.12.2005 (Nds.GVBl. S.458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.11.2007 (Nds.GVBl. S.683), für die bereits mit Doppik arbeitenden Kommunen bzw. gemäß § 62 Abs. 2 GemHKVO i.V.m. § 24 Abs. 3 GemHVO vom 17.3.1997 (Nds.GVBl. S.90), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.5.2003 (Nds.GVBl. S.192), für die zunächst noch kameral buchenden Kommunen, werden im Einvernehmen mit dem MF die Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2009 bis 2013 bekannt gegeben:
| 2009 | 2010 | 20111) | 20121) | 20131) | |||||||
| - v.H. - | |||||||||||
| A. Einnahmen (Steuerschätzungen) | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Kommunale Steuereinnahmen | |||||||||||
|
- 9,5 | - 9,5 | 4,5 | 7,5 | 5,5 | ||||||
|
1,8 | 1,8 | 2,0 | 2,5 | 2,5 | ||||||
|
-17,5 | -0,8 | 5,5 | 8,5 | 9,0 | ||||||
|
-17,3 | -2,1 | 5,5 | 8,5 | 9,5 | ||||||
|
4,7 | 1,9 | 2,0 | 2,0 | 2,0 | ||||||
| 2. Zahlungen des Landes | |||||||||||
|
4,1 2) | - 20,5 3) | 12,5 | 6,5 | 4,0 | ||||||
|
2,0 | 1,3 | 1,0 | 2,0 | 2,0 | ||||||
|
0 | 13,9 | 8,0 | 0,5 | 0 | ||||||
|
|||||||||||
B. Ausgaben (gesamtwirtschaftliche Zielvorgaben)
Für die Wirkung der Konjunkturpakete und vor dem Hintergrund der Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Zusätzlichkeit der zu verausgabenden Mittel bis 2011 ist von entscheidender Bedeutung, dass die Investitionsausgaben des Konjunkturpakets II zusätzlich zu dem ohnehin erreichten Investitionsniveau des Landes und der kommunalen Ebenen insgesamt verausgabt werden. Entsprechend den Beschlüssen des Finanzplanungsrates vom 8.7.2009 muss allerdings dann auf mittlere Sicht zur Einhaltung der beschlossenen Verschuldungsgrenzen und der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts der finanzpolitische Kurs strikter Haushaltskonsolidierung auf der Ausgaben- wie auf der Einnahmenseite bei Bund, Ländern und Kommunen verstärkt fortgesetzt werden. Nur so kann der strukturelle Haushaltsausgleich erreicht werden.
3. Erläuterungen
Die Einnahmeschätzungen der LReg für die Kommunen in den Jahren 2009 bis 2013 sind von den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai abgeleitet worden und beruhen auf geltendem Recht (Stand Mai 2009).
Neu berücksichtigt sind damit insbesondere das Jahressteuergesetz 2009, die sogenannten Konjunkturpakete I und II, das Steuerbürokratieabbaugesetz, das dritte Mittelstandsentlastungsgesetz, das Mitarbeiterkapitalgesetz sowie das Investitionszulagengesetz 2010. Ferner kam es aufgrund weiterer Rechtsanhängigkeit zu einer Verschiebung der finanziellen Auswirkungen eines in der letzten Steuerschätzung berücksichtigten EuGH-Urteils.
Darüber hinaus wurden die finanziellen Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes zur Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeträgen einbezogen, welches sich zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch im Gesetzgebungsverfahren befand.
Die Ansätze wurden entsprechend der mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Projektion vom Mai 2009 für den Planungszeitraum abgeleitet. Danach wurden die Wachstumserwartungen für 2009 stark nach unten korrigiert: minus 5,3 v.H. nominale Verringerung des Bruttoinlandsprodukts. Für 2010 wird eine Veränderung um plus 1,2 v.H. und für 2011 und 2012 um je plus 3,3 v.H. erwartet. Die entsprechenden realen Veränderungen betragen in den Jahren 2009 bis 2012 -6,0/ +0,5/+1,9/+1,9 v.H.
