Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
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Schulrecht
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Anlage 5
(zu §§ 100 bis 102)

V e r z e i c h n i s
der Unterhaltungsverbände

A b s c h n i t t   I

Unterhaltungsverbände, die durch dieses Gesetz gegründet werden

Nr.
des Unterhal-
tungsver-
bandes
Unterhaltungsverband Aufsichtsbehörde Verbandsgebiet:
Das Niederschlagsgebiet der nachstehenden Gewässer
Bemerkungen
zu Spalte 5
Name Sitz      
1*) 2 3 4 5 6
1 Bode/Zorge Walkenried Landkreis Osterode am Harz Helme, Zorge, Bode  
2 Großer Graben Schöningen Landkreis Helmstedt Großer Graben  
3 Ohre Brome Landkreis Gifhorn Ohre  
5 Jeetzel -Seege Lüchow Landkreis Lüchow-Dannenberg Elbe vom Aland bis zum Kateminer Mühlenbach einschließlich Deichvorland
6 Kateminer Mühlenbach Neu Darchau Landkreis Lüchow-Dannenberg Kateminer Mühlenbach  
10 Gewässer- und Landschafts- pflegeverband Mittlere und Obere Ilmenau Uelzen Landkreis Uelzen Gerdau, Stederau, Wipperau, Ilmenau vom Zusammenfluss Gerdau/Stederau bis zum Hasenburger Mühlenbach (einschließlich)  
12 Luhe Salzhausen Landkreis Harburg Luhe  
13 Seeve Jesteburg Landkreis Harburg Elbe von der Ilmenau bis zum Seeve-Kanal (einschließlich) einschließlich Deichvorland
14 Este Hollenstedt Landkreis Harburg Este bis zur Ahren'schen Mühle in Buxtehude (im Nebenarm Westviver bis zur Marschtorschleuse) und Moorwettern  
15 Aue Harsefeld Landkreis Stade Aue bis zur Mühle in Horneburg  
16 Altes Land Jork Landkreis Stade Elbe von der Moorwettern bis zur Schwinge, ohne Este oberhalb der Ahren'schen Mühle in Buxtehude (einschließlich Nebenarm Westviver bis zur Marschtorschleuse) und ohne Lühe (Aue) oberhalb der Mühle in Horneburg, einschließlich der Schwinge, rechtsseitig, ab 400 m unterhalb der Brücke der Bahnlinie Cuxhaven-Stade bei Stade bis zur Elbe einschließlich Deichvorland
17 Schwinge Fredenbeck Landkreis Stade Schwinge bis 400 in unterhalb der Brücke der Bahnlinie Cuxhaven-Stade bei Stade  
18 Kehdingen Drochtersen Landkreis Stade Elbe von der Schwinge bis zur Oste, Schwinge, linksseitig, ab 400 m unterhalb der Brücke der Bahnlinie Cuxhaven-Stade bei Stade bis zur Elbe und Oste, rechtsseitig von der Neuwettern (einschließlich) bis zur Elbe einschließlich Deichvorland
19 Obere Oste Zeven Landkreis Rotenburg (Wümme) Oste bis zu den beiden Wehren in Bremervörde und Oste-Schwinge-Kanal  
20 Untere Oste Hemmoor Landkreis Cuxhaven Oste von den beiden Wehren in Bremervörde, rechtsseitig bis zur Neuwettern, linksseitig bis zur Elbe, ohne Oste-Schwinge-Kanal einschließlich Deichvorland
21 Hadeln Otterndorf Landkreis Cuxhaven Elbe unterhalb der Oste und Küste zwischen Elbe und Weser einschließlich Deichvorland
22 Münden Münden Landkreis Göttingen Werra und Fulda, Weser bis zur Nieme (einschließlich)  
23 Schwülme Uslar Landkreis Northeim Weser von der Nieme bis zur Schwülme (einschließlich)  
24 Bever- Holzminden Holzminden Landkreis Holzminden Weser, rechtsseitig, von der Schwülme bis zum Forstbach  
25 Lenne Eschershausen Landkreis Holzminden Weser vom Forstbach (einschließlich) bis zur Ilse einschließlich der linksseitig oberhalb des Lonaubaches in die Weser entwäs- sernden Flächen
26 Ilse-Hamel Hameln Landkreis Hameln-Pyrmont Weser, rechtsseitig, von der Ilse (einschließlich) bis zum Nährenbach  
27 Emmer- Humme Bad Pyrmont Landkreis Hameln-Pyrmont Weser, linksseitig, von der Mündung der Ilse bis zum Haarbach (einschließlich)  
