Recht und Gesetz in Niedersachsen

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Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung
Vom 9. Dezember 2009 (Nds.GVBl. Nr.27/2009 S.448) - VORIS 27100 -

Schulrecht

Aufgrund des § 23a Abs. 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung vom 25.Februar 2008 (BGBl. I S.162), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 5 des Gesetzes vom 30.Juli 2009 (BGBl. I S.2437), wird verordnet:

Artikel 1

[Anm. d. Red.: Veränderungen in VO eingearbeitet]

Die Niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung vom 6.August 2006 (Nds.GVBl. S.426), geändert durch Verordnung vom 10.September 2008 (Nds.GVBl. S.279), wird wie folgt geändert:

  1. § 2 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

    1Die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder beträgt drei Jahre.”

  2. § 3 Satz 3 erhält folgende Fassung:

    3Sie teilt der betroffenen Ausländerin oder dem betroffenen Ausländer den Eingang einer Eingabe nach § 4 Abs. 1 und die Entscheidung der Härtefallkommission mit.”

  3. § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    a) Der bisherige Wortlaut wird Satz 1 und wie folgt geändert:

    Die Worte „eines Mitglieds der Härtefallkommission” werden gestrichen.

    b) Es wird der folgende Satz 2 angefügt:

    2Eingabeberechtigt ist jedes Mitglied der Härtefallkommission, die betroffene Ausländerin und der betroffene Ausländer.”

  4. § 5 wird wie folgt geändert:

    a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

    aa) Nummer 5 wird gestrichen.

    bb) Die bisherigen Nummern 6 bis 9 werden Nummern 5 bis 8.

    b) Es wird der folgende neue Absatz 2 eingefügt:

    „(2) Liegt bei der Eingabe einer betroffenen Ausländerin oder eines betroffenen Ausländers ein Grund nach Absatz 1 Satz 2 nicht vor, so entscheidet die Härtefallkommission, ob sie die Eingabe beraten wird.”

    c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3 und darin erhält Satz 1 folgende Fassung:

    1Das vorsitzende Mitglied teilt dem Fachministerium unverzüglich die Fälle mit, die von der Härtefallkommission beraten werden.”

  5. § 8 wird wie folgt geändert:

    a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:

    „Übergangsregelungen”.

    b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.

    c) Es wird der folgende, Absatz 2 angefügt:

    „(2) Die Amtszeit der vor dem 16.Dezember 2009 berufenen Mitglieder endet mit Ablauf des 31.Dezember 2009.”

  6. § 9 wird wie folgt geändert:

    a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort „Außer-Kraft-Treten” gestrichen.

    b) Die Worte „und mit Ablauf des 31.Dezember 2009 außer Kraft” werden gestrichen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

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Hannover, den 9. Dezember 2009

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