Zu A.1.1
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beträgt für das Jahr 2009 kassenmäßig voraussichtlich 2 092 Mio. EUR. Grundlagen sind die realisierten Steueraufkommen bis August 2009 sowie die aktualisierten Sollzahlen bis einschließlich des dritten Quartals 2009 unter Berücksichtigung der bisherigen Entwicklung und der Zahlungsmodalitäten des LSKN, die in der Verordnung über den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage vom 10.4.2000 (Nds.GVBl. S.70), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.2.2009 (Nds.GVBl. S.36, 239), festgelegt sind.
Zu A.1.2
Die Steigerungsraten für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind von den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen abgeleitet. Der Umsatzsteueranteil wird ab 2009 anhand eines endgültigen, fortschreibungsfähigen Verteilungsschlüssels gemäß den §§ 5a bis 5f des Gemeindefinanzreformgesetzes i.d.F. vom 10.3.2009 (BGBl. I S.502) berechnet.
Zu A.1.3 und 1.4
Die Steigerungsraten bei der Gewerbesteuer (brutto) für das Jahr 2009 ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen mit dem auf die niedersächsischen Kommunen entfallenen Anteil an der Gewerbesteuer berechnet. Auf dieser Basis sind die Werte bis zum Jahr 2013 fortentwickelt. Unter Einbeziehung der seitens der Kommunen zu leistenden Gewerbesteuerumlage ergeben sich die Veränderungen für die Gewerbesteuer (netto).
Die erwarteten Veränderungsraten der Gewerbesteuer sind als Durchschnittswerte anzusehen. Die besonderen lokalen Gegebenheiten sind von den einzelnen Kommunen ergänzend in die Veranschlagung einzubeziehen.
Die negativen Veränderungsraten für 2009 und 2010 sind bedingt durch eine insgesamt vorsichtigere allgemeine Einschätzung der Entwicklung vor dem Hintergrund der veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die nachstehend aufgeführten Umlagesätze haben ihre Grundlage im Gemeindefinanzreformgesetz und der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2009 vom 18.2.2009 (BGBl. I S.434).
Zusammengefasst ergeben sich derzeit folgende Gewerbesteuerumlagesätze:
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | |||
| - v.H. - | |||||||
| Bundesanteil | 13 | 14,5 | 14,5 | 14,5 | 14,5 | ||
| Landesanteil | |||||||
|
19 | 20,5 | 20,5 | 20,5 | 20,5 | ||
|
|||||||
|
5 | 6 | 6 | 6 | 5 | ||
|
29 | 29 | 29 | 29 | 29 | ||
| C. Vervielfältiger gesamt | 66 | 70 | 70 | 70 | 69 | ||
Zu A.1.5
Die Steigerungsraten bei der Grundsteuer sind für den Planungszeitraum 2009 bis 2013 von den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen abgeleitet worden.
Zu A.2.1
Hinsichtlich der Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs insgesamt wird auf die Ausführungen in Nummer 1 verwiesen. Die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich für das Jahr 2009 betragen rd. 3 044 Mio. EUR (ohne Finanzausgleichsumlage). Für das Jahr 2009 wird zurzeit eine negative Steuerverbundabrechnung in Höhe von ca. 206 Mio. EUR erwartet, die die stark zurückgehenden Zuweisungen für das Jahr 2010 weiter reduzieren wird. Diese Entwicklung basiert auf den aufgrund der Mai-Steuerschätzung verminderten Einnahmeerwartungen gegenüber den im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Steuereinnahmeansätzen, die im Umfang von rd. 1 300 Mio. EUR in einem dritten Nachtragshaushaltsplan 2009 etatisiert werden sollen. Insbesondere wegen der hohen negativen Verbundabrechnung für das Jahr 2009 fällt die Steigerung der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2011 besonders deutlich aus.