28 Exter-Wesertal Rinteln Landkreis Schaumburg Weser, rechtsseitig vom Nährenbach (einschließlich) bis zum Troisbach und linksseitig vom Haarbach bis zum Herren- Graben  
29 Else Melle Landkreis Osnabrück Else  
30 Bückeburger Aue Bückeburg Landkreis Schaumburg Aue (Bückeburger Aue) und Gehle ohne Ils einschließlich der in den Mittellandkanal von km 106,4 bis km 120,5 entwässernden Flächen
31 Uchter Mühlenbach Stolzenau Landkreis Nienburg (Weser) Weser, linksseitig, von der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen bis zur Großen Aue und Uchter Mühlenbach bis Sarninghäuser Meerbach (Brücke B 441)  
32 Große Aue Sulingen Landkreis Diepholz Große Aue einschließlich der alten Mündungsstrecke ohne Langhorst- Kuhlen-Graben oberhalb der Straße Nendorf-Uchte
33 Meerbach und Führse Nienburg (Weser) Landkreis Nienburg (Weser) Weser, rechtsseitig, von der Gehle bis zum Hege-Graben (einschließlich), Weser, linksseitig, von der alten Mündung der Großen Aue bis zum Bückener Mühl-Bach (einschließlich)  
35 Weser-Aller -Dreieck Verden (Aller) Landkreis Verden Weser, rechtsseitig, vom Hege- Graben bis zur Aller und Aller, linksseitig, unterhalb Hülsen (Aller-km 25)  
37 Oberaller Gifhorn Landkreis Gifhorn Aller bis zur Oker ohne Ise einschließlich der in den Mittellandkanal von km 225 bis km 259 entwässernden Flächen
38 Schunter Königslutter Landkreis Helmstedt Schunter einschließlich der in den Mittellandkanal von km 220 bis km 225 entwässernden Flächen
39 Oker Braunschweig Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-und Naturschutz Oker ohne Schunter, einschließlich Stimmecke einschließlich der in den Mittellandkanal von km 216,3 bis km 220 entwässernden Flächen
40 Lachte Lachendorf Landkreis Celle Lachte  
42 Obere Fuhse Peine Landkreis Peine Fuhse bis zur Erse einschließlich der in den Mittellandkanal von km 198 bis km 208 entwässernden Flächen
43 Aue-Erse Vechelde Landkreis Peine Erse einschließlich der in den Mittellandkanal von km 208 bis km 216,3 und in den Zweigkanal nach Salzgitter entwässernden Flächen
44 Untere Fuhse Burgdorf Region Hannover Aller, linksseitig, von der Fuhse bis zum Fuhse-Kanal (einschließlich) und Fuhse unterhalb der Erse einschließlich der in den Mittellandkanal von km 179 bis km 198 und in den Stichkanal nach Hildesheim von km 0,0 bis km 4,5 entwässernden Flächen
45 Örtze Faßberg Landkreis Celle Aller, rechtsseitig, vom Vorwerker-Bach bis zur Ortze (einschließlich)
46 Wietze Burgwedel Region Hannover Aller, linksseitig, vom Fuhse- Kanal bis zur Leine einschließlich der in den Mittellandkanal von km 160 bis km 167,5 und km 175,2 bis km 179 entwässernden Flächen
47 Rhume Gieboldehausen Landkreis Osterode am Harz Rhume bis zum Uh-Bach (einschließlich)  
48 Obere Innerste Langelsheim Landkreis Goslar Innerste bis zur Nette  
49 Nette Seesen Landkreis Goslar Nette  
50 Untere Innerste Hildesheim Landkreis Hildesheim Innerste unterhalb der Nette einschließlich der in den Stichkanal nach Hildesheim von km 4,5 bis zum Hafen in Hildesheim entwässernden Flächen
52 Mittlere Leine Hannover Region Hannover Leine vom Schnittpunkt mit der Grenze der Landkreise Hildesheim und der Region Hannover, rechtsseitig bis zum Graft-Graben und linksseitig bis zur Westaue einschließlich der in den Mittellandkanal von km 143,5 bis km 160, von km 167,5 bis km 175,2 und der in den Zweigkanal nach Linden entwässernden Flächen
53 West- und Südaue Barsinghausen Region Hannover Westaue einschließlich der in den Mittellandkanal von km 120,5 bis km 143,7 entwässernden Flächen
