Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA)
Erl. d. MS v. 31.10.2007 - 204-43041 (Nds.MBl. Nr.49/2007 S.1406) - VORIS 82300 -
Bezug: Erl. v. 31.10.2007 (Nds.MBl. S.1403) - VORIS 82300 -


Schulrecht
-----> aktueller Erlass

Bei der Bewertung der Anträge nach Nummer 4.1 des Bezugserlasses ist wie folgt zu verfahren:

Gewichtung der Qualitätskriterien nach Nummer 4.5 (Scoring-Modell)

Nr. Kriterium Punkte
1. Eignung des Antragstellers 25
Dazu gehören insbesondere:
- Erfahrung in der Durchführung ähnlicher Projekte
- Zuverlässigkeit in bisherigen Maßnahmen
- geeignetes Schulungspersonal
- gute Kontakte zu Kooperationspartnern (z.B. Betrieben)
2. Ausrichtung des Projekts an den zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen 40
Dazu gehören insbesondere:
- Analyse des regionalen Arbeitsmarktes
- Betriebspraktika
- Stellungnahme der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune
3. Integriertes Gesamtkonzept 50
Dazu gehören insbesondere:
- Ziele
- Kongruenz von Zielen/ Zielgruppen/ Bildungskonzeption
- Inhalte, Ablaufplan, Methoden
- Auswahl der Teilnehmerinnen
- Zertifikate (trägereigene, allgemein anerkannte)
- Verzahnung von Theorie und Praxis
- Innovationsgehalt
4. Querschnittsziel Demografischer Wandel 10
Dazu gehören insbesondere:
- Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftemangels
- ältere Arbeitnehmerinnen als Zielgruppe
- Aktivierung der Begabungsreserven
5. Querschnittsziel Nachhaltigkeit 20
Dazu gehören insbesondere:
- soziale Stabilisierung und Integration in den Arbeitsmarkt (z.B. Nachbetreuung)
- Veränderung von Strukturen (z.B. in Unternehmen durch Einbeziehung von Führungskräften, Personalverantwortlichen)
- Dokumentation und Verbreitung von Erfahrungen und Ergebnissen
6. Querschnittsziele Chancengleichheit/ Nichtdiskriminierung 30
Beitrag zum Prinzip des Gender Mainstreaming und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Dazu gehören insbesondere:
- Eröffnen von Aufstiegsmöglichkeiten
- Netzwerkbildung
- Qualifizierung in Zukunftsberufen
- Kinderbetreuungsangebote
- Arbeitszeitmodelle
Berücksichtigung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung, insbesondere: Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs für Menschen mit Behinderungen (Barrierefreiheit)
7. Finanzierung 25
Dazu gehören insbesondere:
- Kostenstruktur
- Transparenz
- Effizienz des Mitteleinsatzes
Insgesamt maximal 200

Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung des jeweiligen Kriteriums. Die Aufzählung ist weder abschließend noch müssen sämtliche aufgezählten Unterpunkte vom einzelnen Projekt erfüllt sein.

Das Projekt muss bei allen Kriterien mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erhalten. Insgesamt müssen mehr als 150 Punkte erreicht werden.

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