Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen eines
Scoring-Modells. Dabei werden die einzelnen Qualitätskriterien nach Nummer
4.3 des Bezugserlasses wie folgt bewertet:
| Qualitätskriterium
|
maximale
Punktzahl |
| 1. |
fachliche und administrative Kompetenz des
Antragstellers und ggf. seiner Kooperationspartner zur Durchführung des
Projektes |
20 |
| 2. |
Ausrichtung des Projekts am Bedarf der regionalen
Wirtschaft und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten
Qualifikationen |
60 |
| 3. |
integriertes Gesamtkonzept mit einer
Bildungskonzeption für die angestrebten Zielgruppen sowie eine
Beschreibung der Ziele, Inhalte und Methoden und des zeitlichen und
inhaltlichen Ablaufs |
40 |
| 4. |
Berücksichtigung aller Querschnittsziele
(Demografischer Wandel, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung,
Nachhaltigkeit) |
|
|
Querschnittsziel Demografischer Wandel |
20 |
|
Querschnittsziel Chancengleichheit,
Nichtdiskriminierung |
20 |
|
Querschnittsziel Nachhaltigkeit |
20 |
| 5. |
Effizienz des Mitteleinsatzes |
20 |
| Gesamt |
200 |
Gefördert werden können nur Projekte, die mindestens 151
Gesamtpunkte und bei jedem Einzelkriterium mindestens die Hälfte der
jeweiligen Punktzahl erreichen.