54 Untere Leine Neustadt am Rübenberge Region Hannover Leine, rechtsseitig vom Graft- Graben (einschließlich) bis zur Aller, linksseitig unterhalb der Westaue  
55 Meiße Winsen (Aller) Landkreis Celle Aller, rechtsseitig, von der Örtze bis zum Wiedenhausener Bach  
56 Böhme Walsrode Landkreis Soltau-Fallingbostel Aller, rechtsseitig, vom Wiedenhausener Bach (einschließlich) bis zur Böhme (einschließlich)  
57 Alpe-Schwarze Riede Rethem (Aller) Landkreis Soltau-Fallingbostel Aller, linksseitig, von der Leine bis Hülsen (Aller-km 25)  
58 Lehrde Stemmen Landkreis Verden Aller, rechtsseitig, von der Böhme bis zur Lehrde (einschließlich)  
59 Goh-Bach Kirchlinteln Landkreis Verden Aller, rechtsseitig, von der Lehrde bis zum Halsebach  
60 Rechter Weserverband Verden Verden (Aller) Landkreis Verden Weser, rechtsseitig, von der Aller bis zur Landesgrenze (Bremen) und Aller, rechtsseitig, vom Halsebach (einschließlich) bis zur Weser  
61 Hache und Hombach Syke Landkreis Diepholz Hache, oberhalb der Mühle in Sudweyhe und Hombach bis zum Gänsebach (einschließlich)  
63 Ochtumverband Harpstedt Landkreis Oldenburg Ochtum von der Varreler Bäke (einschließlich) bis zur Mündung  
64 Obere Wümme Rotenburg (Wümme) Landkreis Rotenburg (Wümme) Wümme bis zur Rodau  
65 Mittlere Wümme Rotenburg (Wümme) Landkreis Rotenburg (Wümme) Wümme von der Rodau (einschließlich) bis zur Wieste (einschließlich)  
66 Untere Wümme Fischerhude Landkreis Verden Wümme von der Wieste bis zur Wörpe  
69 Entwässerungs- verband Stedingen Brake (Unterweser) Landkreis Wesermarsch Weser, linksseitig, von der Ochtum bis zur Hunte, und Hunte, rechtsseitig, vom Neuenhuntorfer Sieltief (einschließlich) bis zur Weser  einschließlich Deichvorland
70 Obere Hunte Bad Essen Landkreis Osnabrück Hunte bis zum Bornbach (einschließlich) einschließlich der zur Großen Aue entwässern- den Randflächen und der in den Mittellandkanal von km 43,5 bis km 68,5 entwässernden Flächen
71 Hunte Diepholz Landkreis Diepholz Hunte vom Bornbach bis zum Altonaer Mühlenbach  
74 Wüsting Huntlosen, Gemeinde Großenkneten Landkreis Oldenburg Hunte, rechtsseitig, vom Hemmelsbäker Kanal (ein- schließlich) bis zum Neuenhuntorfer Sieltief einschließlich Deichvorland
75 Moorriem- Ohmsteder Sielacht Brake (Unterweser) Landkreis Wesermarsch Hunte, linksseitig, vom Donnerschweer Sieltief (einschließlich) bis zur Weser einschließlich Deichvorland
76 Braker Sielacht Brake (Unterweser) Landkreis Wesermarsch Weser, linksseitig, von der Hunte bis zum Schmalenflether Sieltief einschließlich Deichvorland
77 Stadlander Sielacht Brake (Unterweser) Landkreis Wesermarsch Weser, linksseitig, vom Schmalenflether Sieltief (einschließlich) bis zum Beckumer Sieltief (einschließlich) einschließlich Deichvorland
78 Osterstade-Süd Schwanewede Landkreis Osterholz Weser, rechtsseitig, von der Lesum bis zur Kleinen Weser (einschließlich) und Lesum rechtsseitig, unterhalb des Zusammenflusses der Hamme und Wümme einschließlich Deichvorland
79 Osterstade- Nord Sandstedt Landkreis Cuxhaven Weser, rechtsseitig, von der Kleinen Weser bis zur Lune einschließlich Deichvorland
80 Lune Loxstedt Landkreis Cuxhaven Weser, rechtsseitig, von der Lune (einschließlich) bis zur Geeste einschließlich Deichvorland
81 Entwässerungs- verband Butjadingen Brake (Unterweser) Landkreis Wesermarsch Weser, linksseitig, vom Beckumer Sieltief bis zur Nordsee und Jadebusen bis zum Schweiburger Tief einschließlich Deichvorland
82 Geeste Ringstedt Landkreis Cuxhaven Geeste  
84 Entwässerungs- verband Jade Brake (Unterweser) Landkreis Wesermarsch Jadebusen vom Schweiburger Sieltief (einschließlich) bis zur Jade (einschließlich) einschließlich Deichvorland