Das Zahlenwerk enthält die faire Beteiligung der Kommunen an Ausgleichsleistungen des Bundes an das Land für Steuermindereinnahmen aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen. Die LReg hat eine entsprechende Änderung des NFAG vorbereitet. So soll der Wechsel der Ertragshoheit bei der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern zum Bund keine negativen Auswirkungen auf die Einnahmesituation der niedersächsischen Kommunen haben; außerdem sollen die Kommunen an den Kompensationszahlungen des Bundes wegen der Erhöhung des Kindergeldes ab dem Jahr 2009 und der Zahlung des einmaligen Kinderbonus im Jahr 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II durch eine einmalige Erhöhung der Zuweisungsmasse im Jahr 2010 um 18,2 Mio. EUR teilhaben.
Zu A.2.2
In den Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2008 bis 2012 war in der Prognose für das Jahr 2009 bereits das geplante Gesetz zur Neuordnung der Wohnraumförderung enthalten. Dieses sieht eine Reduzierung des Zuweisungsbetrages vor, so dass der ursprünglich aufgrund der Tarifsteigerung des Jahres 2008 für 2009 errechnete Anstieg des Zuweisungsbetrages statt mit +2,2 v.H. (reiner Tarifanstieg) nur in Höhe von +0,4 v.H. ausfallen sollte. Da das Gesetz jetzt erst zum 1.1.2010 in Kraft treten soll, sind die entsprechenden finanziellen Auswirkungen des Gesetzes auch erst in 2010 auszuweisen. Darüber hinaus ist durchgängig die für das Zahlungsjahr 2009 relevante Bevölkerungszahl vom 31.12.2007 berücksichtigt worden.
Die vorgenannten Gründe führen dazu, dass sich die Tariferhöhung aus 2008 im zugeordneten Planungsjahr 2009 zu einer Steigerung von 2,0 v.H. und die Tariferhöhung in 2009 (3,1 v.H.) im zugeordneten Planungsjahr 2010 lediglich zu einer Steigerung von 1,3 v.H. umsetzen lassen.
Für die Jahre ab 2011 wird derzeit von einer prognostizierten Steigerung in Höhe von 2 v.H. ausgegangen. Diese Prognose hat dementsprechend Auswirkungen auf die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ab 2012.
Zu A.2.3
Dieser Posten. enthält die im NFVG und die analog zum NFVG in Fachgesetzen geregelten Leistungen außerhalb des Finanzausgleichs. Dies sind zurzeit:
| - | Leistungen für neu zugewiesene oder übertragene Aufgaben (§ 4 NFVG), |
| - | Zusatzleistungen für Systembetreuung in Schulen (§ 5 NFVG), |
| - | Leistungen für die im Zuge der Auflösung der Mittelbehörden kommunalisierten Aufgaben für die Erfüllung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises (§ 6 NFVG - entfällt voraussichtlich zum 1.1.2010 -), |
| - | Leistungen für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften gemäß § 14 NBGG. |
In 2010 kommen Zuweisungen für die Aufgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Neuordnung der Wohnraumförderung hinzu. Auf die Ausführungen zu A.2.2 wird insofern verwiesen.
Berücksichtigt wurden auch die Änderungen, die sich aus der in 2007 durchgeführten Revision der Leistungen für die im Zuge der Auflösung der Mittelbehörden kommunalisierten Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ergeben werden. Diese sollen zukünftig in § 4 NFVG abgebildet werden, dafür entfällt § 6 NFVG.
4. Schlussbestimmung
Dieser RdErl. tritt am 10.9.2009 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.
__________
An
den Landesbetrieb für
Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
die Region Hannover,
die Landkreise und die Gemeinden
Nachrichtlich: An die
Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt
Der Bezugserlass wird aufgehoben.
| Recht und Gesetz in Niedersachsen (www.recht-niedersachsen.de) |