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Aufgrund des § 23a Abs. 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung vom 25.Februar 2008 (BGBl. I S.162), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 5 des Gesetzes vom 30.Juli 2009 (BGBl. I S.2437), wird verordnet:
Artikel 1
[Anm. d. Red.: Veränderungen in VO eingearbeitet]
Die Niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung vom 6.August 2006 (Nds.GVBl. S.426), geändert durch Verordnung vom 10.September 2008 (Nds.GVBl. S.279), wird wie folgt geändert:
1Die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder beträgt drei Jahre.
3Sie teilt der betroffenen Ausländerin oder dem betroffenen Ausländer den Eingang einer Eingabe nach § 4 Abs. 1 und die Entscheidung der Härtefallkommission mit.
a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1 und wie folgt geändert:
Die Worte eines Mitglieds der Härtefallkommission werden gestrichen.
b) Es wird der folgende Satz 2 angefügt:
2Eingabeberechtigt ist jedes Mitglied der Härtefallkommission, die betroffene Ausländerin und der betroffene Ausländer.
a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 5 wird gestrichen.
bb) Die bisherigen Nummern 6 bis 9 werden Nummern 5 bis 8.
b) Es wird der folgende neue Absatz 2 eingefügt:
(2) Liegt bei der Eingabe einer betroffenen Ausländerin oder eines betroffenen Ausländers ein Grund nach Absatz 1 Satz 2 nicht vor, so entscheidet die Härtefallkommission, ob sie die Eingabe beraten wird.
c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und darin erhält Satz 1 folgende Fassung:
1Das vorsitzende Mitglied teilt dem Fachministerium unverzüglich die Fälle mit, die von der Härtefallkommission beraten werden.
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
Übergangsregelungen.
b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
c) Es wird der folgende, Absatz 2 angefügt:
(2) Die Amtszeit der vor dem 16.Dezember 2009 berufenen Mitglieder endet mit Ablauf des 31.Dezember 2009.
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort Außer-Kraft-Treten gestrichen.
b) Die Worte und mit Ablauf des 31.Dezember 2009 außer Kraft werden gestrichen.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Hannover, den 9. Dezember 2009
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