85 Entwässerungs- verband Varel Jever Landkreis Friesland Jadebusen von der Jade bis zum Ellenserdammer Tief einschließlich Deichvorland
87 Sielacht Rüstringen Jever Landkreis Friesland Jadebusen und Binnenjade vom Mariensieler Tief (einschließlich) bis zum Inhauser Tief (einschließlich) einschließlich Deichvorland
88 Sielacht Wangerland Jever Landkreis Friesland Binnenjade unterhalb des Inhauser Tiefs einschließlich Deichvorland
93 Obere Bever Bad Iburg Landkreis Osnabrück Dissener Bach, Bever, Odingberger Bach, Dümmerbach, Recktebach  
94 Große Aa Lingen (Ems) Landkreis Emsland Ems bis zur Großen Aa (einschließlich) einschließlich der in den Dortmund-Ems- Kanal von km 121,8 bis km 138,5 entwässernden Flächen
95 Ems I Lingen (Ems) Landkreis Emsland Ems von der Großen Aa bis zur Hase einschließlich der in den Dortmund-Ems- Kanal von km 140 bis km 148,5 entwässernden Flächen
96 Obere Hase Osnabrück Landkreis Osnabrück Hase bis zur Düte (einschließlich) einschließlich der in den Zweigkanal Osnabrück von km 4,2 bis Hafen Osnabrück entwässernden Flächen
97 Mittlere Hase Bersenbrück Landkreis Osnabrück Hase von der Düte bis zum Hahnenmoor-Kanal (einschließlich) ohne Hase vom Bünne Wehdeler Grenzkanal (einschließlich) bis zum Hahnenmoor-Kanal einschließlich der in den Mittellandkanal von km 25 bis km 43,5 und in den Zweigkanal Osnabrück von km 0,0 bis km 4,2 entwässernden Flächen
99 Untere Hase Meppen Landkreis Emsland Hase unterhalb des Hahnenmoor-Kanals einschließlich der in den Dortmund-Ems- Kanal von km 148,5 bis zur Schleuse in Meppen entwässernden Flächen
100 Nordradde Sögel Landkreis Emsland Nordradde  
101 Ems II Haren (Ems) Landkreis Emsland Ems von der Hase bis zur Einmündung des Unterwasserkanals der Schleuse Hilter in die Ems ohne Nordradde
102 Ems III Lathen Landkreis Emsland Ems von der Einmündung des Unterwasserkanals der Schleuse Hilter bis zum Dersumer Schloot (einschließlich) ohne Küstenkanal  
103 Ohe- Bruchwasser Lorup Landkreis Emsland Ohe, Bruchwasser bis zum Bockhorster Grenzschloot einschließlich der in den Küstenkanal von km 41,064 (Sperrtor) bis km 55 entwässernden Flächen
104 Ems IV Papenburg Landkreis Emsland Ems vom Dersumer Schloot bis zum Hauptvorfluter Papenburg Nord (einschließlich) ohne Dieler Sieltief und Dieler Schöpfwerkstief einschließlich der in den Küstenkanal von km 55 und km 69,2 entwässernden Flächen
108 Sielacht Stickhausen Leer (Ostfriesland) Landkreis Leer Leda, rechtsseitig, bis zum Ostermeedlandsiel (einschließlich), linksseitig bis zur Brücke der Bahnlinie Papenburg-Leer, ohne Ohe-Bruchwasser (Gebiet Nr. 103), Friesoyther Wasseracht (Gebiet Nr. 106) und Ammerländer Wasseracht (Gebiet Nr. 107)  
109 Sielacht Leer (Ostfriesland) Landkreis Leer Leda, rechtsseitig, unterhalb des Ostermeedlandsiels und Ems, rechtsseitig, von der Leda bis zum Terborger Schöpfwerkstief (einschließlich) ohne Sautelkanal einschließlich Deichvorland
110 Sielacht Rheiderland Weener Landkreis Leer Dieler Sieltief, Dieler Schöpf werkstief und Ems, linksseitig, unterhalb des Hauptvorfluters Papenburg-Nord einschließlich Deichvorland
112 Entwässerungs- verband Aurich Aurich Landkreis Aurich Ems-Jade-Kanal von km 20,9 bis km 48,25  
114 Vechte Neuenhaus Landkreis Grafschaft Bentheim Vechte einschließlich der unterhalb des Niederschlags- gebietes gelegenen Flächen, die in die links-emsischen Kanäle entwässern
115 Neuhauser Deich- und Unterhaltungs- verband Neuhaus Landkreis Lüneburg Elbe, rechtsseitig einschließlich Deichvorland

