Recht und Gesetz in Niedersachsen

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(aufgehobener Erlass) Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie Arbeit durch Qualifizierung
Erl. d. MW v. 7.11.2007 - 13.1-32301/0070 (Nds.MBl. Nr.48/2007 S.1375) - VORIS 82300 -
Bezug: Erl. v. 7.11.2007 (Nds.MBl. S.1373) - VORIS 82300 -
Schulrecht

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen eines Scoring-Modells. Dabei werden die einzelnen Qualitätskriterien nach Nummer 4.3 des Bezugserlasses wie folgt bewertet:

Qualitätskriterium maximale Punktzahl
1. fachliche und administrative Kompetenz des Antragstellers und ggf. seiner Kooperationspartner zur Durchführung des Projektes 20
2. Ausrichtung des Projekts am Bedarf der regionalen Wirtschaft und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen 60
3. integriertes Gesamtkonzept mit einer Bildungskonzeption für die angestrebten Zielgruppen sowie eine Beschreibung der Ziele, Inhalte und Methoden und des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs 40
4. Berücksichtigung aller Querschnittsziele (Demografischer Wandel, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit)
Querschnittsziel Demografischer Wandel 20
Querschnittsziel Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung 20
Querschnittsziel Nachhaltigkeit 20
5. Effizienz des Mitteleinsatzes 20
Gesamt 200

Gefördert werden können nur Projekte, die mindestens 151 Gesamtpunkte und bei jedem Einzelkriterium mindestens die Hälfte der jeweiligen Punktzahl erreichen.

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