__________________________________
*) Nummernfolge nach Niederschlagsgebieten (hier fehlende Nummern finden sich in den Abschnitten II und III; Unterhaltungsverband Nr. 4 hat sich mit dem Unterhaltungsverband Nr. 5, die Unterhaltungsverbände Nrn. 7, 8 und 9 haben sich mit dem Unterhaltungsverband Nr. 10 zusammengeschlossen, der Unterhaltungsverband Nr. 34 ist aufgelöst).

A b s c h n i t t   I I

Wasser- und Bodenverbände, die ausgedehnt werden

Nr.
des Unter- haltungs- verbandes
Unterhaltungsverband Aufsichtsbehörde Verbandsgebiet:
Das Niederschlagsgebiet der nachstehenden Gewässer
Bemerkungen
zu Spalte 5
Name Sitz      
1 2 3 4 5 6
11 Wasserverband der Ilmenau- Niederung Lüneburg Landkreis Lüneburg Elbe, linksseitig, vom Kateminer Mühlenbach bis zur Ilmenau und Ilmenau unterhalb des Hasenburger Mühlenbaches einschließlich Deichvorland
36 Ise Wahrenholz Landkreis Gifhorn Ise  
41 Wasserverband Mittelaller Celle Landkreis Celle Aller von der Oker, linksseitig bis zur Fuhse, rechtsseitig bis zum Vorwerker Bach (einschließlich) ohne Lachte  
62 Mittelweser- verband Syke Landkreis Diepholz Weser, linksseitig, vom Bückener Mühl-Bach bis zur Landesgrenze (Bremen) und Ochtum bis zur Vareler Bäke ohne Hache oberhalb der Mühle in Sudweyhe und ohne Hombach oberhalb des Gänsebaches (einschließlich)  
68 Wasser- und Bodenverband Teufelsmoor Worpswede Landkreis Osterholz Hamme und Wümme von der Wörpe (einschließlich) bis zur Lesum ohne Gebiet des Deich- und Sielverbandes St. Jürgensfeld
72 Hunte- Wasseracht Huntlosen, Gemeinde Großenkneten Landkreis Oldenburg Hunte vom Altonaer Mühlen-Bach (einschließlich) bis zum Hemmelsbäker Kanal ohne Haaren einschließlich der in den Küstenkanal von km 0,0 bis km 13,0 entwässernden Flächen
73 Haaren- Wasseracht Bad Zwischenahn Landkreis Ammerland Haaren  
83 Unterhaltungs- verband Land Wursten Dorum Landkreis Cuxhaven Weser, rechtsseitig, unterhalb der Geeste einschließlich Deichvorland
86 Sielacht Bockhorn- Friedeburg Bockhorn Landkreis Friesland Jadebusen vom Ellenserdammer Tief (einschließlich) bis zum Mariensieler Tief einschließlich Deichvorland
89 Sielacht Wittmund Wittmund Landkreis Wittmund Küste zwischen Weser und Ems von der Harle (einschließlich) bis zum Neuharlinger Sieltief einschließlich Deichvorland
90 Sielacht Esens Esens Landkreis Wittmund Küste zwischen Weser und Ems vom Neuharlinger Sieltief (einschließlich) bis zum Benser Tief (einschließlich) einschließlich Deichvorland
91 Sielacht Dornum Esens Landkreis Wittmund Küste zwischen Weser und Ems vom Benser Tief bis zum Dornumsieler Tief (einschließlich) einschließlich Deichvorland
92 Entwässe- rungsverband Norden Norden Landkreis Aurich Küste zwischen Weser und Ems vom Dornumsieler Tief bis zum Norder Tief (einschließlich) einschließlich Deichvorland
98 Hase-Wasser- acht Cloppenburg Landkreis Cloppenburg Hase vom Bünne-Wehdeler Grenz-Kanal (einschließlich) bis zum Hahnenmoor-Kanal einschließlich Deichvor land
105 Muhder Sielacht Westover- ledingen Landkreis Leer Ems, rechtsseitig, vom Hauptvorfluter Papenburg-Nord bis zur Leda und Leda, linksseitig, unterhalb der Brücke der Bahnlinie Papenburg - Leer einschließlich Deichvorland
106 Friesoyther Wasseracht Friesoythe Landkreis Cloppenburg Leda, linksseitig, bis Schöpfwerk Bokelesch (einschließlich) und Barßeler Tief, linksseitig von der Soeste (einschließlich) bis zum Deyschloot, ohne Ohe einschließlich der in den Küstenkanal zwischen km 20 und km 41,064 (Sperrtor) entwässernden Flächen
111 Entwässe- rungsverband Oldersum Moormerland Landkreis Leer Sautelkanal und Ems vom Terborger Schöpfwerkstief bis zum Emder Vorflut-Kanal einschließlich Deichvorland
113 I. Entwässe- rungsverband Emden Krummhörn Landkreis Aurich Ems vom Emder Vorflut-Kanal (einschließlich) und Küste zwischen Ems und Weser bis zum Norder Tief ohne den Entwässerungsverband Aurich (Gebiet Nr. 112) einschließlich Deichvorland

Abschnitt III

Wasser- und Bodenverbände, die als selbständige Unterhaltungsverbände unverändert bestehen bleiben

Nr.
des Unter- haltungs- verbandes
Unterhaltungsverband Aufsichtsbehörde Verbandsgebiet:
Das Niederschlagsgebiet der nachstehenden Gewässer
Bemerkungen
zu Spalte 5
Name Sitz      
1 2 3 4 5 6
51 Leineverband Göttingen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Leine bis zum Schnittpunkt mit der Grenze des Landkreises Hildesheim und der Region Hannover ohne Rhume bis zum Uh-Bach (einschließlich) und ohne Innerste  
67 Deich- und Sielverband St. Jürgensfeld Lilienthal Landkreis Osterholz Hamme, linksseitig, von km 25 bis zum Zusammenfluss mit der Wümme einschließlich der rechtsseitig in die Wümme unterhalb der Wörpe entwässernden Flächen
107 Ammerländer Wasseracht Westerstede Landkreis Ammerland Nordloher Tief, Barßeler Tief, rechtsseitig, innerhalb des Regierungsbezirks Weser-Ems und Aper Tief bis 2 km oberhalb der Mündung in die Jümme einschließlich der in den Küstenkanal zwischen km 13 und krn 20 entwässernden Flächen

Anlage 6
(zu § 101 Abs. 3 Satz 4)

Zusätzliche Beiträge für die Erschwerung der Unterhaltung

  1. Zusätzlicher Beitrag für Versiegelungen

    a) Für eine versiegelte Fläche, die im Liegenschaftskataster mit einer der folgenden Bezeichnungen und der entsprechenden Kennung eingetragen ist, kann nach Maßgabe der in Spalte 2 enthaltenen Begriffsbestimmung ein zusätzlicher Beitrag mit dem angegebenen Mehrfachen des Hektarsatzes erhoben werden.
      aa) Leicht versiegelte Flächen:
        einfacher Hektarsatz
    Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung
    1 2 3
    Sportfläche Unbebaute Fläche, die dem Sport dient 21 410
    Grünanlage Unbebaute Fläche, die der Erholung dient 21 420
    Campingplatz Unbebaute Fläche, die als Zelt- oder Wohnwagenplatz genutzt wird 21 430
    Gartenland Fläche, die dem Gartenbau dient, soweit sie für eine Saat-, Pflanz- oder Baumschule genutzt wird 21 630
    Übungsgelände Unbebaute Fläche, die Übungs- oder Erprobungszwecken dient 21 910
    Schutzfläche Unbebaute Fläche, die dem Schutz von Anlagen oder Landschaftsteilen dient 21 920
    Historische Anlage Fläche mit historischen Anlagen, die nicht der Gebäude- und Freifläche zugeordnet werden kann 21 930
    Friedhof Unbebaute Fläche, die zur Bestattung dient oder nach allgemeiner Auffassung als Friedhof zu beurteilen ist 21 940
      bb) Mitteldicht versiegelte Flächen:
        zweieinhalbfacher Hektarsatz
    Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung
    1 2 3
    Betriebsfläche Abbauland Unbebaute Fläche, die durch Abbau der Bodensubstanz genutzt wird 21 310
    Betriebsfläche Halde Unbebaute Fläche, auf der aufgeschüttetes Material dauernd gelagert wird 21 320
    Betriebsfläche Lagerplatz Unbebaute Fläche, auf der Güter vorübergehend gelagert werden 21 330
    Betriebsfläche Versorgungsanlage Unbebaute Fläche, die der Versorgung dient 21 340
    Betriebsfläche Entsorgungsanlage Unbebaute Fläche, die der Entsorgung dient 21 350
    Betriebsfläche ungenutzt Unbebaute Fläche, die nicht mehr bewirtschaftet wird 21 360
    Straße Unbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Straße zu bezeichnen ist 21 510
    Straße Entspricht Schlüssel 510, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist 21 51A
    Weg Unbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Weg zu bezeichnen ist 21 520
    Platz Unbebaute Fläche, die zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märkten oder für Veranstaltungen vorgesehen ist 21 530
    Bahngelände Unbebaute Fläche, die dem schienengebundenen Verkehr dient 21 540
    Bahngelände Entspricht Schlüssel 540, jedoch mit Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist 21 54A
    Flugplatz Unbebaute Fläche, die dem Luftverkehr dient 21 550
    Flugplatz Entspricht Schlüssel 550, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist 21 55A
    Schiffsverkehr Unbebaute Fläche zu Lande, die dem Schiffsverkehr dient 21 560
    Verkehrsfläche ungenutzt Unbebaute Fläche, die dem Verkehr diente und nicht anders genutzt wird 21 580
    Verkehrsfläche ungenutzt Entspricht Schlüssel 580, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist 21 58A
    Verkehrsbegleitfläche Unbebaute Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient 21 590
      cc) Stärker versiegelte Flächen:
        vierfacher Hektarsatz
    Bezeichnung Begriffsbestimmung Kennung
    1 2 3
    Gebäude und Freifläche Öffentliche Zwecke Gebäude und Freifläche, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und der Allgemeinheit dient 21 110
    Gebäude- und Freifläche Wohnen Gebäude- und Freifläche, die Wohnzwecken dient 21 130
    Gebäude- und Freifläche Handel und Dienstleistungen Gebäude und Freifläche, die Einrichtungen von Handel oder Dienstleistungen dient 21 140
    Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie Gebäude- und Freifläche, die gewerblichen oder industriellen Zwecken dient 21 170
    Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen Gebäude- und Freifläche, die Wohn- und anderen Nutzungen zugleich dient 21 210
    Gebäude- und Freifläche
    zu Verkehrsanlagen
    Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen, die der Abwicklung und Sicherheit des Verkehrs sowie der Unterhaltung der Verkehrsfläche dient 21 230
    Gebäude- und Freifläche
    zu Versorgungsanlagen
    Gebäude- und Freifläche, die der Versorgung dient 21 250
    Gebäude- und Freifläche
    zu Entsorgungsanlagen
    Gebäude- und Freifläche, die der Beseitigung von Abwasser oder Abfall dient 21 260
    Gebäude- und Freifläche
    Land- und Forstwirtschaft
    Gebäude- und Freifläche, die der Land- oder Forstwirtschaft dient 21 270
    Gebäude- und Freifläche Erholung Gebäude- und Freifläche, die dem Sport, der Freizeit oder der Erholung dient 21 280
    Gebäude- und Freifläche ungenutzt Gebäude- und Freifläche, die nicht mehr baulich oder anders genutzt wird 21 290
      Im Fall der Neubezeichnung der Nutzungsflächen in der Systematik des Liegenschaftskatasters werden die Flächen den neuen Bezeichnungen zugeordnet, soweit damit keine Veränderung des Beitragsmaßstabes verbunden ist.
    b) 1Der Beitrag nach Buchstabe a wird auf Antrag der beitragspflichtigen Person nicht erhoben, wenn diese nachweist, dass die betroffene Fläche vollständig unversiegelt ist. 2Der Beitrag wird nicht oder nur teilweise erhoben, soweit das Niederschlagswasser auf den versiegelten Flächen genutzt wird.
    c) Wer nur den Mindestbeitrag zu zahlen hat, wird nicht zu einem Beitrag für Versiegelungen herangezogen.
    d) Ist eine Gemeinde nach § 100 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 oder § 101 Abs. 5 Satz 3 Mitglied eines Unterhaltungsverbandes, so können die versiegelten Flächen im Gemeindegebiet abweichend von Buchstabe a in der Weise berücksichtigt werden, dass von der Gemeinde ein Beitrag in Höhe von höchstens dem Hektarsatz je Einwohnerin oder Einwohner, die oder der im Verbandsgebiet wohnt, erhoben wird.
  2. Zusätzlicher Beitrag für Wasser- und Abwassereinleitungen

    1Wer Wasser oder Abwasser einleitet, kann je eingeleitetem vollen Kubikmeter mit einem 2 500stel des Hektarsatzes herangezogen werden. 2Ausgenommen ist Niederschlagswasser.

  3. Zusätzlicher Beitrag für sonstige Erschwernisse

    a) 1Die Mitglieder, auf deren Grundstücken oder, bei einer Mitgliedschaft nach § 100 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder 2 oder nach § 101 Abs. 5 Satz 3 oder 6, auf deren Gebiet sich Anlagen im Sinne des § 109 befinden, die den Gewässerabfluss beeinträchtigen können, können mit einem Pauschalbetrag herangezogen werden. 2Die Höhe des Pauschalbetrages richtet sich nach dem im Gebiet des Unterhaltungsverbands je Anlagentyp entstehenden durchschnittlichen jährlichen Unterhaltungsaufwand. 3Ausgenommen sind Anlagen zur Abführung des Wassers nach § 98 Abs. 2 Nr. 4.
    b) Für andere Erschwernisse kann ein Betrag in Höhe des durch die Erschwernis verursachten durchschnittlichen Mehraufwands erhoben werden.
  4. Wirksambleiben bisheriger Regelungen

    Vor dem 1.Juni 2007 wirksam erlassene Satzungsregelungen der Unterhaltungsverbände zur Erhebung von Beiträgen für die Erschwerung der Unterhaltung gelten fort, soweit sie nicht aufgehoben oder geändert werden.

weitere Anlagen
weiter

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